Beiträge von eltee

    Sinngemäß stand, dass der BGH entschieden hat, dass solche Dinge auch im Nachhinein noch abgerechnet werden dürfen, da sich die Grundsteuer ändern kann und vom Vermieter nicht verlangt werden kann, sich da aktiv dahinter zu klemmen. Wenn also erst nach 2 oder drei Jahren ein geänderter Grundsteuerbescheid kommt, dann könnte man den noch auf die Mieter umlegen.

    Soweit so gut - bleibe bei der Ausgangsfrage: Änderung möglich, aber von gar keiner Steuer auf volle zwei Jahre Nachforderung ist zweifelhaft.

    Hallo,

    die Suche hat zum Thema leider nichts ausgespuckt.

    Wir haben eine geänderte Nebenkostenabrechnung für 2019 erhalten.

    In der erscheinen die Grundsteuer (gesamt und anteilig für unsere Wohnungsgröße) für das Jahr 2017 und 2018.

    In den Nebenkostenabrechnungen der Vorjahre wurde nie Grundsteuer aufgeführt.

    Jetzt auf einmal komplett für zwei Jahre. Ist das in Ordnung so? Wenn dies gleich von Anfang an so gehandhabt worden wäre, dann wären ja auch die Nebenkosten höher angesetzt gewesen und nicht auf einen Schlag so eine große Nachforderung gekommen.

    Dass die Grundsteuer umlagefähig ist, ist klar - auch, dass Grundsteuererhöhungen noch nach Ablauf der 12-Monatsfrist durchgereicht werden können. Aber wie gesagt, dieses von Null auf Hundert irritiert uns.

    Vielen Dank.

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