Wilde Mülltonnen und wer die Entsorgung bezahlen muss

  • Hallo zusammen,

    Kann ich mich dagegen wehren, wenn im, bzw. hinter dem Nachbarhaus ständig irgendwelche Müll gelagert wird und nicht ordentlich entsorgt wird?


    Es handelt sich um zwei Wohnhäuser die dieselbe Hausverwaltung haben und wenn ich das richtig verstanden habe, sind wir eine Wirtschaftsgemeinschaft.

    Laut Internet darf der Vermieter ja die Kosten auf die Allgemeinheit umlegen, wenn er den Verursacher nicht ermitteln kann,

    was für mich im einmaligen Fall auch nachvollziehbar ist.

    Da das aber nicht das erste Mal ist, sehe ich es nicht ein ständig für die Faulheit anderer zu zahlen.

    Darf der Vermieter die Koste auch auf mich umlegen wenn ich keinen Zugang zu dem Haus habe?

    Wie sieht es mit dem Innenhof auf, wenn ich Zugang habe?

    Was kann oder muss der Vermieter unternehmen, wenn das regelmäßig passiert?

    Wenn er die Kosten einfach umlegen kann, kann es ihm ja egal sein den Verursacher zu ermitteln.

  • M.E. darf der Vermieter die Kosten nur dann umlegen, wenn es sich um Räume handelt, die für alle Mieter gleichsam zugänglich sind - in dem Fall würde das also den Innenhof betreffen, nicht jedoch das Nachbarhaus.

    Die Vermutung liegt ja nahe, dass es sich um ein und dieselbe Person handelt, die ihren Müll sowohl im als auch hinter dem Nachbarhaus nicht richtig entsorgt, oder? Dann würde ich versuchen zu beweisen, um wen es sich dabei handelt bzw. dass es sich um dich nicht handeln kann, da du ja nicht im betroffenen Haus wohnst.

    Vielleicht kannst du dich auch bei deinen Nachbarn umhören und den Zustand fotografisch dokumentieren, wenn es wieder passiert ist - so habe ich es jedenfalls gemacht, nachdem irgendwelche Nachbarn im Haus den Vorraum im Keller zugemüllt hatten. Die einzelnen Kellerabteile waren daraufhin nur noch eingeschränkt zugänglich, woraus sich ein Nachteil für die anderen Mieter (inklusive mir) ergeben hat.

    Auch wenn du dann möglicherweise die "Petze" im Haus bist, würde ich mir die jetzige Situation nicht gefallen lassen. Vor allem, wenn du bweisen kannst, dass du als Verursacher ausscheidest.

  • darf der Vermieter die Kosten nur dann umlegen, wenn es sich um Räume handelt, die für alle Mieter gleichsam zugänglich sind

    Das ist nicht korrekt. Wenn der Müll Verursacher nicht ermittelt werden kann, dann können die Kosten auf sämtliche Mieter der gesamten Wirtschaftseinheit verteilt werden.

    Wenn er die Kosten einfach umlegen kann, kann es ihm ja egal sein den Verursacher zu ermitteln.

    Es kommt drauf an, ob der Vermieter wissen kann oder muss, wer der Verursacher ist. Und wenn der Müll eindeutig dem anderen Haus zugeordnet werden kann, dann können die Kosten auch nur dem einen Haus zugeordnet werden. Wenn du glaubhaft darlegen kannst, zu wem der Müll gehört, dann teile das der Hausverwaltung mit.

  • Hallo!

    Ergänzend zu Fruggel :

    Vermieter dürfen die abgerechneten Sperrmüllkosten auf die Mieter umlegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Die Umlage im Rahmen der Betriebskosten ist zulässig, weil es sich bei den Sperrmüllkosten um für die Müllabfuhr zu entrichtende Gebühren im Sinne von Ziffer 8 der Anlage 3 zu § 27 Absatz 2 BV (Betriebs­kosten­verordnung) handelt.

    Zur Begründung führte der Bundesgerichtshof aus, dass diese Kosten zwar nicht jährlich, aber doch laufend dadurch entstehen, dass Mieter unberechtigt Müll auf Gemeinschaftsflächen abstellen. Insoweit handele es sich um Kosten der Müllbeseitigung, die dem Vermieter als Eigentümer wiederkehrend entstehen. Aufwendungen zur Beseitigung von Müll von den Gemeinschaftsflächen des Mietobjekts gehören auch dann zu den umlagefähigen Kosten der Müllentsorgung, wenn sie durch rechtswidrige Handlungen Dritter ausgelöst worden seien. Mieter können sich also nicht darauf berufen, dass sie die Sperrmüllkosten nicht tragen müssen, weil es sich um Müll handele, der von Dritten rechtswidrig auf dem Gelände entsorgt worden sei.

    Gruß



  • Hallo,

    wie gesagt, leider habe ich das Urteil schon selber gefunden und habe auch auf eine gewisse Weise Verständnis für.

    Jetzt kommt das aber.

    Wie soll ich mich gegen meine Nachbarn wehren?

    Ich bin Berufstätig und habe andere Sachen zu tun als mich 24 Stunden auf die Lauer zu legen,

    Um den Schuldigen zu ermitteln.

    Mir ist bewusst, dass ein Vermieter auch anderer Aufgaben hat.

    Aber ich kann mir gut Vorstellen, dass sich durch eine Befragung in diesem 7 Parteienhaus, ein Verursacher relativ gut ermitteln lässt.

    Diese Befragung wäre natürlich durch offizielles Handeln der Hausverwaltung effektiver, als wenn ich das tun würde.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass die Hausverwaltung hier den einfachen Weg sucht und die Kosten lieber auf alle umlegt, als dann letztendlich dem Störenfried wegen dem Geld hinterherzulaufen.

  • Leider kannst du die Hausverwaltung nicht dazu zwingen, in irgend eine Handlung zu kommen. Die Frage ist lediglich, ob du die Kosten mit tragen musst. Hier könnte eventuell das Wirtschaftlichkeitsgebot ins Spiel kommen, welches ein Vermieter per Gesetz einzuhalten hat. Das bedeutet, wenn er die Möglichkeit hat, Kosten zu vermeiden, dann muss er das auch tun.

    Dieses Argument ist aber mit Vorsicht zu geniesen, man kann es nicht pauschal und voreilig bringen. Vielmehr kommt es auf die genaueren Umstände an. Es gibt tatsächlich Wohnobjekte, wo der Müll ein Dauerproblem ist und es beim besten Willen nicht möglich ist, die Verursacher zu finden. Es kommt dann ja auch noch der Herdentrieb dazu, also dass da, wo andere etwas abgelegt haben, schnell jemand anderes noch etwas dazu legt und der Berg größer wird. Oftmals ist es eher Kommisar Zufall, um den Verursacher zu entdecken.

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