Beiträge von Klexx

    Hallo,

    wie gesagt, leider habe ich das Urteil schon selber gefunden und habe auch auf eine gewisse Weise Verständnis für.

    Jetzt kommt das aber.

    Wie soll ich mich gegen meine Nachbarn wehren?

    Ich bin Berufstätig und habe andere Sachen zu tun als mich 24 Stunden auf die Lauer zu legen,

    Um den Schuldigen zu ermitteln.

    Mir ist bewusst, dass ein Vermieter auch anderer Aufgaben hat.

    Aber ich kann mir gut Vorstellen, dass sich durch eine Befragung in diesem 7 Parteienhaus, ein Verursacher relativ gut ermitteln lässt.

    Diese Befragung wäre natürlich durch offizielles Handeln der Hausverwaltung effektiver, als wenn ich das tun würde.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass die Hausverwaltung hier den einfachen Weg sucht und die Kosten lieber auf alle umlegt, als dann letztendlich dem Störenfried wegen dem Geld hinterherzulaufen.

    Hallo zusammen,

    Kann ich mich dagegen wehren, wenn im, bzw. hinter dem Nachbarhaus ständig irgendwelche Müll gelagert wird und nicht ordentlich entsorgt wird?


    Es handelt sich um zwei Wohnhäuser die dieselbe Hausverwaltung haben und wenn ich das richtig verstanden habe, sind wir eine Wirtschaftsgemeinschaft.

    Laut Internet darf der Vermieter ja die Kosten auf die Allgemeinheit umlegen, wenn er den Verursacher nicht ermitteln kann,

    was für mich im einmaligen Fall auch nachvollziehbar ist.

    Da das aber nicht das erste Mal ist, sehe ich es nicht ein ständig für die Faulheit anderer zu zahlen.

    Darf der Vermieter die Koste auch auf mich umlegen wenn ich keinen Zugang zu dem Haus habe?

    Wie sieht es mit dem Innenhof auf, wenn ich Zugang habe?

    Was kann oder muss der Vermieter unternehmen, wenn das regelmäßig passiert?

    Wenn er die Kosten einfach umlegen kann, kann es ihm ja egal sein den Verursacher zu ermitteln.

    Für mich ist dies aber nicht der IST-ZUSTAND, für mich ist das was ich tatsächlich eingezahlt habe der IST-ZUSTAND.
    SOLL bedeutete für mich das was drauf sein sollte.

    Dass das vertraglich nicht geregelt ist habe schon verstanden.
    Aber trotzdem verwirrt mich diese Vorgehensweise etwas.
    Wenn ich die Zahlung der Nebenkosten einstellen würde und nur noch die nackte Kaltmiete zahlen würde,
    käme der Kontostand des Mieterkontos bestimmt mit in die Rechnug.

    Habe es ja jetzt alles so akzeptiert und geschrieben wie ich vorgehen werde.

    Für die Irritation werde ich micht nicht entschuldigen:cool:

    Denke aber, dass ich in schriftlicher Form darum bitten werde die Vorauszahlung auf den von mir gewünschten Betrag anzupassen. Leider steigen die Nebenkosten ja ständig und da ich dieses Jahr eigentlich eine Nachzahlung hätte, fahre ich dann mit meiner Zahlung besser.

    Vielen Dank für Eure hilfe
    Ich komme bestimmt noch mal wieder ;)

    Zitat

    Ähm, Rechtschreibung... Sollte nicht "Ihnen" klein geschrieben werden?

    Vielen Dank für diesen Hinweis :)

    Ich bin weiß Gott kein Fachmann in der Rechtschreibung und sehe diesen Fauxpas als Ehrung für meinen scheinbar sonst korrekten Text an.
    Haben ihn jetzt noch mal gelesen. Da scheint doch was mehr im argen zu sein. Leider kann ich ihn jetzt nicht mehr korrigieren.
    Vielen Dank, für deine (Ich darf doch Du sagen?) freundlich Begrüßung.

    Zitat

    Mal abgesehen davon: Jede Partei ist berechtigt, nach der Jahresbetriebskostenabrechnung die mtl. Vz anzupassen. Von einer Mitteilungspflicht des M an den VM ist mir nichts bekannt.
    "Schön", dass Du so grosszügig bist. Ich wünschte, meine M wären es auch...

    Ich bin in diesem Sinne ja nicht großzügig, da ich ich meien Zahlungen nachweisen kann.
    Ich meine im Netz was über eine Mitteilungspfilcht vom Mieter gelesen zu haben. Der Vermieter kann das scheinbar einfach festsetzen nachdem was ich und der kurzen Zeit gefunden habe.

    MfG Klexx

    Zitat

    Wenn der Vermieter nicht weiß das mehr NK gezahlt wurden, ist das richtig.

    Habe dazu schon im Netzt gesucht und zwei Urteile mit unterschiedlichen Aussagen gefunden.
    Dabei ging es allerdings um nicht gezahlte Miete.

    Zitat

    Und den Vermieter darüber informiert?


    Nein habe ich nicht.
    Nach einigen recherchen habe ich auch rausgefunden, dass da der Knackpungt liegt.
    Wenn ich die Sache aber andersrum spinne, wäre ich am Ende des Jahres ein reicher Mann.:cool:
    Ich meine, auf dem Mieterkonto sieht man ja, dass die Nachzahlung mit dem Guthaben aus dem letzten Jahr verrechnet wurde
    aber es stört mich einfach dass es nicht in der eigentlichen Abrechnung ersichtlich ist.

    Zitat

    Korrigiere doch die NK-Abrechnung und teile dies Deinem Vermieter mit. Wenn es Nachzahlungen geben sollte, behalte den Fehlbetrag einfach zurück. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese 7€ Mehrbezahlung einfach so übersehen werden dürfen. Dazu kenn ich wirklich kein Gesetz.

    Habe die Hausverwaltung ja darauf hingewiesen also sollten sie das jetzt ja mitbekommen haben.

    MfG klexx

    Hallo zusammne,

    vor 2 Jahren hatte ich bei der Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung gehabt und folglich eine Anhebung der
    Vorauszahlungleistungen für die Nebenkosten.

    Da diese auf einen für mich dummen krummen Betrag auskam, habe ich diese einfach um 7 euro nach oben angepasst,
    um eine grade Summe zu haben.

    Letztes Jahr hatte ich keine Nachforderung, deswegen ist es mir nicht aufgefallen.
    Aber diese jahr kam eine und ich habe Nachgerechnet.

    Die Hausverwaltung Rechnet nur mit denen von Ihnen festgesetzten Nebenkosten, bedeutet also, dass die von mir
    mehr gezahlten 7 euro gar nicht auftauchen. Durch diese fehlenden 7 Euro im Monat kommt es zu einer Nachzahlung. Also habe ich Widerspruch eingelegt und um eine neue Nebenkostenabrechnung gebeten.

    Als Antwort erhielt ich dann, dass die Nebekostenabrechung doch korrekt sei und sie doch nur die Veranlagten Nebenkosten in der Rechnung nutzen würden. Den Auszug über mien Mieterkonto hat man mir netterweise so
    wie von mir angefragt beigefügt.

    Mich würde jetzt einfach mal interssieren, ob es denn so richtig ist, dass bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung der IST Zustand des Mieterkontos nicht aufgeführt bzw. mit einberechnet wird?

    MfG klexx

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