Alles nachvollziehbar was du sagst. Und wahrscheinlich kann man den Beweis erbringen, dass der Makler den Vertrag bekommen hat. Doch das ist gar nicht der entscheidene Punkt, um den es geht. Sondern das Problem ist, dass es an einer Willenserklärung von Seiten des Maklers oder Vermieter fehlt, dass dieser den Vertrag gegenzeichnen wollen wird. Mit anderen Worten, dass ein Vertrag oder Vorvertrag zustande kam. Bis zu dem Zeitpunkt, wo du den Vertrag zurück geschickt hast, war das noch nicht eindeutig.
Natürlich war das vom Makler alles andere als nett, dich im Glauben zu lassen, dass du den Vertrag bekommen würdest und das ist allzu ärgerlich. Doch juristisch gesehen war der Vertragsabschluss noch nicht vollständig.