Fragen zum Mietvertrag

  • Alles nachvollziehbar was du sagst. Und wahrscheinlich kann man den Beweis erbringen, dass der Makler den Vertrag bekommen hat. Doch das ist gar nicht der entscheidene Punkt, um den es geht. Sondern das Problem ist, dass es an einer Willenserklärung von Seiten des Maklers oder Vermieter fehlt, dass dieser den Vertrag gegenzeichnen wollen wird. Mit anderen Worten, dass ein Vertrag oder Vorvertrag zustande kam. Bis zu dem Zeitpunkt, wo du den Vertrag zurück geschickt hast, war das noch nicht eindeutig.

    Natürlich war das vom Makler alles andere als nett, dich im Glauben zu lassen, dass du den Vertrag bekommen würdest und das ist allzu ärgerlich. Doch juristisch gesehen war der Vertragsabschluss noch nicht vollständig.

  • Leider gibt es das durchaus, dass Makler ein nicht unterschriebenes Exemplar eines Mietvertrages oder sogar Kaufvertragsentwürfe an mehrere Interessenten schicken, damit am Ende auf jeden Fall ein Vertrag zustande kommt. Wenn sie andere Kandidaten vertrösten, springen diese sehr wahrscheinlich ab und der Makler fängt von vorne an. Mit dem Vorgehen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es schnell zu einem Abschluss kommt. Es ist natürlich sehr ärgerlich, dass du diese Erfahrung machen musstest. Ich gebe den anderen allerdings Recht, ich sehe da auch keine konkrete Aussage, dass ein Vertrag oder Vorvertrag zustande gekommen ist.

  • Danke euch auf jeden fall für eure Antwort. Leider bin ich dann wohl an einen ziemlich unseriösen Makler geraten.

    Meine Erfahrungen waren bis jetzt immer das ein Interessent den Zuschlag bekommt und die anderen auf eine "Nachrückerliste" kommen.

    Das nächste mal, wenn ich so ein Angebot bekomme, werde ich explizit nachfragen ob man den Erhalt des Vertrages als Zuschlag werten kann.

    Und zum Glück ist mir kein wirtschaftlicher Schaden durch Aufnahme eines Kredites oder der Kündigung meiner aktuellen Wohnung entstanden.

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