Hallo,
die Fliesen (Balkongröße 2 x 2 m) waren scharfkantig und rissig geworden und verursachten Wunden beim Barfuß betreten. Der Vermieter wurde bereits 2019 davon in Kenntnis gesetzt. Der Handwerker hatte es sich angesehen und die Terminierung 2019 solange hinausgezögert, bis eine Renovierung nicht mehr möglich war aufgrund Wetterbedingungen.
Im April 2020 sind die Fliesen entfernt worden. Übrig blieb ein nicht mehr begehbarer, löchriger Betonboden, in dem sich Dreck und Regenwasser sammelt. Seitdem ist nichts mehr passiert. Der Handwerker hat uns solange vertröstet, bis wir Ende Mai dem Vermieter eine Frist bis zum 19.6.20 gesetzt haben mit Androhung einer Mietminderung.
Der Handwerker hatte sich dann am 8. Juni geweigert, die Renovierung weiterzuführen, weil er diesen Termin nicht einhalten kann/will.
Die Frist wird also nicht eingehalten. Wenn auch danach vermieterseitig nichts mehr unternommen wird, würden wir gerne wissen, ob es eine Rechtsgrundlage gibt, nach der wir einen Handwerksbetrieb selbst beauftragen können nach Ankündigung an den Vermieter, und ob wir die Kosten dann von der Miete abziehen können.
Mit dem Vermieter kann man nur schriftlich kommunizieren. Er antwortet jedoch nicht, sondern delegiert dann an Handwerker, die eine Terminierung nach Gutdünken machen.
Danke für Antworten!!