Dachte mir schon, dass es kompliziert wird. Immerhin gibt es eine Rechtsgrundlage (das wollte ich hauptsächlich wissen), mit der wir jetzt auch zum Anwalt können (Mieterschutz hat zu, SB krank und/oder Urlaub).
Der Hinweis auf die Gewährleistung nach Ablauf ist wichtig, danke. Es ist übrigens ein reines Mietshaus, keine ETG.
Klar überlegen wir uns, welche Interimslösung die beste ist. Aber wir sind inzwischen so auf 180, das wir natürlich auch Druck ausüben möchten. Gewonnen haben wir bis jetzt nichts, außer einer gewissen Genugtuung, dem Handwerker gegenüber standhaft geblieben zu sein (auch wenn der sich jetzt kaputtlacht). Dass wir dadurch den Kürzeren gezogen haben, wissen wir.
Es bleibt jetzt nur der Gang zum Anwalt und ab 1.6. eine Mietminderung.
Danke für die Antwort und die BGB Quelle!