Mitmieter Wg zieht ohne Kündigung aus und will nun Geld.

  • Hallo. Hoffe ihr könnt mir helfen. Hoffe noch mehr das ich es schaffe mich klar auszudrücken.

    Hatte eine Wg. Beide standen bzw stehen als Hauptmieter drin.

    Der Kollege meinte dann nach 2 Jahren innerhalb von 1ner Woche ausziehen zu müssen.

    Ohne Kündigung wäre ok und rechtens obwohl im Mietvertrag drin steht 3 Monate Kündigungsfrist und ohne schriftliche Kündigung beim Vermieter. Hat also auch ab da keine Miete mehr bezahlt. Nach 4 Monaten habe ich erfahren das er immer noch keine Kündigung eingereicht hat. Nun will er seine Kaution von 400€ wieder haben. An den Nebenkosten für das Jahr 300€ Nachzahlung hat er sich im Nachhinein auch nicht beteiligt obwohl er das komplette Jahr noch hier gewohnt hat.

    In der Zwischenzeit wurde das Haus verkauft. Habe ein neuen Vermieter.

    Nun keine Fragen.

    Hätte ich einen neuen Mietvertrag bekommen müssen? Spätestens beim neuen Vermieter?

    Hat er Anspruch auf seine Kaution?

    Habe ich Anspruch auf Beteiligung der Nachzahlung?

    Wie schaut es mit der Miete aus. Ist es rechtens das er einfach ausgezogen ist? Oder hätte er die 3monate mindestens zahlen müssen?

  • Ausziehen darf er jederzeit, das bedeutet aber nicht, dass er keine Miete mehr bezahlen muss.

    Wenn ihr nicht eine Klausel im Mietvertrag habt, dass ihr jeweils "euren Teil" kündigen könnt, ist es gar nicht möglich, dass dein Kollege allein kündigt. Im Regelfall müssen beide Mieter gemeinsam kündigen oder es muss ein Aufhebungsvertrag/Vertragsänderung mit dem Vermieter geschlossen werden, dem alle Beteiligten zustimmen.

    Nur weil der Vermieter gewechselt hat, braucht man keinen neuen Vertrag. In der Regel ist es als Mieter besser, sich da bedeckt zu halten. Gerne versuchen Vermieter, den Vertrag dann zu ihren Gunsten anzupassen.

    Einen Anspruch auf die Kaution hat er aus der Schilderung derzeit nicht, der Mietvertrag ist ja nicht gekündigt.

    Ob du Anspruch auf die Nachzahlung bzw einen Teil der ausstehenden Mieten hast, hängt von eurem Innenverhältnis ab.

    In dieser Situation kann man nur raten, dass sich alle gemeinsam an einen Tisch setzen und den Mietvertrag entsprechend der zukünftigen Vorstellungen ändern. Dabei kann man dann auch Dinge wie offene Mieten, Kaution usw klären. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass der Vermieter sich da auf nichts einlassen muss. Zwei Mieter ist für ihn fast immer besser als nur einer, sodass seine Zustimmung zur Entlassung des Kollegen aus dem Mietvertrag durchaus an andere Bedingungen geknüpft werden kann.

  • Hallo,

    hier mal was aus den Vertrag.

    Der Text in deinem Bild bringt keine neuen Erkenntnisse bezüglich deiner Frage. Somit gilt das, was Schweinchenfan schon geschrieben hat. Der Vertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden, oder aber man macht eine Änderungsvereinbarung, sofern alle damit einverstanden sind.

    Dein Mitbewohner bleibt also weiterhin verpflichtet, unabhängig davon ob er ausgezogen ist.

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