Anrecht auf Gartennutzung

  • Hallo,

    Mein Anliegen ist, ich hab eine WG mit 2 weiteren Personen die gleichzeitig auch Ein Paar sind. Die Wg ist eine ganze normale Mietswohnung mit Küche und Bad, jedoch wird jedes der 3 Zimmer je nach größe einzelt vermieten.

    Das Pärchen teilt sich ein Zimmer als Schlafzimmer und das andere als eine Art Wohnzimmer, zahlen also für beide Zimmer und ich eben das Dritte.

    Zu der Wohnung gehört ein Garten der jedoch nur durch das "Wohnzimmer" betreten werden kann.

    Meine Frage ist nun ob ich ein Anrecht auf die Garten Nutzung hab, da ich ja durch eben dieses Zimmer gehen müsste, was den anderen beiden nicht passt.

    Vielen Dank schon mal für Antworten:)


    Der Garten gehört genauso wie Küche und Bad zur gemeinsam genutzten Raum laut Mietvertrag

  • Wenn die Gartenmitbenutzung im Vertrag vorgesehen ist, dann muss sie dir auch gewährt werden, in welcher Form das auch immer in der Situation möglich ist. Eventuell könnte es nötig sein, dass du um das Haus herum gehen musst, um von einer anderen Seite in den Garten zu gehen. Letztlich musst du dich mit dem Pärchen oder auch mit dem Vermieter verständigen, welche Lösung für alle in Ordnung ist.

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