Kann man allergisch gegen tote Wespen sein? Wäre mir neu.
Die leben ja Anfangs wenn sie rein kommen - sie sterben dann nur weil sie nicht rauskommen mehrere Tage. Hatte auch den Fall das schon 1 fliegende drin war.
Kann man allergisch gegen tote Wespen sein? Wäre mir neu.
Die leben ja Anfangs wenn sie rein kommen - sie sterben dann nur weil sie nicht rauskommen mehrere Tage. Hatte auch den Fall das schon 1 fliegende drin war.
Grundsätzlich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Eine Nachmietersuche ist kein Recht auf das du bestehen kannst , es sei denn es ist dazu was anderes konkretes im MV. vereinbart, was aber ziemlich ungewöhnlich wäre.
Das ist mir schon klar - aber wenn sie sich damit einverstanden erklärt hat und es auch in meiner schriftlichen Kündigung so stand - und in dem Fall kein schriftlicher Widerspruch kommt von ihr dann trotzdem? lG
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage was Wespen angeht. Ich wohne in einer DG Wohnung und habe seit Mitte April plötzlich ständig tote Wespen in meinem Wohnzimmer. Und das obwohl ich mehrere Tage bei meinem Partner bin zwecks Fernbeziehung und alle Fenster und Türen geschlossen sind - dies habe ich meiner Vermieterin gemeldet. Sie meinte ich soll es beobachten, nachdem es nun 5 neue waren nach 1 Tag Abwesenheit, ich mich als Allergiker (weiß nicht ob auch gegen Wespen, aber gegen diverse andere Dinge) nicht mehr ins Zimmer traue habe ich nochmals um Entfernung gebeten. Doch statt eines Kammerjägers ist meine Vermieterin selbst hin und hat irgendwas "Eingespritzt" laut ihren Worten - könnte gut sein, dass es ein Loch in der Holzdecke gab, das sie meint. Nun zu meiner eigentlichen Frage; Wenn ich nun am Montag zurück komme (bin momentan wieder nicht da) und ich wieder neue Wespen vorfinde, kann ich dann eine Mietminderung deswegen machen? Ich benutze das Wohnzimmer nicht mehr aus Angst und es ist der größte Raum, der zugleich eine Klima hat. Oder müsste ich in dem Fall erst schriftlich (Brief, die bisherige Kommunikation war über Whatsapp) eine Aufforderung zur professionellen Entfernung machen mit einer Frist?
lG suska
Hallo liebe Community,
mein Fall ist etwas speziell weil es sich um einen Nachmieter im Selben Haus handelt, deshalb konnte ich keine Antwort finden in den bisherigen Beiträgen dazu.
Bei mir geht es um folgendes:
Ich habe meine Vermieterin schon im Februar informiert, dass mein Partner und ich eine gemeinsame Wohnung suchen und gefragt ob ich einen Nachmieter suchen darf im Falle eines früheren Auszugs. Dies war für sie kein Problem (hat sie mir per Whatsapp geschrieben, ich weiß nun ich hätte es lieber schriftlich per Brief machen sollen). Nun habe ich zum 1.8. eine Wohnung und die Vermieterin unter mir hat mir gesagt sie hätte Interesse an meiner Wohnung und hätte auch schon einen Nachmieter. Nun schreibt mir meine Vermieterin heute (wohlgemerkt auch per Whatsapp), dass meine Kündigung erst zum 1.9. gilt weil der Nachmieter der unteren Wohnung abgesagt hat und sie da jetzt jemanden suchen. Nun frage ich mich folgendes: wenn meine Vermieterin mir das nur per Whatsapp geschrieben hat, ist das dann rechtskräftig oder kann ich trotzdem zum 1.8. ausziehen und keine Miete mehr zahlen?
Ich habe ja schließlich durch die Nachbarin von unten eine Nachmieterin organisiert - dass SIE keinen Nachmieter hat ist doch nicht mein Problem, oder doch?
lG suska
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