Sanierungsstau/ Renovierung

  • Hallo Zusammen,

    Möglicherweise gehört das Thema vielleicht auch ins Forum "Renovierung", aber mir geht es mehr um das vertragliche und um Rechte und Pflichten eines Mietvertrags, deswegen habe ich es hier platziert. Wenn ich jetzt hier ein Jahr später alles mal kondensiert zusammenschreibe, denke ich mir auch, warum ich so ein ***** war, aber das ganze hat sich eben langsam entwickelt und war anfangs nicht so abzusehen.

    Kurzfassung: Dumm/naiv habe ich für 9,15€/m² eine viel zu teure, unrenovierte Wohnung gemietet (Bj. 62, quasi unsaniert), die saniert werden müsste. Nach Mietspiegel vom März läge der Durchschnittspreis bei 4,6€-6,6€, je nachdem, wie man manches definiert. Grob liegt die Miete also 30-50% über dem Mietspiegel und das Haus ist in einem unterdurchschnittlichen Zustand.

    Da die Vermieterin aber dümmlich naiv daran glaubt, dass Renovieren/Sanieren Mietersache ist (In der Küche war eine 50*50cm große Stelle Putz hohl und musste ausgebessert werden, weil zufällig ein Handwerker für Nacharbeiten an einem Rohrbruch im Haus war, habe ich sie gebeten, dass der dann direkt den Putz mit macht. Ihr Kommentar: "Das machen eigentlich die Mieter!), macht sie nichts an den Wohnungen und hat auch keinerlei Rücklagen dafür gebildet. "Herr Mieter, für Reparatur XYZ habe ich gerade kein Geld!". Das Haus hat jetzt keine großen, eklatanten Mängel (abgsehen von den Fenstern, siehe unten), aber das liegt nur daran, dass immer irgendwelche ***** wie ich selber Hand angelegt haben und es ist absolut klar und belegbar, dass bei ihr keinerlei Motivation besteht, irgend etwas an dem Haus zu tun, dass nicht absolut unabwendbar ist.

    Der Innen-Zustand des Hauses ist ihr solange egal, solange kein Schaden durch Wasser droht.

    Habe ich jetzt nachträglich noch eine Handhabe, gegen die viel zu Hohe Miete anzugehen? Auch habe ich intensive Renovierungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt (ich hatte es schon aufgeschrieben und dann gemerkt, dass es immer länger wurde und wieder gelöscht, vel zu viel zu lesen. Im Nachhinein ärgere ich mich maßlos, aber das war am Anfang ja nicht abzusehen.), habe ich eine Perspektive, dafür nochmal Geld zu sehen? Aus freiwilliger Kulanz von Ihr auf gar keinen Fall, dafür müsste ich vor Gericht ziehen, aber das würde ich auch sofort tun.

    Einfach so kündigen könnte schwer werden, weil sie uns eine vierjährige Vertragslaufzeit aufs Auge gedrückt hat. Andererseits hat sie mir letztens nahe gelegt, auszuziehen, weil wir keine Freunde mehr werden würden. Ich hatte die absolute Unverschämtheit, ihr 3 Monate nach Meldung eines absolut undichten Fensters (man konnte zwischen Flügel und Rahmen raus gucken) doch tatsächlich 20% der Miete unter Vorbehalt zu stellen, weil die Wohnung damit in der Heizperiode kein Schlafzimmer mehr hatte. Sie ärgerte sich deswegen sehr darüber, dass sie uns damals den Vorzug gegeben hat und uns dann doch noch so entgegen gekommen ist (hier vermute ich die Aktion in der Küche mit der Wand).

    Die Undichtigkeit wurde jetzt behoben, aber nur, weil irgendwer uns die Scheibe eingeschmissen hat (ehrlich, ich war es nicht selber!) und der Glaser sowieso ran musste.

    Ich habe aber schon viel zu viel investiert, um mich jetzt einfach zu und ärgere mich maßlos über ihre unverfrorene Frechheit, mit der Sie bisher immer durchgekommen ist.

    Sie hat das Haus selbst besichtigt, bevor sie es an uns vermietet, aber sie hat rein gar nichts kontrolliert, weil in ihrer Welt die Mieter ja alles renovieren / reparieren.

  • Wenn du alle Arbeiten freiwillig durchgeführt hast, hast du da kaum Möglichkeiten, Bezahlung dafür zu verlangen. Du hast die Wohnung besichtigt, warst mit dem Zustand und dem Mietpreis einverstanden, ansonsten hättest du entsprechende Vereinbarungen im Mietvertrag dazu treffen müssen.

    Solange es keine Mängel sind, die den Gebrauch einschränken, kannst du wenig unternehmen. Der Vermieter entscheidet selbst, ob er die Substanz erhalten will oder eben herunterwirtschafen will oder muss, wenn kein Geld da ist.

    Grundsätzlich gibt es bei Mängeln auch die Möglichkeit der Ersatzvornahme, d.h. nach erfolgloser Fristsetzung zur Mangelbeseitigung beauftragst du selbst einen Handwerker und verrechnest die Rechnung mit der Miete. Allerdings kann ich hier nur ganz dringend zum Anwalt raten, denn da ist man schnell in einem Bereich, der bei Fehlern kündigungsrelevant ist.

  • Hallo Thinkle,

    bevor ich auf deine Fragen eingehe die Bitte an dich, auf eine etwas neutralere Ausdrucksweise zu achten. Bei allem Verständnis, dass du verärgert bist, hier können wir nur sachlich darüber reden, um auf Lösungen hinzuweisen.

    Habe ich jetzt nachträglich noch eine Handhabe, gegen die viel zu Hohe Miete anzugehen?

    Wahrscheinlich eher nicht oder sehr schwierig. Es gibt im Gesetz einen "Mietwucher", was auch Bestandteil des Strafgesetzbuchs ist. Hieran sind aber sehr hohe Anforderungen geknüpft. Man muss sich in einer Notlage befunden haben, die ausgenutzt wurde. Und das ist oftmals nicht der Fall.

    Dann git es die Gesetze der Mietpreisbremse. Hierfür muss die Wohnung aber ein einem bestimmten Gebiet mit angespannter Wohnungslage sein. Das ist überwiegend nur in Großstädten der Fall.

    habe ich eine Perspektive, dafür nochmal Geld zu sehen? Aus freiwilliger Kulanz von Ihr auf gar keinen Fall, dafür müsste ich vor Gericht ziehen, aber das würde ich auch sofort tun.

    Es gibt zwar ein Gesetz, das es einem Mieter ermöglicht, Geld für Sanierungen vom Vermieter zu bekommen. Doch das Problem dabei ist, dass erstens die gesetzlichen Anforderungen sehr hoch dafür sind, und dass zweitens die Gesetze §536 bis §536d BGB (Mängel an der Mietsache) Vorrang haben. Es bleiben auf diese Weise nur ganz wenige Dinge, für die man nachträglich etwas vom Vermieter verlangen kann.

    Mit anderen Worten, du hättest lieber zuerst auf deine Rechts aus §536 ff BGB bestehen sollen.

    weil sie uns eine vierjährige Vertragslaufzeit aufs Auge gedrückt hat

    Das wäre erst mal zu überprüfen, ob diese Klausel einer gerichlichen Bewertung standhalten würde. Und wenn die Dauer 4 Jahre sind, dann machen Vermieter oftmals den Fehler, dass die Zeit (4 Jahre erlaubtes Maximum) ab Vertrgsunterzeichnung bemessen werden muss und nicht ab Mietbeginn.

    Andererseits hat sie mir letztens nahe gelegt, auszuziehen, weil wir keine Freunde mehr werden würden

    In dem Fall kann man einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag machen.

    und ärgere mich maßlos über ihre unverfrorene Frechheit

    Wozu? Was erreichst du damit? Ändert sich in dir etwas, wenn du dich ärgerst?

    Nein! Es bleibt wie es ist. Es ist so gelaufen wie es gelaufen ist mit allen Fehlern die gemacht wurden. Es lässt sich nichts ungeschehen machen. Das Gefühl von Ärger schlägt einem gewaltig auf die Psyche, gelöst ist damit aber nichts. Lass stattdessen das Vergangene gefühlsmäßig hinter dir und überlege dir lieber, was du von nun an tun möchtest. Treffe eine Entscheidung, wie es weiter gehen soll. Möchtest du umziehen, sind die Möglichkeiten einer Kündigung trotz der 4 Jahre zu überlegen. Oder möchtest du bleiben, dann entscheide dich, ob du weiterhin Geld rein stecken willst oder auf deine Rechte zur Mangelbeseitigung bestehst.

  • Vielen Dank schonmal!

    Ja, so etwas hatte ich befürchtet.

    Da mein Vertrag klipp und klar sagt, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, kann ich sie auch unrenoviert zurück übergeben. Vliestapeten sind ja schnell wieder von der Wand gezogen. Die Schönheits-Reparaturen-Klausel ist in dem Falle ungültig.

    Thema Mietzins: Für mich sieht es aktuell so aus, dass die Miete, die sie nimmt, in keinem Verhätlnis zur Gegenleistung steht, die sie erbringt. Welche Handhabe gibt es da generell? Freiwillig wird sie keinen Cent herunter gehen, das haben Nachbarn schon mal probiert.

    In meiner plüschigen Paralleluniverums-Fantasie-Welt würde so etwas ja ungefähr so ablaufen, dass beide Seiten vor Gericht ihre Argumente vortragen und am Ende der Richter ungefähr folgendes sagt: "Liebe Vermieterin, lieber Mieter, aufgrund der ortsüblichen Vergleichsmiete von x€/m², dem Zustand ihres Objekts und dem nicht erkennbaren Willen der Vermieterin, zum Erhalt des Objektes beizutragen, halten wir eine Miete von y€/m2 für angemessen!"

    Sie kann ja keinerlei Rechnungen vorweisen, die nicht mit akuten Schadensfällen zu tun haben die dann ihre Versicherung bezahlt hat. Läuft das in Realität ähnlich ab?

  • lieber Mieter, aufgrund der ortsüblichen Vergleichsmiete von x€/m², dem Zustand ihres Objekts und dem nicht erkennbaren Willen der Vermieterin, zum Erhalt des Objektes beizutragen, halten wir eine Miete von y€/m2 für angemessen!"

    Nein. Verabschiede dich bitte von dieser Vorstellung. Solange nicht das Thema Mietwucher oder Mietpreisbremse zum tragen kommt wie oben erläutert, wird dergleichen nichts passieren. Es besteht Vertragsfreiheit. Man kann in einem Vertrag eine höhere Miete vereinbaren, auch wenn dies mehr als ortsüblich ist. Niemand ist gezwungen, einen solchen Vertrag zu unterschreiben.

    Das einzige, was du erreichen kannst ist, dass sie ihre Pflichten zur Beseitigung der Mängel wahrnimmt im Sinne der Gesetze. Mit anderen Worten, das ist dann ihre "Gegenleistung", die du vermisst. Diese kannst du verlangen, alles andere ist schwierig bis unmöglich.

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