Hallo,
Ich bin zum 28.2. in eine Wohnung eingezogen, mit der Mindestmietdauer von einem Jahr.
Am 4.3. habe ich eine Ankündigung für Modernisierungsmaßnahmen bekommen (Balkon einbauen etc), die 7 Monate andauern würden.
Nach 555e BGB hätte ich dann bis zum 30.4. kündigen können und müsste bis zum 31.5. ausziehen.
Ich habe meine Kündigung rausgeschickt und laut dem Vermieter ist sie auch am 27.4. eingegangen, also fristgerecht.
Ich habe dann am 4.5 eine Bestätigung bekommen, dass mein Mietvertrag am 27.2.2021 endet!! Also kein Sonderkündigungsrecht.
Ich habe da angerufen und die haben mir gesagt, dass am 4.5. beschlossen wurde, dass jetzt doch keine Modernisierungsmaßnahmen stattfinden würden und ich somit kein Recht auf Sonderkündigung hätte! Ich habe bis heute kein Schreiben erhalten, dass keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden wegen Corona. Der Beschluss von denen ist nach dem Eingang meiner Kündigung gefalellen.
Wie sieht die Lage aus? Verfällt jetzt mein Sonderkündigungsrecht weil der Vermieter sich alle paar Tage umentscheidet?
Ich habe bereits eine neue Wohnung gemietet und möchte so schnell wie möglich ausziehen!
Danke