Beiträge von 123verwirrt

    Bei mir im Mietvertrag (geschlossen in 2020) steht folgendes:

    Die vom Mieter gemäß § 3 Abs. 4 des Mietvertrages übernommenen Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit ohne besondere Aufforderung fachgerecht auszuführen.

    Die Schönheitsreparaturen umfassen die Tapezierung und den Anstrich der Wände sowie den Anstrich der Decken, ferner den Anstrich der Fußböden und Fußleisten (soweit aus Holz), den Innenanstrich der Holzfenster und der Außentüren, der Innentüren und Türzargen (soweit diese nicht kunststoffbeschichtet oder aus Naturholz sind), der Heizkörper und -rohre sowie der Ver- und Entsorgungsleitungen.

    Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:

    In Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre,

    dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen etc., Heizkörper und Heizrohre sowie der Ver- und Entsorgungsleitungen spätestens alle 4 Jahre durchzuführen,

    in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre,

    in anderen Nebenräumen (Keller etc.) alle sieben Jahre.

    Der Mieter ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig.

    Ich habe gelesen, dass starre Fristen unzulässig sind und vorzugeben, dass spätestens alle 2,5,7 Jahre diese Reparaturen durchzuführen sind, ohne dabei die tatsächliche Abnutzung in Betracht zu ziehen, kommt mir komisch vor!

    Weiterhin wurde der Vertrag ja nach 2008 geschlossen und diese Fristen sind nicht mehr maßgeblich.

    Hallo,


    Ich bin zum 28.2. in eine Wohnung eingezogen, mit der Mindestmietdauer von einem Jahr.

    Am 4.3. habe ich eine Ankündigung für Modernisierungsmaßnahmen bekommen (Balkon einbauen etc), die 7 Monate andauern würden.

    Nach 555e BGB hätte ich dann bis zum 30.4. kündigen können und müsste bis zum 31.5. ausziehen.

    Ich habe meine Kündigung rausgeschickt und laut dem Vermieter ist sie auch am 27.4. eingegangen, also fristgerecht.

    Ich habe dann am 4.5 eine Bestätigung bekommen, dass mein Mietvertrag am 27.2.2021 endet!! Also kein Sonderkündigungsrecht.

    Ich habe da angerufen und die haben mir gesagt, dass am 4.5. beschlossen wurde, dass jetzt doch keine Modernisierungsmaßnahmen stattfinden würden und ich somit kein Recht auf Sonderkündigung hätte! Ich habe bis heute kein Schreiben erhalten, dass keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden wegen Corona. Der Beschluss von denen ist nach dem Eingang meiner Kündigung gefalellen.

    Wie sieht die Lage aus? Verfällt jetzt mein Sonderkündigungsrecht weil der Vermieter sich alle paar Tage umentscheidet?

    Ich habe bereits eine neue Wohnung gemietet und möchte so schnell wie möglich ausziehen!

    Danke

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