Vermieter verweigert Sonderkündigungsrecht wegen abgesagten Modernisierungsmaßnahmen

  • Hallo,


    Ich bin zum 28.2. in eine Wohnung eingezogen, mit der Mindestmietdauer von einem Jahr.

    Am 4.3. habe ich eine Ankündigung für Modernisierungsmaßnahmen bekommen (Balkon einbauen etc), die 7 Monate andauern würden.

    Nach 555e BGB hätte ich dann bis zum 30.4. kündigen können und müsste bis zum 31.5. ausziehen.

    Ich habe meine Kündigung rausgeschickt und laut dem Vermieter ist sie auch am 27.4. eingegangen, also fristgerecht.

    Ich habe dann am 4.5 eine Bestätigung bekommen, dass mein Mietvertrag am 27.2.2021 endet!! Also kein Sonderkündigungsrecht.

    Ich habe da angerufen und die haben mir gesagt, dass am 4.5. beschlossen wurde, dass jetzt doch keine Modernisierungsmaßnahmen stattfinden würden und ich somit kein Recht auf Sonderkündigung hätte! Ich habe bis heute kein Schreiben erhalten, dass keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden wegen Corona. Der Beschluss von denen ist nach dem Eingang meiner Kündigung gefalellen.

    Wie sieht die Lage aus? Verfällt jetzt mein Sonderkündigungsrecht weil der Vermieter sich alle paar Tage umentscheidet?

    Ich habe bereits eine neue Wohnung gemietet und möchte so schnell wie möglich ausziehen!

    Danke

  • Hallo,

    bei der Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung kommt es immer auf die Umstände an, die zu dem Zeitpunkt geherrscht haben, zu dem die Kündigung beim Vermieter eingegangen ist. Wenn man also zu diesem Zeitpunkt ein Sonderkündigungsrecht tatsächlich hatte, dann ist diese Kündigung voll wirksam, auch wenn sich die Umstände nachträglich ändern. Gemäß Gesetz hat allein die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen (solche im Sinne des §555b BGB) das Sonderkündigungsrecht ausgelöst, von weiteren Bedingungen hängt es nicht ab.

    Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Akzeptanz durch den anderen Vertragspartner bedürfen. Eine Kündigung muss also weder bestätigt noch abgewiesen werden, sondern man kann nur feststellen, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. Deshalb kommt es einzig und allein auf den Zeitpunkt an, zu dem die Kündigung erklärt wurde.

  • Indem du ihn um einen Termin bittest zur Wohnungsübergabe.

    Verweigert er das, kann man mit vorheriger Ankündigung ersatzweise auch die Schlüssel im Büro abgeben (gegen Quittung natürlich).

    Man kann jederzeit die Wohnung zurück geben, auch während des Mietverhältnisses. Ob man dennoch weiterhin Miete zu zahlen hat oder nicht ist ein völlig anderes Thema und steht nicht damit im Zusammenhang, ob man tatsächlich im Besitz der Wohnung ist. Es kann also theoretisch auch umgekehrt passieren, dass man noch im Besitz der Wohnung ist, aber dennoch keine Miete mehr zu zahlen hat. Letzteres jetzt nur theoretisch, denn es kommt auf die Umstände an, ich wollte damit nur zeigen, dass beides unabhängig ist.

  • Ich habe am Montag einen Anwalt vom Mieterverein quasi den gleichen Brief schreiben lassen, wie ich ihn selbst geschrieben hatte und heute habe ich einen Anruf bekomme wegen Wohnungsübergabe! Plötzlich ist die Kündigung anscheinend doch rechtens und gültig!

    Also was der Vermieter gebraucht hat war wohl nur ein Logo im Briefkopf!

    Danke für deine Hilfe!

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