Guten Abend, ich habe eine Wohnung mit Tiefgaragenstellplatz gemietet. Es ist ein Doppelparker. Leider musste ich feststellen das die Höhe des Parkplatzes nur 1,50m beträgt. Mein Auto ist mit 9 cm zu hoch. Hätten die Größenangaben im Mietvertrag stehen müssen. Mein Vermieter beruht sich nunmehr darauf das der Parkplatz zur Wohnung gehört, und ich ihn nicht kündigen kann. So kann ich ihn ja nicht nutzen. Lg
Beiträge von Christian5
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