Muss ich den Boiler im Badezimmer warten lassen und die Kosten tragen?

  • Seit fast 4 1/2 Jahren lebe ich in einer Mietwohnung. Vorhin bekam ich eine Nachricht von meinem Vermieter mit der Frage, ob ich den Boiler in meinem Badezimmer wie es sich gehört jedes Jahr warten lassen habe. Von solchen Dingen habe ich keinen Plan, habe vorher nie in einer Wohnung mit Boiler gelebt.

    Wer ist dafür zuständig, dass der Boiler gewartet wird, Mieter oder Vermieter?

    Und wer trägt die Kosten?

  • Wer ist dafür zuständig, dass der Boiler gewartet wird,

    Wenn nichts im Mietvertrag vereinbart ist und auch keinen Wartungsvertrag gibt vermute ich der Vermieter.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Ich habe mir mal im Mietvertrag den Punkt Betriebskosten durchgelesen und fürchte, dass es doch auf mich zurückfällt. Da steht:

    "In der Miete sind die Betriebskosten nicht enthalten und daher vom Mieter zusätzlich zu tragen, soweit sie anfallen. Insbesondere sind dies:

    Kosten der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten... "

    Jetzt ist die Frage, wen ich damit beauftragen muss. Welche Art von Unternehmen kümmert sich um solche Dinge?

  • Jetzt ist die Frage, wen ich damit beauftragen muss.

    Niemanden. Mag sein, dass du die Kosten tragen musst. Beauftragen muss der Vermieter die Wartung, denn so will es das Gesetz. Es ist auch nicht empfehlenswert, dass man das als Mieter macht.

  • Ok. Das steht zwar im Mietvertrag, dass ich dafür aufkommen muss. Aber warum macht mich der Vermieter erst nach so langer Zeit darauf aufmerksam?

    Kannst du mir einen Link zukommen lassen, in welchem Gesetz das so festgelegt wurde?

    Außerdem hat er mir geschrieben, dass ich dazu verpflichtet bin, die Rollläden von außen zu reinigen. Er würde mir seine Leiter dafür ausleihen, wenn ich keine habe. Ich wohne im Erdgeschoss, muss aber 10 Treppenstufen bis zu meiner Wohnung laufen. Sie befindet sich also nicht "ganz unten". Und ich weiß, dass ich die Rollos von außen nicht reinigen muss.

    Mein Vermieter probiert immer mal wieder, irgendwelche Kosten auf uns Mieter abzuwälzen.

  • Aber warum macht mich der Vermieter erst nach so langer Zeit darauf aufmerksam?

    Weil er damit von seinem eigenen Versäumnis und seiner Pflicht ablenken will, indem er dir Glauben macht, du wärst für die Beauftragung verantwortich.

    Kannst du mir einen Link zukommen lassen, in welchem Gesetz das so festgelegt wurde?

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen

    (1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).

  • Dankeschön, Fruggel. Aber die Kosten für die Wartung darf er schon auf mich abwälzen, oder?

    Gibt es auch einen Paragraphen mit Bezug auf die Reinigung der äußeren Rollläden?

  • Aber die Kosten für die Wartung darf er schon auf mich abwälzen, oder?

    Das weiß ich nicht, ich kenne deinen Vertrag nicht. Nach dem Satz, den du oben zitiert hat, ja. Aber einen Vertrag muss man sich insgesamt anschauen. Ein Satz allein ist nicht so aussagekräftig. Wende dich bitte an einen Anwalt oder Mieterverein, wenn du unsicher bist.

    Wie häufig Fenster oder Rollos geputzt werden ist Angelegenheit des Mieter. Da kann der Vermieter nichts vorschreiben, außer man hat sich zu einer Regelung im Vertrag geeinigt.

  • Wie häufig Fenster oder Rollos geputzt werden ist Angelegenheit des Mieter. Da kann der Vermieter nichts vorschreiben, außer man hat sich zu einer Regelung im Vertrag geeinigt.

    Mein Vermieter hat mir beim Einzug gesagt, dass ich 2x im Jahr die Fenster putzen muss. Ich putze sie 3x im Jahr, Frühjahr, Sommer und Herbst. Die äußeren Fensterbänke müsste ich gar nicht putzen, mache es aber einmal monatlich, weil ich sie gerne sauber habe. Wenn ich bei Google das Thema mit den äußeren Rollläden eingebe, bekomme ich überall die Meldung, dass ich nicht verantwortlich bin.

    Hier mal die genauere Beschreibung der Betriebskosten in meinem Mietvertrag:


    [Vertragstext von der Moderation gelöscht, da Vertragsprüfung Rechtsberatung ist und das hier nicht geleistet werden darf.]

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (20. April 2020 um 20:15)

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