hallo,
folgendes problem:
ich habe zum letzten september mit meinen beiden mitbewohnerinnen die wg aufgelöst und beim vermieter fristgerecht gekündigt. wir drei waren im mietvertrag als hauptmieter vermerkt und die kautionssumme ist ebenfalls dort festgehalten. meine beiden mitbewohnerinnen haben gegen vorlage eines überweisungsbeleges (über die kaution) jeweils ihren kautionsteil zurückerhalten. mir wird dies verweigert, da ich keinen nachweis mehr über die überweisung meines kautionsanteils an meinen vormieter habe - den ich nicht erreiche.
jetzt ist meine frage, ob dies rechtens ist oder ob der vermieter nicht dazu verpflichtet ist, die im vertrag vereinbarte kaution komplett an die drei zuletzt im vertrag vermerkten vermieter auszuzahlen, da es bei wgs ja gang und gebe ist, seinem vormieter die kaution zu überweisen und im endeffekt nur von belang ist, dass die kaution beim vermieter hinterlegt ist - darüber liegt der vermietung auch ein nachweis vor (also überweisungsbelege meiner mitbewohnerinnen sowie der meines vormieters)
ich hoffe, jemand hat rat und ich möchte mich schon im vornherein bedanken.
lg andi