wg kündigung (komplett) | kautionsteil wird einbehalten

  • hallo,

    folgendes problem:
    ich habe zum letzten september mit meinen beiden mitbewohnerinnen die wg aufgelöst und beim vermieter fristgerecht gekündigt. wir drei waren im mietvertrag als hauptmieter vermerkt und die kautionssumme ist ebenfalls dort festgehalten. meine beiden mitbewohnerinnen haben gegen vorlage eines überweisungsbeleges (über die kaution) jeweils ihren kautionsteil zurückerhalten. mir wird dies verweigert, da ich keinen nachweis mehr über die überweisung meines kautionsanteils an meinen vormieter habe - den ich nicht erreiche.
    jetzt ist meine frage, ob dies rechtens ist oder ob der vermieter nicht dazu verpflichtet ist, die im vertrag vereinbarte kaution komplett an die drei zuletzt im vertrag vermerkten vermieter auszuzahlen, da es bei wgs ja gang und gebe ist, seinem vormieter die kaution zu überweisen und im endeffekt nur von belang ist, dass die kaution beim vermieter hinterlegt ist - darüber liegt der vermietung auch ein nachweis vor (also überweisungsbelege meiner mitbewohnerinnen sowie der meines vormieters)

    ich hoffe, jemand hat rat und ich möchte mich schon im vornherein bedanken.


    lg andi

  • Wenn Ihr Vormieter die Kaution an der Vermieter bezahlt hat, dann müssten Sie tatsächlich nachweisen, dass Sie die Kaution abgelöst haben.

    Ich, denke Ihr Exvermieter handelt richtig, wenn es das Geld ohne Belege nicht auszahlt. "Könnte ja jeder kommen und sagen die Kaution gehört mir."

  • danke für die schnelle antwort.
    aber "Könnte ja jeder kommen und sagen die Kaution gehört mir." ist zu kurz gedacht, finde ich. ich bin nicht 'jeder', ich stehe als letzter mieter im vertrag. und wenn misstrauen von der vermieterseite im raum steht, dann doch nur wegen einer doppelten auszahlung der kaution - was hieße, dass sie meinen vormieter ausgezahlt haben und mir dann ja sicherlich mitteilen würden. andernfalls wäre es genauso unlogisch, dass mein vormieter seit jahren auf seine kautionsauszahlung verzichten soll, was zudem unrechtens wäre. oder habe ich einen denkfehler?


    lg andi

    Einmal editiert, zuletzt von andi . s (7. Mai 2011 um 14:33)

  • Es gibt ein Urteil zu dieser Angelegenheit: [...] Im Streitfall muss der Mieter die Kautionszahlung beweisen usw.

    Aber beweisen lässt es sich nicht nur mit einem Kontoauszug. Wie hast du denn die Kaution damals bezahlt? Bar?

  • oder habe ich einen denkfehler?

    lg andi

    Ja und dazu einen ganz dicken. Die erste Kaution zu der Wohnung wurde vom Vormieter bezahlt, richtig? Dann haben Sie die Wohnung übernommen und Ihren Vormieter "ausbezahlt".

    Sie müssen jetzt nur Ihrem Vermieter gegenüber den Beweis antreten, dass diese ausstehende Kaution Ihnen gehört. Ohne Beweis keine Auszahlung.......und deshalb schrieb ich, dass da ja jeder kommen kann.

    Ein Vermieter zahlt in der Regel die Kaution an den zurück, von dem er sie bekommen hat. Was die Mieter untereinander ausmachen hat ihn nicht zu interessieren.

  • Ein Vermieter zahlt in der Regel die Kaution an den zurück, von dem er sie bekommen hat. Was die Mieter untereinander ausmachen hat ihn nicht zu interessieren.

    eben. es geht ihn nichts an und es ist eben nicht davon auszugehen, dass sie meinen vormieter ausgezahlt haben. warum sollten sie mir das in dem zusammenhang vorenthalten? dagegen haben sie meinen vormieter vmtl seit nunmehr 7 jahren nicht ausgezahlt...

  • eben. es geht ihn nichts an und es ist eben nicht davon auszugehen, dass sie meinen vormieter ausgezahlt haben. warum sollten sie mir das in dem zusammenhang vorenthalten? dagegen haben sie meinen vormieter vmtl seit nunmehr 7 jahren nicht ausgezahlt...

    Mal ganz ehrlich, sind Sie wirklich so naiv, oder ist das gespielt? Eine Kaution wird für eine Wohnung bezahlt und bleibt so lange beim Vermieter, bis das Mietverhältnis komplett beendet ist.

    Demnach hätten Sie eine Kaution an den Vermieter zahlen müssen, der wiederum Ihren Vormieter ausbezahlt hätte. Das haben Sie aber nicht gemacht und deshalb ist jetzt das Kuddelmuddel.

    So lange Sie nicht beweisen können, dass Sie Ihrem Vormieter das Geld gezahlt haben, kann der Vermieter die Kaution behalten. Denn auch Ihr Vormieter hat keinen Anspruch mehr, denn er hat ja seinen Kautionsanteil von Ihnen bezahlt bekommen.

    Darum noch einmal ganz deutlich: Sie müssen den Beweis führen, dass Sie die Kaution an Ihren Vormieter bezahlt haben. Das dürfte doch wohl nicht so schwer zu verstehen sein?

  • folgendes. ich bin nicht schwer von begriff, sie dagegen langsam ein bisschen penetrant. der punkt, auf den wir uns wohl einigen können, ist, dass zwischen rechtssprechung und logik ein weiter graben liegt. mir ist klar, dass der fehlende kontoauszug die einzige möglichkeit ist, von meiner seite aus eindeutig zu beweisen, wie die lage ist. aufgrund logischer zusammenhänge allerdings versuche auch den vermieter in einer position zu sehen, mir genauso gut das gegenteil beweisen zu müssen - was in dem falle meines erachtens nur mit der auszahlung meines vormieters zu bewältigen wäre, die dann immerhin wie auch meine seit über einem halben jahr fällig undsomit überfällig wäre.
    aber das ist ja der punkt, den mir 'drumrum' als konstruktiven hinweis gegeben hat. ich bin im streitfall derjenige, der beweisen muss.

    nur noch dazu:

    So lange Sie nicht beweisen können, dass Sie Ihrem Vormieter das Geld gezahlt haben, kann der Vermieter die Kaution behalten. Denn auch Ihr Vormieter hat keinen Anspruch mehr, denn er hat ja seinen Kautionsanteil von Ihnen bezahlt bekommen..


    hier kann ja auch jeder vermieter behaupten, dass derjenige, dem er die kaution schuldig ist, ja schon längst von irgendwelchen nachmietern ausgezahlt wurde... (die beiden sätze ihres absatzes schließen sich im übrigen aus)

  • Hör mal, du weißt doch ungefähr in welchem Zeitraum du die Kaution überwiesen hast oder nicht? Das du keinen Beleg mehr hast sollte nicht so schlimm sein.

    Geh doch mal zu deiner Bank und sag ihnen was los ist. Sag ihnen auch den ungefähren Zeitraum in dem du die Überweisung getätigt hast. Sie werden in der Lage sein dir einen Beleg zu geben. Bei mir hat es bei einer ähnlichen Sache auch funktioniert!

    Wenn das geschehen ist, kann das weitere Vorgehen beraten werden!

  • danke für den tipp. ich war auch schon bei meiner bank und kann auszüge nachträglich anfordern gegen 10 euro pro auszug. ich hab aber nur eine sehr vage vorstellung über den zeitraum. allerdings hat sich mein vormieter jetzt doch gemeldet, so dass sich alles klären könnte - also zumindest eine eingrenzung des zeitraums oder sogar über seinen (noch vorhandenen) kontoauszug.
    vielen dank aber nochmal!

  • Hallo, bin gerade auf eure Unterhaltung gestoßen. Ich ziehe demnächst auch um und mich hat das mit der Kaution tierisch genervt 1. weil man das Geld echt anderweitig benötigt und 2. bis man Kautionsrückzahlung vom alten Vermieter bekommt kann etwas dauern. Ich bin dann beim recherchieren auf diverse Anbieter gestoßen die Alternativen für die klassische Mietkaution anbieten , wobei der Großteil Versicherungsprodukte sind... Mein zukünftiger Vermieter war davon nicht sehr begeistert und wollte dann eher eine Bankbürgschaft. Dann hat man auch das ganze Hickhack mit dem Bargeld nicht mehr! Kann mir hier jemand etwas empfehlen?
    Vielen Dank ;-))

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