Beiträge von DrumBum

    Hör mal, du weißt doch ungefähr in welchem Zeitraum du die Kaution überwiesen hast oder nicht? Das du keinen Beleg mehr hast sollte nicht so schlimm sein.

    Geh doch mal zu deiner Bank und sag ihnen was los ist. Sag ihnen auch den ungefähren Zeitraum in dem du die Überweisung getätigt hast. Sie werden in der Lage sein dir einen Beleg zu geben. Bei mir hat es bei einer ähnlichen Sache auch funktioniert!

    Wenn das geschehen ist, kann das weitere Vorgehen beraten werden!

    Neschna muss weiter Angaben machen.

    Aber auch wenn hier manche ihn als Besucher darstellen wollen, es fand eine Gebrauchsüberlassung statt bei welchem ( ich gehe davon aus ) Neschna ein unmöbiliertes Zimmer bezogen hat. Er wurde in den Besitz eingewiesen und hatte Besitzherrschaft.

    Hat er vllt noch seinen Namen an der Klingel stehen gehabt? Oder sich umgemeldet?

    Er soll "Besucher" gewesen sein? Ich bitte euch!

    "Und das soll Ihrer Meinung nach ein mündlicher Mietvertrag sein ??"

    Neschna wurde in den unmittelbaren Besitz eingewiesen. Es fand eine faktische Gebrauchsüberlassung statt. Vertragspartner von Neschna ist hier sein Arbeitskollege.

    Neschna sollte mehr Angaben zu den Wohnverhältnissen etc. machen damit eine genauere Einschätzung möglich ist.

    "Den Schwachsinn gebe ich Ihnen zurück."

    Schlösser auswechseln bei eigener Kündigung des Mieters Mietrecht, Wohnungseigentum frag-einen-anwalt.de

    Darf mein Vermieter einfach das Schloss auswechseln? Mietrecht, Wohnungseigentum frag-einen-anwalt.de

    und

    AG Dortmund 117 C 9807/05

    wie auch

    AG Leipzig 163 C 3357/10

    "Ob in diesen Fall Miete oder Unkostenbeitrag, darüber kann man aber nun wirklich verschiedener Ansicht sein."

    Wenn er anteilig Miete resultierend aus der Gesamtmiete des Hauptmietvertrags gezahlt hat kann man verschiedener Ansicht sein ob das Miete war oder nicht? Besucher die "Unkostenbeiträge" in voller Höhe einer Miete zahlen?

    Welche Fragen sind mir offen geblieben?

    Ich komm aus einem anderen Forum und hab mich extra hier angemeldet um diesen Schwachsinn der hier erzählt wird entgegen zu wirken.

    Hi Neschna,

    nein er kann dich nicht auf die Straße setzen oder das Schloß austauschen USW.

    Wenn er das Schloß austauscht liegt eine verbotene Eigenmacht vor, du kannst dir eine einstweilige Verfügung holen und er ist Schadensersatzpflichtig für die Zeiten in die du nicht in die Wohnung kamst (z.B. Hotel). [ § 858 BGB ]

    Grundsätzlich kann ein Mietvertrag auch mündlich abgeschlossen werden oder liegt durch schlüssiges Handeln konkludent vor. Du hast Miete gezahlt. Hast du deinen Namen an die Klingel geschrieben? Hast du dich umgemeldet? Das sind alles Indizien für eine Gebrauchsüberlassung im Rahmen eines Mietverhältnisses. Ob du nur ein Tag in der Wohnung gewohnt hast, oder nur einen Monat, oder 10 Jahre soll keine Rolle spielen.

    Dein Arbeitskollege ist hier dein VM. Er kann dir eine ordentliche oder erleichterte Kündigung übergeben. Diese Bedarf der Schriftform und muss unterschrieben sein.

    Der Beitrag von Kolinum ist schwachsinnig und gefährlich. Auf den von Berny will ich gar nicht erst eingehen. Der Beitrag von D-D-I ist absolut korrekt!!

    Neschna, du solltest weitere Angaben machen, z.B. in welcher Form Miete gezahlt wurde (Bar/Unbar), ob du dort ein Zimmer hast, ob es möbiliert war ... etc...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!