Ich komm aus einem anderen Forum und hab mich extra hier angemeldet um diesen Schwachsinn der hier erzählt wird entgegen zu wirken.
Hi Neschna,
nein er kann dich nicht auf die Straße setzen oder das Schloß austauschen USW.
Wenn er das Schloß austauscht liegt eine verbotene Eigenmacht vor, du kannst dir eine einstweilige Verfügung holen und er ist Schadensersatzpflichtig für die Zeiten in die du nicht in die Wohnung kamst (z.B. Hotel). [ § 858 BGB ]
Grundsätzlich kann ein Mietvertrag auch mündlich abgeschlossen werden oder liegt durch schlüssiges Handeln konkludent vor. Du hast Miete gezahlt. Hast du deinen Namen an die Klingel geschrieben? Hast du dich umgemeldet? Das sind alles Indizien für eine Gebrauchsüberlassung im Rahmen eines Mietverhältnisses. Ob du nur ein Tag in der Wohnung gewohnt hast, oder nur einen Monat, oder 10 Jahre soll keine Rolle spielen.
Dein Arbeitskollege ist hier dein VM. Er kann dir eine ordentliche oder erleichterte Kündigung übergeben. Diese Bedarf der Schriftform und muss unterschrieben sein.
Der Beitrag von Kolinum ist schwachsinnig und gefährlich. Auf den von Berny will ich gar nicht erst eingehen. Der Beitrag von D-D-I ist absolut korrekt!!
Neschna, du solltest weitere Angaben machen, z.B. in welcher Form Miete gezahlt wurde (Bar/Unbar), ob du dort ein Zimmer hast, ob es möbiliert war ... etc...