danke für den tipp. ich war auch schon bei meiner bank und kann auszüge nachträglich anfordern gegen 10 euro pro auszug. ich hab aber nur eine sehr vage vorstellung über den zeitraum. allerdings hat sich mein vormieter jetzt doch gemeldet, so dass sich alles klären könnte - also zumindest eine eingrenzung des zeitraums oder sogar über seinen (noch vorhandenen) kontoauszug.
vielen dank aber nochmal!
Beiträge von andi . s
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folgendes. ich bin nicht schwer von begriff, sie dagegen langsam ein bisschen penetrant. der punkt, auf den wir uns wohl einigen können, ist, dass zwischen rechtssprechung und logik ein weiter graben liegt. mir ist klar, dass der fehlende kontoauszug die einzige möglichkeit ist, von meiner seite aus eindeutig zu beweisen, wie die lage ist. aufgrund logischer zusammenhänge allerdings versuche auch den vermieter in einer position zu sehen, mir genauso gut das gegenteil beweisen zu müssen - was in dem falle meines erachtens nur mit der auszahlung meines vormieters zu bewältigen wäre, die dann immerhin wie auch meine seit über einem halben jahr fällig undsomit überfällig wäre.
aber das ist ja der punkt, den mir 'drumrum' als konstruktiven hinweis gegeben hat. ich bin im streitfall derjenige, der beweisen muss.nur noch dazu:
So lange Sie nicht beweisen können, dass Sie Ihrem Vormieter das Geld gezahlt haben, kann der Vermieter die Kaution behalten. Denn auch Ihr Vormieter hat keinen Anspruch mehr, denn er hat ja seinen Kautionsanteil von Ihnen bezahlt bekommen..
hier kann ja auch jeder vermieter behaupten, dass derjenige, dem er die kaution schuldig ist, ja schon längst von irgendwelchen nachmietern ausgezahlt wurde... (die beiden sätze ihres absatzes schließen sich im übrigen aus) -
DrumBum: ich habe meinem vormieter das geld überwiesen und darüber leider keinen beleg mehr...
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Ein Vermieter zahlt in der Regel die Kaution an den zurück, von dem er sie bekommen hat. Was die Mieter untereinander ausmachen hat ihn nicht zu interessieren.
eben. es geht ihn nichts an und es ist eben nicht davon auszugehen, dass sie meinen vormieter ausgezahlt haben. warum sollten sie mir das in dem zusammenhang vorenthalten? dagegen haben sie meinen vormieter vmtl seit nunmehr 7 jahren nicht ausgezahlt...
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danke für die schnelle antwort.
aber "Könnte ja jeder kommen und sagen die Kaution gehört mir." ist zu kurz gedacht, finde ich. ich bin nicht 'jeder', ich stehe als letzter mieter im vertrag. und wenn misstrauen von der vermieterseite im raum steht, dann doch nur wegen einer doppelten auszahlung der kaution - was hieße, dass sie meinen vormieter ausgezahlt haben und mir dann ja sicherlich mitteilen würden. andernfalls wäre es genauso unlogisch, dass mein vormieter seit jahren auf seine kautionsauszahlung verzichten soll, was zudem unrechtens wäre. oder habe ich einen denkfehler?lg andi
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hallo,
folgendes problem:
ich habe zum letzten september mit meinen beiden mitbewohnerinnen die wg aufgelöst und beim vermieter fristgerecht gekündigt. wir drei waren im mietvertrag als hauptmieter vermerkt und die kautionssumme ist ebenfalls dort festgehalten. meine beiden mitbewohnerinnen haben gegen vorlage eines überweisungsbeleges (über die kaution) jeweils ihren kautionsteil zurückerhalten. mir wird dies verweigert, da ich keinen nachweis mehr über die überweisung meines kautionsanteils an meinen vormieter habe - den ich nicht erreiche.
jetzt ist meine frage, ob dies rechtens ist oder ob der vermieter nicht dazu verpflichtet ist, die im vertrag vereinbarte kaution komplett an die drei zuletzt im vertrag vermerkten vermieter auszuzahlen, da es bei wgs ja gang und gebe ist, seinem vormieter die kaution zu überweisen und im endeffekt nur von belang ist, dass die kaution beim vermieter hinterlegt ist - darüber liegt der vermietung auch ein nachweis vor (also überweisungsbelege meiner mitbewohnerinnen sowie der meines vormieters)ich hoffe, jemand hat rat und ich möchte mich schon im vornherein bedanken.
lg andi
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