Warmwasseraufbereitung und Brennstoffverbrauch Mehrparteienhaus

  • Hallo zusammen,

    wir haben nun das 6 Jahr in Folge eine Nachzahlung, trotz fast jährlicher Erhöhung der Nebenkosten.

    Ich habe mir dieses Jahr wieder einmal die Mühe gemacht und alle nachgesehen.

    Folgender Punkt macht mich sehr stutzig und ich verstehe den Zusammenhang nicht.

    Wir wohnen seit 2014 (Neubau) in einem 8 Parteien Haus.

    Was uns sehr komisch vorkommt, sind die Verteilung der Heizkosten und der Warmwasserkosten in Verbindung mit der Warmwasseraufbereitung.

    Ich habe einmal den Warmwasserverbrauch des Gesamtobjekts in Relation zum benötigten Brennstoff gestellt und finde die Abweichungen absolut unrealistisch.

    Anbei eine Auflistung der Werte, damit ihr euch selber ein Bild davon machen könnt. Mich würde gerne mal eure Meinung / Einschätzung zu diesem Thema interessieren.

    In den nachfolgenden Beispielen ziehe ich die Werte der Nebenkostenabrechnungen 2015 - 2019 heran. Dabei geht es immer um das Verhältnis zwischen 1m³ Wasser, das aufbereitet werden soll und dem Brennstoff (kWh) der dazu genutzt wird.

    Kurz gesagt: Wir haben immer starke Schwankungen im Brennstoffverbrauch, der zur Erwärmung des Warmwassers anfällt. Teilweise treten Verhältnisse von 1 : 5,41 auf.

    Ebenso ist die Trennung der Gesamtkosten der Heizungsanlage von Heizkostenanteil mit 18,45% zu Warmwasserkostenanteil zu 81,55% sehr komsich.

    2015

    Warmwasser 28,700m³

    Bernnstoff für Aufbereitung Warmwasser 29542 kWh


    1m³ = 1029 kWh Brennstoff

    2016

    Warmwasser 38,700m³

    Bernnstoff für Aufbereitung Warmwasser 19004 kWh

    1m³ = 491 kWh Brennstoff

    2017

    Warmwasser 41,800m³

    Bernnstoff für Aufbereitung Warmwasser 7977 kWh

    1m³ = 190 kWh Brennstoff

    2018

    Warmwasser 33,100m³

    Bernnstoff für Aufbereitung Warmwasser 22285 kWh

    1m³ = 673 kWh Brennstoff

    2019

    Warmwasser 34,491m³

    Bernnstoff für Aufbereitung Warmwasser 31510 kWh

    1m³ = 913 kWh Brennstoff

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir dabei helfen könntet Licht ins Dunkle zu bringen. Der Hausverwalter zeigt sich leider sehr unkooperativ und uneinsichtig und droht immer direkt mit Mahnungen oder einem Anwalt und fordert uns auf die Nebenkostenabrechnung fristgerecht zu begleichen.

    Ob uns diese schlüssig erscheint oder nicht, interessiert die Verwaltung nicht.

    Schon einmal vielen Dank für eure Mühe.

    Lieben Gruß

    logicy

  • Ich würde für den Anfang die Einzelabrechnung der Heiz und Warmwasserkostenabrechnung (Kostentrennung nach § 9 Heizkostenverordnung) 2019 heranziehen und überprüfen ob ein Fehler vorliegt.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Hallo,

    ein Warmwasseranteil von 81,55% ist in der Tat unnormal, das kann ich auch nicht glauben, dass dies richtig sein soll. Allerdings sind die Informationen nicht aussagekräftig, um etwas über den Fehler sagen zu können. Man müsste die Abrechnung sehen und konkret die Rechenschritte überprüfen. Lade die Abrechnung doch mal hier um Forum hoch, oder schreib mich per Konversation an, falls du es nicht öffentlich zeigen möchtest.

    Ob uns diese schlüssig erscheint oder nicht, interessiert die Verwaltung nicht.

    Das ist auch tatsächlich nicht die Aufgabe oder Pflicht der Hausverwaltung, die Abrechnung allgemein zu erläutern. Die Pflicht wäre es nur, die Belegeinsicht zu ermöglichen, wenn man das als Mieter wünscht, und dabei dann konkrete Fragen zu beantworten.

    und fordert uns auf die Nebenkostenabrechnung fristgerecht zu begleichen

    Ja, man muss bis spätestens 30 Tage nach Erhalt der Abrechnung zahlen, sofern die Abrechnung formell wirksam ist, weil man ansonsten dann im Verzug ist. Aber das ändert nichts daran, dass man als Mieter 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit hat, Einwände gegen die Abrechnung geltend zu machen.

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