Hallo zusammen, damit Ihr versteht, worum es geht, muss ich etwas weiter ausholen. Aaaaalso: Meine Mietwohnung bewohne ich jetzt im sechzehnten Jahr (Einzug 10/2004, damals mit meinem Mann, der mich dann verließ). Der Vermieter hat sich bis 2018 um nichts gekümmert, war froh, wenn man ihn in Ruhe ließ. Dann hatte ich auf einmal im Sommer des besagten Jahres ein offizielles Schreiben im Briefkasten: Es sei sich von Nachbarn beschwert worden, dass üble Gerüche aus meiner Wohnung ins Treppenhaus drängen, wovon er sich selbst vor Ort überzeugt habe. Ferner sei ihm von "Müllansammlungen" im Sichtbereich meiner Diele berichtet worden. Er werde dann und dann die Wohnung inspizieren und erwarte Zutritt. Zu den "Müllansammlungen" ist zu bemerken, dass es sich hierbei vorwiegend um Altkleidersäcke und Altpapier handelte, also nichts Dramatisches. Damals war ich gerade im großen Stil am Ausmisten. Ich räumte also notdürftig auf und putzte. Der Vermieter traf ein, inspizierte alles mit kritischem Blick und meinte, das sähe ja nun nicht sehr ordentlich aus, ob ich Messie sei?! Dann kündigte er an, sich in wenigen Wochen erneut vom Zustand der Wohnung überzeugen zu wollen. Sechs Wochen später, es standen noch Kisten und Bücherstapel herum, kam er wieder... und war immer noch nicht zufrieden. Der bemängelte Gestank war inzwischen verschwunden, vermutlich hatte meine Katze unbemerkt irgendwo hin uriniert, und ich hatte es nicht gemerkt (mein Geruchssinn ist leider nicht gut ausgeprägt, Folge von Wucherungen im Zusammenhang mit einer verpfuschten Polypen-OP im Grundschulalter). Dann machte er verschiedene Versuche, erneut Zutritt zu erlangen, die ich alle abbog, weil er offenkundig nur "schnüffeln" wollte. Danach hörte ich ein gutes halbes Jahr nichts mehr, bis er jetzt auf einmal wieder unbedingt in die Wohnung wollte. Einen gerechtfertigten Grund nannte er mir nicht, nur: "Wir müssten mal dringend über dieses und jenes reden." Jedenfalls kommt mir das merkwürdig vor, und ich möchte mich verständlicherweise nicht gern bedrängen lassen. Ich habe ja auch eine Privatsphäre. Am Donnerstag ging dann die Klospülung kaputt, der Wasserkasten füllte sich nicht mehr, und das Wasser rauschte durch. Der Freund, der mir versprochen hatte, mir zu helfen, das wieder in Ordnung zu bekommen, tauchte übers Wochenende nicht auf. Deie Spülung lief weiter. Gestern abend nun kam ich nach mehrstündiger Abwesenheit nach Hause und merkte beim Betreten der Wohnung, dass nichts mehr lief. Das kam mir merkwürdig vor. Ein Griff zum Wasserhahn am Waschbecken: der Haupthahn war abgedreht worden. Die Mailbox meldete mir zwei Anrufe meines Vermieters, aber eine Nachricht hatte er nicht hinterlassen. Mein Verdacht ist, dass das sein Druckmittel ist, eine (nach wie vor nicht hinreichend begründete) Inspektion der Wohnung zu erzwingen. So. Was tun???? Wenn ich ihn informiere, damit die Klospülung repariert wird, muss ich ihn doch auch nur ins Badezimmer lassen, oder? Die restliche Wohnung ist ja nicht betroffen. Und wenn ihm meine Einrichtung bzw. mein Ordnungssinn nicht zusagt, dann ist das sein Pech... es ist ja MEINE Wohnung. Oder? Wie soll ich mich verhalten? Danke schon mal für Eure Tipps... und die Geduld, meinen ewig langen Text durchzulesen!
Wohnungsbesichtigung???
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Janine75 -
7. April 2020 um 10:11 -
Erledigt
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Hallo,
ich habe ein wenig drüber nachgedacht. Klar ist es Ihre Wohnung und klar ist auch, dass diese sich in dem Haus Ihres Vermieters befindet. Sie möchten ungestört wohnen dürfen und Ihr Vermieter will die "Qualität" des Hauses erhalten und seine zahlenden Mieter will er wohl auch erhalten (gehe ich jetzt mal von aus dass das so ist). Unangenehme Gerüche könnten auch schnell zu Mietminderungsverlangen anderer Mieter führen, von daher sollten Geruchsbelästigungen beseitigt werden.
Vielleicht können Sie sich fragen, was jetzt auf einmal anders ist als in den Jahren in denen sich Ihr Vermieter um nix gekümmert hat; vielleicht verfolgt er selbst - oder Ihre Nachbarn - irgendwelche Absichten?
Als Vermieter würde ich mich wahrscheinlich ein wenig ärgern dass die kaputte Klospülung nicht zeitnah gemeldet wurde (kann auch eine Lärmbelästigung sein), ständig Wasser laufen zu hören im Haus würde bei mir zu einer Beunruhigung führen wegen möglicher Wasserschäden für dessen Begleichung sich keiner verantwortlich fühlen will.
Evtl. würde ich beim Mieterverein mir Rat holen, oder auch von jemandem, der vertrauenswürdig ist und sachlich beraten kann.
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Hallo,
der Vermieter hat kein allgemeines Inspektionsrecht, die Privatsphäre wiegt höher, nur bei direkten Anlass kann man dies durchsetzen. Etwa ein Wasserschaden.
Unordnung ist nicht weiter wild, solange davon keine Gefahr für die Mietsache ausgeht, etwa bei Essensresten und damit Schimmel und Ungeziefer, aber von kann hier wohl kaum die Rede sein.
Bezüglich der Klospülung besteht sogar eine Meldepflicht, das muss den Vermieter gemeldet werden. Gerade wenn das Wasser nicht komplett verbrauchsabhängig abgerechnet wird besteht daran ein großes Interesse aller Mietparteien. Dafür muss dem Vermieter auch Einlass gewährt werden, aber auch nur zum Bad, andere Räume darf er in diesem Fall nicht betreten.
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