Wohnungsbesichtigung verweigern wegen Corona

  • Hallo, mein Vermieter möchte die Wohnung verkaufen. Jetzt stehen Wohnungsbesichtigungen an. Kann ich die Besichtigungen verweigern? Ich weiß ja nicht wer wo z.B. in Urlaub oder Geschäftsreise sich befand.

  • Also solange es keine öffentlichen Quarantänemaßnahmen usw. gibt, halte ich das nicht für möglich. Bzw. wenn dann eben mit den evtl. juristsichen Konsequenzen.

  • Ich muss also warten bis ich angesteckt, oder auf Verdacht geprüft werde. Dann wird mir eine Quarantäne verhängt was ermöglicht eine Wohnungsbesichtigung abzusagen, ohne juristische Konsequenz, um andere zu schützen? Habe ich das jetzt richtig verstanden? Ich darf mich also nicht vorab schützen in dieser Ausnahmesituation? Naja, das soll erst mal einer verstehen.

  • Hallo griffin,

    Naja, das soll erst mal einer verstehen.

    Die Angst von dir ist durchaus nachvollziehbar, aber sachlich betrachtet ist sie rein subjektiver Art. Um eine Ausnahmesituation zu begründen, muss die Angst aber objektiv begründet werden können. Und genau das ist nicht möglich. Denn laut aktueller Einschätzung von Wissenschaftern liegt die Wahrscheinlichkeit, am Corona Virus zu sterben bei ca. 0,4 - 0,8%. Das ist natürlich nur eine vorsichtige Schätzung, da es noch nicht genug Zahlen gibt. An Influenza zu sterben, liegt die Wahrscheinlichkeit bei 0,3 - 0-5%. Das ist also kaum nennenswert weniger.

    Die Vorsichtsmaßnahmen sind berechtigt, aber man darf sich jetzt nicht von der Angst verrückt machen lassen. Es gibt etliche tausende Menschen, die das Virus bekommen haben, aber nicht erkranken, nicht mal irgend welche Symptome zeigen. Gefährdet sind hauptsächlich nur die Leute mit geschwächtem Immunsystem.

    Wie gsagt, im Mietrecht muss eine Sache objektiv zu begründen sein, subjektiv zählt nicht. Wasch dir nach jeder Besichtigung die Hände, halte Abstand von den Leuten, dass dich keine anhusten oder annießen kann, und dann brauchst du nicht wirklich Sorge haben.

  • Kann dich gut nachvollziehen.

    Ich bin auf Wohnungssuche, nun gibt es eine kleine kostengünstige 30m² Wohung bei uns in der Gegend.

    Aber ich bin mir echt "unsicher" ob ich dort morgen besichtigen möchte, noch dazu müsste ich 2mal mit Bus (Övm.) fahren.

    Ist zwar nur ein kleines "krisenfreies" Dorf, aber trotzdem.... wer weis schon wieviele und wer dort noch besichtigen möchte.

    Soll ich dem Vermieter die Handschütteln? - Nein

    Soll ich den Kugelschreiber vor Ort benutzen um Mietanfrage auszufüllen? - Nein

    Ein Tipp:

    -mach es einfach- oder pass sehr gut auf dich auf.

    Sry, ich würde ja gerne behaupten: Ein Verantwortungsvoller anständiger "Mietinteressent" geht sich aktuell nicht persönlich vorstellen.

    Aber wie soll ich mich dann vorstellen? Sollte ich den Vermieter nochmal anrufen und ihm das sagen?

    ... seltsame Zeiten, ich hätte verständnis dafür wenn du verweigerst.

    2 Mal editiert, zuletzt von mietrecht.de (17. März 2020 um 12:23) aus folgendem Grund: Verlinkung entfernt

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