Hallo, mein Vermieter hat eine neue Terassentüre eingebaut, ohne Kippfunktion. Er meinte aus Sicherheitsgründen, die Türe ist ca. 2,20 x 80. Ich halte das für Veräppelung, was für Chancen habe ich dagegen anzugehen? Habe ich ein Anrecht auf eine Balkontüre mit Kippfunktion wie ich sie bei Einzug vorgefunden hatte? Danke. Grüsse
Neue Terassentüre ohne Kippfunktion
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Reseda -
20. März 2020 um 12:52 -
Erledigt
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Habe ich ein Anrecht auf eine Balkontüre mit Kippfunktion wie ich sie bei Einzug vorgefunden hatte?
Im Prinzip würde ich das bejahen. Nur solltest du dich mal fragen ob das wirklich so schlimm und unzumutbar ist, um sich dafür rumzustreiten.
Er meinte aus Sicherheitsgründen,
Ich halte das für Veräppelung
Ich nicht. Die Sicherheit besteht darin das eine normale gekippte Tür im Prinzip gar keine Sicherheit bietet, während eine geschlossene das sehr wohl tut.
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Hallo Zusammen, ich bräuchte etwas Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Vor einiger Zeit wurde meine alte doppelwandige Terassentüre aus Holz ersetzt - die Kippfunktion war defekt.
Ich denke, sie war mindestens 20 Jahre alt. Der Vermieter hat nun eine einwandige ,nicht kippbare Terassentüre aus Kunststoff eingesetzt.
Mich stört dies sehr, da ich weder beim kochen ordentlich belüften kann noch z. B. beim Besuch von Freundinnen mit Kleinkindern, da diese bei geöffneter Türe in den Garten die Steinstufen hinab purzeln könnten. Abgesehen vom Thema energiesparende Belüftung im Winter, zudem, ist diese auch nur Einglasig.
Quasi das Billigste vom Billigsten.
Am Anfang hat mein Vermieter argumentiert, das dies aus Sicherheitgründen geschehen ist und es Probleme mit dem Mauerwerk gibt... Nach Nachfrage meinerseits nach Quellen hiess es das haben die Handwerker so gesagt... Ich wohne in einem Altbau mit 40 cm dicken Wänden... Meiner Nachbarin wurde fast zeitgleich auch eine neue Terassentüre, welche kippbar ist, eingebaut wie ich gerade erfahren habe.
Nach dem ich dies meinem Vermieter verkündet habe - wir haben beide den selben Vermieter - meinte er das der Eigentümer einfach Kosten sparen wollte.
Eine Nachbesserung wurde abgelehnt, da ich kein Gewohnheitsrecht habe. Auch mein Hinweis, dass solche Kosten AfA sind bzw. über die Miete gedeckt wurde ignoriert.
Ich bin angefressen, insbesondere weil er am Anfang absolut versucht hat mich zu veralbern.
Seht ihr eine Möglichkeit für eine Mietkürzung? Wenn ja, wie hoch?
Sollte ich die Nachbesserung zuvor zur Absicherung nochmal schriftlich erbeten, er kommuniziert fast nur telefonisch und über email.
Danke für euere Meinung.
VG, Michaela
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Hallo Michaela,
ich habe deine neue Frage in dieses bestehende Thema verschoben, da es ja genau um das gleiche Problem geht, für das du offenbar noch keine Lösung gefunden hast.
Vielleicht hat ein User noch einen Tipp für dich. Aber ich befürchte, dass es sich nicht vermeiden lässt, dass du die Beratung durch einen Anwalt in Anspruch nimmst, denn der Vermieter scheint nicht mit sich reden zu lassen. Ein Anwalt könnte nun klären, wie gut die Chance für eine Lösung auf gerichtlichem Weg sind. Der Anwalt wird dir dann auch die Frage nach der Mietminderung beantworten. Das will gut überlegt sein, da man bei Fehlern große Nachteile bekommen kann.
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Zum Thema richtig Heizen und Lüften: Ich persönlich bin auch der Meinung, die Kippfunktion braucht niemand. Ich habe seit Jahren kein Fenster mehr gekippt, obwohl ich kann. Und ich habe auch kleine Kinder. Auf Kipp im Winter lüften bringt kaum Luftaustausch, kühlt die Wand über der Tür und seitlich stark aus, sodass dort ein großes Risiko für Schimmel besteht. Im eigenen Interesse solltest du dich da noch informieren, um unnötig hohe Heizkosten und Schimmel zu vermeiden.
Zur rechtlichen Seite: ich denke auch, dass du ohne Anwalt nicht weiter kommst. Der Vermieter wird nicht freiwillig noch mal eine neue Tür einbauen. Nur ein Anwalt kann beurteilen, ob eine Mietminderung und v.a. in welcher Höhe diese gerechtfertigt ist. Grundsätzlich dürfte ein Anspruch auf eine kippbare Tür bestehen, ich halte es jedoch für fraglich, ob es zu einer relevanten Einschränkung beim Gebrauch der Mietsache kommt. Das hängt dann stark von der persönlichen Meinung der Richters ab.
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Habe ich das nun richtig verstanden, dass deine alte Tür mit einer Isolierglasscheibe (in der Regel 4mm Glas dann 12-16mm Luft und dann wieder 4mm Glas) versehen war, und die neue Tür nun eine mit EINER Scheibe sein soll ????
Wenn JA würde ich dem VM die Leviten lesen ! Da kannst Du nämlich heizen bis der Arzt kommt (Stichwort: Kältebrücke )
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Wir verbauen mittlerweile auch keine Fenster mehr mit Kippfunktion. Das hängt einfach mit dem leidigen Thema des falschen Lüftungsverhaltens zusammen.
Gerade in den "Nassräumen", wie Bad und Küche bringt das regelmäßige Schimmelprobleme mit sich, da die Mieter eben nur kippen und nicht richtig lüften.
Ob jetzt die neue und nicht kippbare Tür einen Mietminderungsanspruch rechtfertigt, sollte tatsächlich mit einem Anwalt besprochen werden. Viel Hoffnung würde ich mir da aber nicht machen, da diese neue Tür keine objektive (!) Beeinträchtigung darstellt.
Bei der Einfachverglasung kann das aber wiederum anders aussehen.
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Das hängt einfach mit dem leidigen Thema des falschen Lüftungsverhaltens zusammen.
Gerade in den "Nassräumen", wie Bad und Küche bringt das regelmäßige Schimmelprobleme mit sich, da die Mieter eben nur kippen und nicht richtig lüften.
Dem möchte ich (zum Teil) widersprechen ..... Ich habe als Bautischler fast 20 Jahre lang eben solche Fenster und Türen eingebaut . Sei es nun aus Kunststoff oder Holz.
Sicherlich ist richtiges "Lüften" schon mal nicht schlecht, aber wenn ich z.B. den ganzen Tag über quer Lüfte , ich dem ich 2 Fenster auf Kipp stelle , und dann zur Arbeit gehe (Abschließbare Fenstergriffe natürlich) , habe ich einen größeren Luftaustausch, als wenn ich morgen und abends 15 Minuten die Fenster offen lasse....
Ich z.B. habe Asthma, und habe im Schlafzimmer das eine Fenster IMMER auf Kipp .... auch im Winter , und das seid Jahren ! ...Aber nicht eine Spur von Schimmel ! Es kommt eben drauf an WIE man lüftet, und das klappt ebnen auch mit Fenster auf Kipp.
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habe ich einen größeren Luftaustausch, als wenn ich morgen und abends 15 Minuten die Fenster offen lasse....
Wir haben den ganzen Spaß damals von einem Gutachter/Experten prüfen lassen. Hier wurde ein spezielles/gefärbtes Gas in die Luft der Wohnung eingebracht und dann beobachtet sowie gemessen (Datenlogger), wo und wie ein Luftaustausch stattfindet. Unmittelbar im Fensterbereich ist ein geringfügiger Austausch erfolgt, im Rest der Wohnung dann praktisch gar nicht. Das kommt aber auch immer auf den konkreten baulichen Zustand der Wohnung an.
Gerade im Küchenbereich wird es gefährlich, wenn durch das Kochen eine Hohe Luftfeuchte entsteht und sich das Kondensat im kühlen Bereich des angekippten Fensters niederschlägt.
Zum eigentlichen Thema: Es geht ja gar nicht darum, wie man lüftet. Ein Mangel würde meiner Meinung nach nur dann vorliegen, wenn man gar nicht mehr lüften kann. Hier ist diese Möglichkeit weiterhin gegeben, wenn auch nicht durch das Ankippen der Fenster.
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Hallo!
Zur allgemeinen Information:
Alles anzeigenBeim Duschen im Badezimmer, beim Kochen in der Küche, beim Wäschetrocknen
im Keller oder einfach durchs Schwitzen – überall im Haus entsteht Feuchtigkeit.
Die muss durch richtiges Lüften raus, um gesundheitsgefährdenden Schimmel in
der Wohnung zu vermeiden. Utopia zeigt, wie du deine Wohnung richtig lüften
und dabei sogar Energie sparen kannst.
1. Richtig lüften heißt regelmäßig lüften: zwei bis vier Mal täglich
In jeder Wohnung entsteht Feuchtigkeit. Rund zwölf Liter Wasser kommen bei
einem 4-Personen-Haushalt pro Tag zusammen und die müssen durch richtiges
Lüften wieder raus. Sonst lagert sich die Feuchtigkeit als Tauwasser an der kältesten
Stelle im Zimmer ab – das ist besonders im Winter ein schmackhafter Nährboden
für Schimmel. Nur mit der richtigen Dosis frischer Luft erhältst du ein gesundes
und angenehmes Raumklima. Die Wohnung richtig lüften heißt: zwei bis vier mal
täglich die Fenster aufmachen. So erreichst du die optimale Luftfeuchtigkeit in der
Wohnung. Noch besser gehts, wenn du auch die Innentüren und die Fenster anderer
Räume öffnest: Bei der „Durchzugslüftung“ wird die Luft besser ausgetauscht und „Feuchtspitzen“ (von: Schlafen, Kochen, Duschen) lassen sich besser entfernen.
2. Richtig lüften in Bad und Küche: ruhig öfters
Bad und Küche sind die feuchtesten Räume im Haus. Hier entsteht auch besonders
häufig Schimmel. Darum solltest du dort ruhig noch öfter lüften als in den anderen
Räumen – vor allem direkt nach dampfigen Duschen oder Kochen. So vermeidest
du Schimmel in der Wohnung.
3. Voll auf: kurz Stoßlüften statt Dauerlüften mit gekippten Fenster .....
Ständig gekippte Fenster entsprechen nicht den Vorstellungen von
Energie-Einsparung in der kälteren Jahreszeit.
Im Winter richtig lüften zahlt sich doppelt aus. Erstens gesundheitlich durch ein
besseres Raumklima. Zweitens finanziell - wer richtig lüftet, spart Heizkosten.
- Mit Beginn der Heizperiode im Winter sollte Dauerlüften bei gekipptem Fenster tabu sein. Das kostet unnötig Heizenergie, da ein Großteil der Wärme direkt nach außen dringt und zusätzlich auch Geld, das man durch Dauerlüften buchstäblich aus dem Fenster schmeißt. Zusätzlich führen im Winter gekippte Fenster zu erhöhter Schimmelgefahr, da ausgekühlte Wände warme, feuchte Luft wie ein Schwamm aufsaugen. Schimmelbildung durch Auskondensation ist fast schon vorprogrammiert.
- Viel effektiver ist es, mindestens zweimal täglich stoßzulüften. Lüften und Heizen bedingen einander, doch es gilt, ein paar wenige aber nützliche Hinweise zu beachten. .....
Mich stört dies sehr, da ich weder beim kochen ordentlich belüften kann noch z. B. beim Besuch von Freundinnen mit Kleinkindern, da diese bei geöffneter Türe in den Garten die Steinstufen hinab purzeln könnten.
Die Gefahr könnte je nach Beschaffenheit und Alter der Kinder vor Ort durch
ein Absperrgitter reduziert werden.
Abgesehen vom Thema energiesparende Belüftung im Winter, zudem, ist diese auch nur Einglasig.
Hier wäre die Lage mit einem Anwalt für Mietrecht zu besprechen wegen der
geforderten Maßnahmen zur Energie-Einsparung seitens des Gesetzgebers.
Seht ihr eine Möglichkeit für eine Mietkürzung?
Nein und wenn, dann nur gemeinsam mit einem Anwalt für Mietrecht!
Gruß
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Ergänzend noch folgende Information. Ein Mangel an einer Wohnung liegt im Sinne des §536 BGB nicht nur dann vor, wenn irgend eine Sache nicht richtig funktioniert oder defekt ist, sondern ein Mangel liegt auch vor, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder entfällt. Siehe hierzu Abs. 2 des Paragraphen.
Die Überlegungen bezüglich Schimmel sind vollkommen richtig und berechtigt, nichts dagegen einzuwenden. Aber wenn du zu einem Anwalt gehst, dann ja mit dem Ziel eine andere Terrassentür zu bekommen. Also muss der Anwalt schauen, ob es einen Rechtsanspruch dafür gibt. Und dieser ist nur dann gegeben, wenn die Eigenschaften der vorhigen Tür als "zugesichert" angesehen werden können. Dabei muss es gar nicht im Vertrag stehen, es genügen auch andere Fakten des Sachverhalts, z.b. indem es bei der Vertragsverhandlung ein Thema war.
Dies schon mal für dich zum Überlegen, ob die Tür bei Mietbeginn irgend wie ein Thema war und du das nachweisen kannst. Darauf wird es ankommen.
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Danke für die sachlichen Tipps. Ich schau mal was ich draus mache. Und ja, diese Terassentüre ist nur einglasig!
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Danke für die sachlichen Tipps. Ich schau mal was ich draus mache. Und ja, diese Terassentüre ist nur einglasig!
Wenn es wirklich nur eine Einfachverglasung ist, stellt das einen Mangel dar, den du nicht hinnehmen musst. Ich wusste gar nicht, dass man das tatsächlich noch bekommt als Neuware.
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