Wasserschaden

  • Hallo. Hoffe es kann uns jemand einen Rat geben .

    Wir sind Herbst letzten Jahres umgezogen. In der alten Wohnung haben die Kinder einen Wasserschaden angerichtet welcher durch das Laminat in die untergelegene Wohnung geflossen ist. Es war ein minimaler Fleck entstanden.

    Das Haus an sich war dringend Renovierungs bedürftig, da der alte Vermieter nichts unternommen hat. Das Laminat war zu meinem Einzug schon sehr beschädigt gewesen (aufgequollen,zerkratzt,..) und müsste da schon ausgetauscht werden, was der alte Vermieter aber nicht einsah.

    (Mai 2019 wurde das Mehrfamilien Haus zwangsversteigert ohne das der neue Vermieter den Zustand des Hauses kannte.

    Dieser neue Vermieter möchte das komplette haus renovieren. )

    Wir gehen jetzt davon aus, das er neue Vermieter den Schaden ausnutzen möchte, um nicht so viel für die Renovierung zu zahlen . Unsere Versicherung soll nun dafür auskommen .

    Ist das gerecht ?

    Claudia

  • Ist denn der neue Eigentümer schon auf euch zugekommen?

    Grundsätzlich können solche Forderungen wegen Verschlechterung der Mietsache nur bis 6 Monate nach Auszug geltend gemacht werden. Nur bis dahin hat der neue Eigentümer überhaupt Zeit.

    Einmal editiert, zuletzt von Schweinchenfan (6. März 2020 um 11:18)

  • Hallo. Ja dem Neuen Vermieter gehört seit Mai 2019 das haus und der Schaden entstand Oktober 2019. Es kam dann einer von einer Malerfirma und schaute sich das Laminat und die Wohndecke der Nachbarn an und sollte uns einen Kostenvorschlag zukommen lassen für die Versicherung. Dieser Kostenvoranschlag bekam aber unser alter Vermieter statt wir.

  • Die zeitlichen Zusammenhänge sind mir nicht klar. Wenn das Haus im Mai 2019 verkauft wurde, hat der alte Vermieter zu einem Schaden im Oktober 2019 längst nichts mehr zu sagen, wenn es eine Zwangsversteigerung war.

    Für euch ist entscheidend, wann der Umzug war. Innerhalb der genannten Frist von 6 Monaten muss der aktuelle Vermieter auf euch zukommen. Dann kann man weiter sehen. Was er genau will, für welche Schäden ihr aufkommen sollt usw. Das ist dann ein Fall für eine konkrete Rechtsberatung durch einen Anwalt oder über den Mieterbund.

    Einmal editiert, zuletzt von Schweinchenfan (6. März 2020 um 18:08)

  • Nicht der alte Vermieter ist auf uns zugekommen sondern der neue.

    Ich denke mir auch, dass ein Anwalt da mehr helfen kann, da mir das alles mit dem neuen Vermieter komisch vorkommt .

    Aber vielen Dank.

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