Mietminderung

  • Hallo,

    Ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt.

    Also seit etwa einem Jahr wohne ich nun in der Mietwohnung und im November ist an einer Wand Schimmel aufgetreten. Ich habe es dem Vermieter direkt gemeldet. Es kam ein Handwerker und machte die Wand sauber. Der Schimmel kam allerdings immer wieder. Der Handwerker war noch einmal da und ansonsten habe ich den Schimmel selber behandelt. Die Vemutung meines Mitbewohners und mir war von Anfang an, dass es ein Wasserschaden von der Wohnung über uns ist oder auch von der Regenrinne, die genau dort verläuft. Wir wurden allerdings nur darauf hingewiesen, dass wir richtig lüften sollten und dann würde es schon weggehen. Ging es aber nicht und mittlerweile ist ein großer Wasserfleck an der Wand, der Schimmel ist nach wie vor da und inzwischen brösselt die Wand auch ab. Der Handwerker ist zu dem Entschluss gekommen, dass es wohl ein Wasserschaden von der Wohnung oben drüber sein kann. Allerdings ist diese Mieterin nicht einfach. Sie öffnet nicht die Türe und sollte auch schon seit einem Jahr ausgezogen sein, aber sie verlässt ihre Wohnung nicht. Damit kann man auch nicht nachsehen, woher das Wasser kommt. Vor einer Woche habe ich meinem Vermieter geschrieben, dass ich eine Mietminderung verlange und dazu aktuelle Bilder geschickt. Allerdings kam keine Rückmeldung.
    Ich weiß nicht ganz, wie ich weiter verfahren soll. Der Vermieter hat durch die schwierige Mieterin ja auch keine Möglichkeit der Ursache auf den Grund zugehen.. Was ist eure Meinung? Und was meint ihr, wie viel Prozent Mietminderung ich verlangen kann?

    Ich bedanke mich schonmal im vorraus

  • Hallo,

    die Mietminderung muss nicht mit dem Vermieter abgesprochen werden, sondern wirkt Kraft Gesetz. Da die Höhe immer Einzelfallabhängig ist und eine Rechtsberatung hier unserseits nicht vorgenommen werden kann, kann man leider nichts zur konkreten Höhe sagen! Man sollte natürlich den Vermieter darüber informieren, aber seine Zustimmung braucht man nicht.

    Bezüglich der anderen Mieterin hat der Vermieter schon Möglichkeit sich Zugang zu verschaffen, gerade wenn es um einen Schaden geht.

    Gruß

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