Fallbeispiel:
Ein sympathisches sehr junges Paar bewirbt sich für eine Wohnung, das eigene Einkommen ist aber viel zu gering um die Miete aufzubringen.
Schon bei der Bewerbung gibt es daher an, die Eltern würde unterstützen.
Die einfachste Lösung sowohl formal als auch im Hinblick auf ggf. entstehende Ansprüche seitens des Vermieters ist deren Aufnahme in den Vertrag als Mitmieter.
- Damit sind die Interessen des Vermieters maximal abgesichert, Konflikte interfamiliär muss er nicht / schlimmstenfalls in erträglichen Maßen absichern.
- Die Methode hilft einkommensschwachen Interessenten einen MV abzuschließen und bewahrt den Vermieter gleichzeitig vor hohen Risiken.
- Schädlich für die Mieter wirkt sich das nur aus, wenn sie sich überwerfen.
Wirkt ein wenig wie "Mit gefangen - mit gehangen", ist aber die probateste Methode im Hinblick auf die Interessen aller Vertragsbeteiligten:
Der Mieter findet Wohnraum, auf den er andernfalls keinen Zugriff gehabt hätte, der Vermieter darf einigermaßen sicher sein, dass auch seine an sich einkommensschwachen Interessenten irgendwie für die Kosten der Anmietung aufkomen.
Gute Lösung - rechtlich nicht anfechtbar.