Mieterhöhung von 50% aufgrund der Anpassung an den örtlichen Mietspiegel rechtens?

  • Hallo.

    Jemand wohnt seit 15 Jahren in seiner Wohnung (47qm). Aufgrund des Todes der Eigentümer wurde das Haus verkauft, das Mietverhältnis übernommen und die vormalige Warmmiete von 255€ (198 KM + 57 NK) ab April 2019 im gegenseitigen Einverständnis aufgrund der Umstellung auf die Nebenkostenpauschale (zuvor jährliche Abrechnung) sowie zukommenden Hausmeisterdienst und Sicherheitsdienst auf 320€ (200 KM + 100 NK + 20 HM/SD) angepasst.

    Ab Juli 2019 kam dann noch die Gebäudeversicherung von 29,29€ monatlich dazu, so dass der Mieter seit 06/19 nun 349,29 Warmmiete (200 KM + 149,29 NK) bezahlt.

    Jetzt bekam der Mieter einen Brief vom Eigentümer das er beim Kauf nicht wusste was seine Miete war und will diese nun an den örtlichen Mietspiegel anpassen, und zwar direkt um 100€ auf 450€ (also die KM von 200 auf 300€) erhöhen.

    Ist diese Erhöhung von 50% aufgrund der Anpassung an den Mietpreisspiegel überhaupt zulässig?

    Nach Eingabe der Daten in den Mietpreiskalkulator zeigt dieser mir Minimum 240, Mittelwert 266 und Maximum 291€ an.

    Liest sich verzwickt, aber hoffe dennoch das der/die eine/r mir da doch nen Tipp geben kann bzw. auch ne ausführliche Antwort parat hat. Vielen Dank schonmal.
    Liebe Grüße

    micmac

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  • Grundsätzlich gibt es eine Kappungsgrenze von 20%, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmarkt sogar von 15%, d.h. die Kaltmiete darf nicht um mehr als 20 bzw 15% in drei Jahren steigen.

    Davon unabhängig sind jedoch Kosten für Wohngebäudeversicherung, Sicherheitsdienst usw, hier gilt, ob die Umlagefähigkeit im Mietvertrag vereinbart ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Schweinchenfan (24. Februar 2020 um 14:21)

  • Nein, das ist nicht zulässig.

    wie mein Vorredner schon mitgeteilt hat, gibt es eine Kappungsgrenze von 20% (bzw. 15%) Mieterhöhung in 3 Jahren. Zwischen den einzelnen Mieterhöhungen müssen immer mindestens 12 Monate liegen.

    Du hast im April 2019 einer Mietanpassung zugestimmt!

    Nächste Erhöhung wäre also frühestens ab April 2020

    20% von KM 200,- € sind 40,- €. Also dürfte die Mieterhöhung nur auf max. 240,- € steigen. Kappungsgrenze deiner Gemeinde beachten!!!

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