T´schuldigung, bin kein Mietrechtsexperte, aber mein "Bauchgefühl" sagt mir, das - wenn zum Einzugszeitpunkt schon die neue Heizanlage installiert und in Betrieb war/ist, braucht der "Neu-Mieter" auch nur die lfd. Kosten der neuen Heizanlage bezahlen.
Der Vermieter müsste eigentlich die Kosten der alten Heizanlage (Bsp. 01/ Jahr - 08/Jahr) auf die Mieter umlegen, die bereits im Hause wohnten und die lfd. Kosten der neuen Heizanlage (Bsp. 09/Jahr - 12/Jahr) auf alle Mieter....bzw. für den TE bis 15.11/Jahr umlegen.
Ich bin also NICHT der Meinung, das die Kosten der alten Heizanlage für das gesamte Abrechnungsjahr auf die Mieter verteilt werden darf.