Beiträge von Peter A.

    T´schuldigung, bin kein Mietrechtsexperte, aber mein "Bauchgefühl" sagt mir, das - wenn zum Einzugszeitpunkt schon die neue Heizanlage installiert und in Betrieb war/ist, braucht der "Neu-Mieter" auch nur die lfd. Kosten der neuen Heizanlage bezahlen.

    Der Vermieter müsste eigentlich die Kosten der alten Heizanlage (Bsp. 01/ Jahr - 08/Jahr) auf die Mieter umlegen, die bereits im Hause wohnten und die lfd. Kosten der neuen Heizanlage (Bsp. 09/Jahr - 12/Jahr) auf alle Mieter....bzw. für den TE bis 15.11/Jahr umlegen.

    Ich bin also NICHT der Meinung, das die Kosten der alten Heizanlage für das gesamte Abrechnungsjahr auf die Mieter verteilt werden darf.

    Nein, das ist nicht zulässig.

    wie mein Vorredner schon mitgeteilt hat, gibt es eine Kappungsgrenze von 20% (bzw. 15%) Mieterhöhung in 3 Jahren. Zwischen den einzelnen Mieterhöhungen müssen immer mindestens 12 Monate liegen.

    Du hast im April 2019 einer Mietanpassung zugestimmt!

    Nächste Erhöhung wäre also frühestens ab April 2020

    20% von KM 200,- € sind 40,- €. Also dürfte die Mieterhöhung nur auf max. 240,- € steigen. Kappungsgrenze deiner Gemeinde beachten!!!

    Hallo Forum,

    ich wohne in einem MFH (4 Parteien), Vermieter wohnt NICHT mit im Haus. Problem: "Einer der Mietparteien fühlt sich wie "der Chef" auf. Garderobe, priv. Utensilien, Schuhe stehen von der Partei im Treppenhaus." Vermieter unternimmt nichts dagegen. Was tun?

    Hallo an Alle,

    Sachverhalt: Wir sind ein MFH mit 4 WE. Mieter A, B, C, und D. Ich bin B. Mieter A hat sich im allg. Treppenhaus seine Garderobe aufgestellt. Die Schuhe stehen auch immer im Treppenhaus (Geruchsbelästigung). Neu, jetzt hat er seit 4 Monate -unbenutzt- auch einen Rollator im Treppenhaus abgestellt. Mich stört das! Das Verhältnis ist ......keine Kommunikation untereinander. Dem Vermieter - wohnt nicht mit im Haus - kümmert es nicht . Ihm ist es egal. Ach ja, die Mietern C und D halten sich aus allem raus.

    Frage: Was kann ich tun? Was sollte ich tun / lassen?

    Ich bitte frdlst. um sachdienliche Anregungen / Hinweise

    Hallo Forum,

    folgender Fall:

    Mein Küchenabfluss scheint nicht einwandfrei zu funktionieren (alte Leitungen, ggf. nicht mehr richtig frei). Das Abwasser läuft nur sehr schleppend ab. Ich habe den Vermieter bereits mehrfach aufgefordert, der "Sache" auf den Grund zu gehen und zu beseitigen. Nichts geschah. In meiner letzten Aufforderung habe ich geschrieben, dass ich jegliche Verantwortung für eventuelle Wasserschäden ablehne.

    Ich bin kein Jurist und weiß nicht, ob ich damit "aus dem Schneider bin"? Kann mich jemand aufklären?

    Frdl. Gruß - Peter

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