Hallo zusammen, folgender imaginärer Fall.
Einer Familie welche eine Eigenbedarfskündigung (ohne jeglichen Widerspruch in der vorgegebenen Frist) ignoriert hat steht eine Räumungsklage bevor. Gehen wir davon aus dass die Eigenbedarfskündigung gerechtfertigt ist. Die Kosten der Räumungsklage muss der Vermieter erstmal vorstrecken, würde sie aber im Falle des Sieges vom Mieter einfordern können.
1) Nachdem der Mieter die Räumungsklage im Briefkasten hat, hat er soweit ich weiß 2 Wochen Zeit seine Verteidigungsbereitschaft dem Gericht mitzuteilen. Tut er dies nicht, kann der Räumungstitel wohl sehr schnell erhalten werden. Das wäre für Vermieter wohl das beste Ereignis. Nun hat allerdings der Mieter seine Möglichkeit des Widerspruchs bei der Kündigung komplett versäumt. Das muss doch eigentlich auch einen "Vorteil" für den Vermieter bei dem Vorhaben bringen oder nicht? So wie ich das lese habe ich nicht herausgefunden was ein Widerspruch zur Eigenbedarfskündigung effektiv gebracht hätte, bzw was verändert sich bei dem Vorhaben für den Vermieter. Hat er dadurch den Räumungstitel schneller zb?? Ich sehe aktuell nicht die positiven Auswirkungen des "Nicht wiedersprechens" aus Sicht des Vermieters.
2) Das Jobcenter unterstützt soweit ich weiß bei Prozesskosten. Wenn dem Mieter die Räumungsklage ins Haus flattert, bekommt er alle Kosten die für ihn entstehen gedeckt vom Jobcenter oder würde das Jobcenter bei genauer Prüfung (zb. das ignorieren der Kündigung ohne Widerspruch des Mieters) auch ablehnen können? (sorry etwas offtopic vielleicht). Er hat sich bisher nicht ans Jobcenter für Hilfe gewendet.
Danke im voraus, ihr seid die Besten!