Beiträge von inzo

    @darkshadow achso, ich dachte das Jobcenter hilft.

    Dass heißt der Mieter der Beispielsweise die Räumungsklage im Briefkasten findet muss auf eigene Faust erstmal schauen wie er die PKH erhält, muss sich drum kümmern, muss einen Anwalt finden etc.

    Wenn er diese Schritte aber nicht in den ersten zwei Wochen hin bekommt ( zB. faulheit? keine Deutschkenntnisse? keine Ahnung generell?) und quasi nicht offiziell "Verteidigungsbereitschaft" innerhalb 2 Wochen zeigt, entsteht ein Versäumnisurteil, und die Räumungsklage wird schnellstens (2 Monate?) zum Räumungstitel führen ohne hin und her, richtig?

    Danke soweit für die Antwort @darkshadow

    Inwiefern spielt das denn eine Rolle für Prozesskostenhilfe? Ich hätte gedacht wenn man zb. nicht den Widerspruch nutzt (ausgehend, dass die Kündigung auch Fehlerfrei etc ist) der Fall bereits als "aussichtslos" gezählt wird und die Prozesskostenhilfe für den Mieter weg fällt, was die Chancen auf eine Bereitschaft auszuziehen, erhöhen würde

    Hallo zusammen, folgender imaginärer Fall.

    Einer Familie welche eine Eigenbedarfskündigung (ohne jeglichen Widerspruch in der vorgegebenen Frist) ignoriert hat steht eine Räumungsklage bevor. Gehen wir davon aus dass die Eigenbedarfskündigung gerechtfertigt ist. Die Kosten der Räumungsklage muss der Vermieter erstmal vorstrecken, würde sie aber im Falle des Sieges vom Mieter einfordern können.

    1) Nachdem der Mieter die Räumungsklage im Briefkasten hat, hat er soweit ich weiß 2 Wochen Zeit seine Verteidigungsbereitschaft dem Gericht mitzuteilen. Tut er dies nicht, kann der Räumungstitel wohl sehr schnell erhalten werden. Das wäre für Vermieter wohl das beste Ereignis. Nun hat allerdings der Mieter seine Möglichkeit des Widerspruchs bei der Kündigung komplett versäumt. Das muss doch eigentlich auch einen "Vorteil" für den Vermieter bei dem Vorhaben bringen oder nicht? So wie ich das lese habe ich nicht herausgefunden was ein Widerspruch zur Eigenbedarfskündigung effektiv gebracht hätte, bzw was verändert sich bei dem Vorhaben für den Vermieter. Hat er dadurch den Räumungstitel schneller zb?? Ich sehe aktuell nicht die positiven Auswirkungen des "Nicht wiedersprechens" aus Sicht des Vermieters.

    2) Das Jobcenter unterstützt soweit ich weiß bei Prozesskosten. Wenn dem Mieter die Räumungsklage ins Haus flattert, bekommt er alle Kosten die für ihn entstehen gedeckt vom Jobcenter oder würde das Jobcenter bei genauer Prüfung (zb. das ignorieren der Kündigung ohne Widerspruch des Mieters) auch ablehnen können? (sorry etwas offtopic vielleicht). Er hat sich bisher nicht ans Jobcenter für Hilfe gewendet.

    Danke im voraus, ihr seid die Besten!

    danke für die Antwort aber ich hatte es ja schon ganz konkret aufgeführt: es fand kein Wiederspruch statt. Selbst jetzt nach ablauf der Kündigubgsfrist. Soweit ich gelesen habe wäre selbst ein Härtefall den man jetzt vorweisen möchte irrelevant da man die wiederspruchsfrist welche natürlich innder Kündigung ordnungsgemäß explizit erklärt wurde nicht genutzt hat.

    Wenn man zu frage 1 dann den brief schreibt in dem man die weiternutzung nicht duldet, was ist dann der nächste schritt? Kann man direkt mit einem anwalt zusammen eine räumungsklage einreichen. Normalerweise wird ja erst der härtefall gerichtluch geprüft. Das sollte ja nicht nötig sein da kein widerspruch stattgefunden hat oder?

    Hallo, anbei folgender imaginärer Fall.

    Eigenbedarfskündigung ausgesprochen, entsprechende 3 Monate Frist vorbei, kein Widerspruch stattgefunden innerhalb der Frist (bis heute nicht), Kündigungsfrist frisch abgelaufen.

    Frage 1) Der Vermieter muss der Stillschweigenden Fortsetzung widersprechen, aber reicht es einfach zu schreiben hiermit widerspreche ich nach bla bla BGB und Ende, oder muss man eine neue Frist ansetzten a la, "sie haben noch bis Ende des Monats Zeit bevor ich eine Räumungsklage starte",

    Frage 2) Wenn der Mieter keinen Widerspruch eingelegt hat, und im nachhinein mit Härtefall ankommt, ist es da schon vorbei für ihn? Beschleunigt dieser Fakt das "rausschmeißen" am Ende?

    Beste Grüße

    Hallo zusammen,

    folgender imaginärer Fall. Der Mieter hat eine Eigenbedarfskündigung erhalten. Die Frist rückt näher und nun verlangt das Jobcenter eine Bescheinigung vom Vermieter, dass die Mieter auch nach Ablauf der Frist in der Wohnung noch wohnen bleiben.

    Die Frage ist, kann es Probleme bei der Durchsetzung der Eigenbedarfskündigung geben, wenn man ein Schreiben aufsetzt, in dem man dem Gekündigten quasi "erlaubt" weiterhin in der Wohnung zu bleiben (damit sie weiter Geld bekommen und Miete zahlen)

    So ein Schreiben scheint mir riskant....

    Hallo zusammen.

    Angenommen ein negativ in der Schufa stehender Mieter ist willig die Kündigung wegen gerechtfertigtem Eigenbedarfs anzunehmen. Bemüht sich um eine neue Wohnung, bekommt aber wegen seiner negativen Schufa nur Absagen.

    Nun vergeht die reguläre Kündigungsfrist und er ist immer noch da. Er wehrt sich und lässt es drauf ankommen. Räumungsklage wird beantragt.

    Inwiefern ist er vor dem Rausschmiss geschützt wenn als einziger Grund gegeben ist, dass er keine Wohnung zugesprochen bekommt obwohl er sich bemüht. (6 Köpfige Familie)

    Wie würde dieser imaginäre Fall enden?

    Wenn ohne Probleme Ersatzwohnraum beschafft werden kann, dann können sie die Frist vermutlich nicht lange hinauszögern. Allerdings ist nur aus der Tatsache, dass Wohnungen angeboten werden mit gleichen m2 und Mietpreis nicht gesagt, dass DIESE Mieter die Wohnung auch bekommen würden. Hartz4 steht meist nicht oben auf der Liste der Wunschkandidaten der Vermieter.

    Der Weg führt trotzdem nur über eine Räumungsklage und die kostet halt erst mal den Vermieter Geld. Fraglich ist, ob er jemals wieder was von den Mietern zurückbekommt.

    Aber wie sieh dieser Fall aus dass er "nicht genommen" wird?

    Ich mein muss der Vermieter sich damit abfinden? Blöd gesagt kann der Mieter doch bei jedem Besichtigungstermin extra einen schlechten Eindruck machen und sagen "ich bekomme nix"...

    Muss der Vermieter dann einfach damit leben?

    Hallo zusammen,

    tolles Forum hier! Ich hoffe ich erhalte zahlreiche Hilfe.

    "Imaginärer" Fall:

    Verlobte zieht um in die Stadt des Mannes um zu heiraten und ein gemeinsames Leben zu starten mit Kindern etc. Wohnung wird gekauft da Konditionen klasse. Mieter (Hartz4) mit Frau (Teilzeit) und 4 Kindern sagen sie sind bereit auszuziehen wenn sie eine passende Wohnung finden. Schulen der Kinder sind alle quer verteilt. Kleinstes Kind ist 9. Zahlreiche vergleichbare Wohnungen werden besichtigt aber er nimmt keine. Aktuelle Wohnung ist frisch Kern-Saniert.

    Ist er am Ende der 3 Monatsfrist gezwungen eine der möglichen Wohnungen zu nehmen? Was macht man wenn er trotzdem nicht rausgeht weil er nicht bereit ist ein "downgrade" bei der Wohnung zu akzeptieren obwohl Wohnungen mit selben m2 und Miete vergleichbar gefunden sind.

    Wie sind generell die Chancen eine Familie mit den oben genannten Bedingen raus zu bekommen? Sie wohnen erst seit 3 Jahren dort. Habt ihr Erfahrungswerte? Reicht es dass sie Hartz4 haben mit 4 Kindern um die Kündigung zu erschweren wegen Härtefall etc.?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!