Beiträge von Hub#007

    Stellt sich heraus dass der Vermieter gar nichts unternehmen möchte.

    Habe mir aber meinen Vertrag nochmal genauer angeschaut, in dem gibt es eine Klausel, dass der Vertrag meiner Vermieterin Teil des Untermietvertrags ist. In dem ist festgehalten, dass die Untervermietung nicht gestattet ist ohne Genehmigung. Hat das Einfluss auf meinen Vertrag?

    Bin kurz davor mir einen Anwalt zu holen, aber frage mich ob der dann teurer wird als die 3 Monatsmieten.

    Hallo,

    genau in der Regel kann die Untermiete nicht untersagt werden, allerdings braucht man trotzdem die Genehmigung. Es einfach zu machen ohne die Erlaubnis ist nicht gestattet meines Erachtens nach.

    Ich bin im Kontakt mit dem Vermieter und dieser hat mir bestätigt, dass meine Vermieterin nicht hätte den Untermietvertrag mit mir abschließen dürfen. Da die besagte Erlaubnis gefehlt hat.

    Wenn wir nun davon ausgehen, dass eine Abmahnung für meine Vermieterin kommen wird, wäre ich dann nicht fein raus?

    Der Hauptvermieter könnte in dem Fall ja eine Unterlassung aussprechen gegen die Untermiete. Oder irre ich mich?

    Moin,

    ich wohne jetzt seit circa einem Jahr zur Untermiete. Da sich meine Vermieterin (Hauptmieterin) und ich überhaupt nicht mehr verstehen und ich mich nicht mehr wohl fühle in der Wohnung, habe ich den Entschluss gezogen auszuziehen. Dies teilte ich meine Vermieterin mit und habe die Aussage bekommen, dass ich einen Nachmieter für mich suchen soll der dann die Wohnung übernimmt wenn sie in 3 Monaten auszieht. Ich habe mich also auf die Suche gemacht und auch Leute eingeladen. Meine Vermieterin hat alle abgelehnt. Also habe ich mich an den Hauptvermieter gewendet und es stellte sich heraus, dass sie gar keine Erlaubnis hat für eine Untervermietung.

    In der Zwischenzeit habe ich eine Wohnung gefunden in die ich am 25.02. einziehen werde. Muss ich dann überhaupt noch kündigen? Oder kann ich einfach die Tür verlassen und ihr mitteilen was mir der Hauptvermieter gesagt hat? Die andere Frage ist, da mein Untermietvertrag nun nicht rechtens ist, ob ich eine Chance habe die Kaution wiederzubekommen?

    Liebe Grüße

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