Hallo, anbei folgender imaginärer Fall.
Eigenbedarfskündigung ausgesprochen, entsprechende 3 Monate Frist vorbei, kein Widerspruch stattgefunden innerhalb der Frist (bis heute nicht), Kündigungsfrist frisch abgelaufen.
Frage 1) Der Vermieter muss der Stillschweigenden Fortsetzung widersprechen, aber reicht es einfach zu schreiben hiermit widerspreche ich nach bla bla BGB und Ende, oder muss man eine neue Frist ansetzten a la, "sie haben noch bis Ende des Monats Zeit bevor ich eine Räumungsklage starte",
Frage 2) Wenn der Mieter keinen Widerspruch eingelegt hat, und im nachhinein mit Härtefall ankommt, ist es da schon vorbei für ihn? Beschleunigt dieser Fakt das "rausschmeißen" am Ende?
Beste Grüße