Langzeitschimmel ohne problemlösende Behandlung

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe ein mittelgroßes Problem mit meinem Vermieter, welches sich droht enorm zu vergrößern, genau wie mein Schimmel.

    Ich bin Ende 2017 in eine Wohnung gezogen und damit auch zufrieden gewesen, bis es dann wirklich kühl wurde (wetterbedingt).

    Die Fenster (Aluminiumfenster, unausgeschäumt) begannen zu schwitzen und ich entdeckte unter der Fensterbank in der Küche einen wahrlich teppichgleichen Schimmelbefall.

    Kurz darauf folgte die Tapete im Schlafzimmer (an den jeweiligen Fensterseiten) und im Schlafzimmer in einer Decke an der Ecke.

    Ich informierte den Vermieter, welcher mir prompt mitteilte, dass es sich um einen Mieterfehler hinsichtlich der Lüftung handelt.

    Er schickte mir einen Handwerker, welcher Chlorspray auf die betroffenen Stellen sprühte und ließ mich dann sozusagen im Schwimmbad stehen.

    Kurz darauf entstand neuer schwarzer Schimmel. Gleiches Vorgehensweise folgte. Ich lüfte ausreichend (morgends beim aufstehen und abends). Mir ist es nicht möglich am Mittag zu lüften, da ich arbeitstätig bin, wie die meisten.

    Nachdem es dann wärmer wurde, hatte sich das Problem erstmal wieder in Luft aufgelöst. Kein neuer Schimmel entstand und der Vermieter sagte mir zu, dass er sich für das Jahr 2018 etwas überlegen werde (sarnierungstechnisch). Es kam keine Rückmeldung und ich bin leider auch wirklich nicht dran geblieben. Richtung Winter 2018 das gleiche Problem und die selbe Behandlung.

    Und ja auch in 2019 lief es genauso ab. Nun war es aber Ende 2019 so, dass ich mit dem Handwerker eingehend gesprochen habe und dieser mir auch sagte, dass es an der Bausubstanz und den alten Fenstern liegt. Er wolle es nun mit dem Vermieter klären, damit eine zufriedenstellende Lösung gefunden wird.

    Er meldete sich nicht wie vereinbart Mitte Januar 2020. Auf meine Nachfrage hin erhielt ich dann die Antwort, dass er ein Raumluftmessgerät organisieren müsste, da der Vermieter wohl erstmal keine Maßnahmen durchführen möchte, sondern die Raumluft analysieren will (bzw mein Heiz- und Lüftungsverhalten doch eher). Ich habe über das neue Vorhaben von dem Vermieter keine Kenntnis gehabt und fühle mich daher zum einen "übergangen" und zum anderen auch "für dumm verkauft".

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass er Beweise für mein Verschulden sammeln möchte, um dann im Nachhinein die Kosten über mich abzurechnen.

    Auch vorherige Mieter hatten bereits dieses Problem mit dem Schimmel und Streitigkeiten mit dem Vermieter, jedoch ohne Erfolg.

    Grundsätzlich wäre es nun einfach ein Fall für meine Rechtsschutzversicherung, aber ich Schlaumeier habe diese vor 3 Jahren gekündigt, da ich sie bisher nie benötigt habe :thumbdown:.

    Sollte ich nun im Vorfeld bereits ein Gutachter einschalten, der die baulichen Mängel niederschreibt?

    Von Außen sieht man teilweise an den Stellen wo der Schimmel stärker Auftritt (innerhalb der Wohnung), dass die Feuchtigkeit von innen hereinkommt.

    Ich habe mit dem Vermieter eigentlich alles über WhatsApp besprochen. Hat diese Art der Kommunikation vor Gericht, sofern es denn so kommt, auch Bestand?

    Ich versuche grade an alle Eventualitäten einzukalkulieren und Vorbereitungen zu denken, um mich bestmöglich vorzubereiten, somit wäre ich sehr dankbar für

    eure Ratschläge und Erfahrungen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mike

  • Sollte ich nun im Vorfeld bereits ein Gutachter einschalten, der die baulichen Mängel niederschreibt?

    Kannste machen, hat aber vor Gericht keinen Bestand, weil nur vom Gericht bestellte Gutachter aussagen,

    Ich habe mit dem Vermieter eigentlich alles über WhatsApp besprochen. Hat diese Art der Kommunikation vor Gericht, sofern es denn so kommt, auch Bestand?

    Da es an der Beweisbarkeit fehlt, sind diese elektronischen Kommunikationswege nichts wert. Hier zählt nur das geschriebene Wort mittels Papier und beweisbarem Versand (Einwurfeinschreiben)

    Eine Besserung der Situation wäre nur durch den Austausch der Fenster hin zu wärmedämmten erfolgreich.

  • Hier zählt nur das geschriebene Wort mittels Papier und beweisbarem Versand (Einwurfeinschreiben)

    Im Zweifel ist das aber auch nichts wert, da nur nachgewiesen wird, das etwas zugestellt worden ist aber nicht der Inhalt. Wenn der Vermieter unbedingt etwas abstreiten möchte, dann kann er sagen "Das stand nie im Brief drin" oder auch "Die Whatsapp Nachricht habe ich nie geschickt". Mittlerweile gibt es auch Gerichte, die solche Nachrichten als Augenscheinbeweis akzeptieren, aber darauf bauen kann man nicht. Am sichersten (und teuersten) bleibt die Zustellung über Zeugen/Gerichtsvollzieher.

    Es kommt entscheidend auf das Verhalten des Vermieters an und dass kann nicht vorausgesagt werden.

    Das selbe gilt übrigens auch beim Gutachten, nur wenn der Vermieter dieses Gutachten in Zweifel ziehen kann, wird eins vom Gericht angefordert.

  • Nun war es aber Ende 2019 so, dass ich mit dem Handwerker eingehend gesprochen habe und dieser mir auch sagte, dass es an der Bausubstanz und den alten Fenstern liegt. ...

    Was soll das heißen? Hat er das genauer erläutert, was er damit meint? In diesem Zusammenhang ein sehr wichtiges Urteil des BGH (VIII ZR 271/17): Wärmebrücken im Altbau sind kein Mangel, wenn das Haus die zum Zeitpunkt des Baus gültigen Vorschriften erfüllt und der MIeter muss sein Lüftungs- und Heizverhalten anpassen.

    In deinem Fall: unter dem Fenster ist vermutlich eine Nische für den Heizkörper mit enstprechend reduzierter Wandstärke? Durch die geringere Mauerstärke ist der Bereich eine ganz typische konstruktive Wärmebrücke. Genau wie Fenster- und Türlaibungen, Rollladenkästen usw.

    Gleiches gilt für die Decke: zumindest ab den 70igern sind Geschossdecken meistens aus Stahlbeton, der eine vielfach größere Wärmeleitfähigkeit hat als übliches Mauerwerk. Deshalb ist im Anschlussbereich der Decke die Wand viel kälter, in den Ecken kommt die Ecke an sich als geometrische Wärmebrücke noch dazu. Die Decke selbst ist erst recht kalt.

    Das sind jedoch keine Mängel, sondern in Altbauten üblich. So hat man früher aber eben gebaut. Die einzige Möglichkeit, Schimmel zu vermeiden, ist für ausreichend Luftaustausch zu sorgen, sodas die Luftfeuchtigkeit sinkt UND gleichzeitig durch Heizen die Oberflächentemperatur soweit zu erhöhen, dass die Temperatur der Wände oberhalb des Hygieneminimum sind (d.h. die Temperatur, bei der die Luftfeuchtigkeit direkt an der Wand kleiner 80% ist). Wenn du nur 2x Lüften kannst, dann muss ggf. die Raumtemperatur nach oben gestellt werden, um dies zu erreichen.

    Deshalb wäre ich sehr vorsichtig damit, einen Gutachter zu beauftragen. In meinen Augen ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das nicht zu deinen Gunsten ausgeht. Unsere ehemaligen Mieter haben das auch versucht. Aber da hat dann sogar der selbst beauftragte Gutachter festgestellt, dass der Anschlussbereich des Balkons (siehe Stahlbetondecke oben) und der Bereich an den Fenstern übliche Wärmebrücken für einen Bau aus den 50igern sind und es an Ihnen liegt, das Heiz- und Lüftungsverhalten entsprechend anzupassen. Es sorgte dann zwar für deutlich höhere Heizkosten, aber der Schimmel war Geschichte. Wem das nicht gefällt, der sollte einen Neubau ziehen. Es gibt für den Vermieter keine Pflicht, den Altbau nachzurüsten.

  • Für eine gerichtliche Auseinanersetzung wird das Gericht ein Gutachten beauftragen. Aber um als Mieter eine grobe erste Einschätzung zu bekommen, mit der man die Ursache eingrenzen kann, ist ein Gutachten nicht erforderlich. Hierfür gibt es andere Möglichkeiten.

    Wichtig wäre zunächst eine Messung der Feuchtigkeit in der Wand. Das kann man theoretisch selber machen, denn es gibt im Baumarkt Messgeräte dafür zu kaufen. Man kann aber auch einen Fachmann kommen lassen, der seine Einschätzung abgibt, ohne dass ein Gutachten erstellt wird. Ich will jetzt keine Werbung machen, denn es gibt viele Firmen, sondern nur ein Beispiel nennen wenn ich sagen, dass die Firma Polygonvatro ein deutschlandweit tätiges renomiertes Unternemen ist. Diese Fima arbeitet sogar mit den Gebäudeversicherungen zusammen, sodass die Kosten der Beratung über die Versicherung abgerechnet werden kann. Der Vermieter braucht sich nur darum kümmern.

    Wenn an der Wand eine höhere Feuchtigkeit gemessen wird als normal ist, dann ist das ein starkes Indiz für ein bauliches Problem und dann kann man entsprechend weiter forschen. Aber die Messung ist der Anfang. Doch davon lese ich in den Beiträgen nichts, dass dies durchgeführt wurde.

  • Danke erstmal für eure Antworten Leute!!!!

    @ Schweinchenfan -> Was soll das heißen? Hat er das genauer erläutert, was er damit meint? In diesem Zusammenhang ein sehr wichtiges Urteil des BGH (VIII ZR 271/17): Wärmebrücken im Altbau sind kein Mangel, wenn das Haus die zum Zeitpunkt des Baus gültigen Vorschriften erfüllt und der MIeter muss sein Lüftungs- und Heizverhalten anpassen.

    -------------> Ja die Handwerker waren der Meinung, dass die Fenster reintheoretisch nur optisch vorhanden sind, aber doch relativ wenig Sinn ergeben, da sie äußerst schlecht abgedichtet geschweige denn ausgeschäumt sind. Man bekäme die Schimmelproblematik lediglich durch Austausch der Fenster und/oder Einbau von irgendwelchen Platten (tut mir Leid ich fühle mich in der Baumaterie echt fremd). Sie alle kannten den Vermieter bereits von vorherigen Einsätzen in der Wohnung (vor mir) und waren sich auch sicher, dass er diesen Auftrag jedoch nicht erteilen wird.

    @ Fruggel

    ------------> Danke für den Tipp mit dem Messgerät. Ich denke diese Vorgehensweise werde ich in Betracht ziehen.


    Rein theoretisch habe ich schon keine Lust mehr, in dieser Wohnung zu bleiben. Der Vermieter meldet sich nicht zurück und lässt mich sozusagen im

    Dunkeln stehen, was genau er nun gedenkt zu tun (habe ja nur eine rare Information des Handwerkers erhalten und das auch nur, weil ich hinterhertelefoniert habe). Das kann ja auch nicht sein. Ein Austausch an Informationen ist ja nicht zu viel verlangt.

    Ich werde nun den Schriftweg vorziehen, denn anders funktioniert es anscheinend nicht mehr.

    Ich bin der Meinung, dass er jetzt nur drauf wartet, dass ich etwas falsch mache, um dann "zuzuschlagen". Die Kaution hat er gedanklich bestimmt auch schon für sich beansprucht. Das wird glaube ich ein relativ harter Weg.

  • Was ich noch vergessen habe zu erwähnen

    -> Das Haus ist verklinkert. Mir ist aufgefallen, dass auf der Seite des Hauses, wo der Schimmelbefall bei mir am stärksten ist, sich ungefähr auf Höhe meiner Decke von außen ein schwarzer Strich entlang des Hauses zieht. Ich meine man kann keine absolut sicherer Ferneinschätzung abgeben, aber könnte sich das jemand vllt über ein Foto anschauen und seinen Standpunkt dazu abgeben, ob er von Feuchtigkeit hervorgerufen werden könnte?

    Ich möchte das Foto ungern einfach hochladen, da vllt auch mein Vermieter in diesem Forum ist 8o

  • -------------> Ja die Handwerker waren der Meinung, dass die Fenster reintheoretisch nur optisch vorhanden sind, aber doch relativ wenig Sinn ergeben, da sie äußerst schlecht abgedichtet geschweige denn ausgeschäumt sind. Man bekäme die Schimmelproblematik lediglich durch Austausch der Fenster und/oder Einbau von irgendwelchen Platten (tut mir Leid ich fühle mich in der Baumaterie echt fremd).

    Die Frage ist, welche fachliche Ausbildung die Handwerker haben. Meine Erfahrung ist nämlich, dass die meisten über sehr begrenztes Wissen/Verständnis über Bauphysik haben. Sie können die Arbeiten gut ausführen, aber meistens hört das Verständnis bei dem Punkt "das haben wir schon immer so gemacht" auf. Das trifft sicher nicht auf alle zu, aber meiner Erfahrung nach auf viele. Ist auch okay, es reicht, wenn sie die Arbeiten so ausführen, wie sie sollen. Über die Theorie machen sich Fachleute Gedanken und vergeben die Aufträge entsprechend.

    Wenn es an schlecht abgedichteten, kalten Fenstern liegt: warum ist dann früher nicht alles verschimmelt, als man noch einfach verglaste, zugige Fenster hatte? An einem zugigen Fenster schimmelt gerne mal direkt die Leibung, wo der kalte Luftstrom vorbei zieht, das ist richtig. Warum das für Schimmel an der Decke oder an anderen Wänden für Schimmel sorgen soll, dazu bräuchte man mehr Infos. Das kann aber letztlich nur ein Fachmann (d.h. Gutachter, Bauphysiker, usw. ), der vor Ort Feuchte - und Temperaturmessungen der betreffenden Bauteile durchführt.

    Man kann die Fenster tauschen, dann sind diese dicht. Allerdings sind die Foren voll von "Hilfe, wir haben neue Fenster bekommen und jetzt schimmeln überall die Wände". Meistens wird es nämlich dadurch schlimmer, wenn der Luftaustausch durch die nun bessere Abdichtung wegfällt und die gut wärmegedämmten Fenster nicht mehr der kälteste Punkt sind, sodass die Luftfeuchtigkeit nach dem Einbau an den Wänden kondensiert und nicht mehr am Fenster. Uns hat der Fensterbauer absichtlich schlechtere Fenster eingebaut, damit die Fenster nach wie vor der kälteste Punkt bleiben und eben nicht die Wand. Dem Kunststoff oder dem Glas des Fensters macht das Tauwasser nämlich nichts.

    Man kann auch eine Dämmung mit Platten (falls das der Handwerker meinte) von innen vornehmen, das würde das Problem tatsächlich komplett lösen, da diese Platten die Oberflächentemperatur erhöhen und zudem schimmelwidrig sind. Allerdings reden wir hier von Kosten in Höhe von ca. 100 € oder mehr pro m² Wandfläche. Außerdem darf über diese Platten weder tapeziert noch mit üblicher Baumarktfarbe gestrichen werden, sodass ein falscher Pinselstrich eines Mieters oder eine schöne Tapete das System zerstören. Aus diesem Grund würde ich das als Vermieter nicht machen lassen, zu groß ist das Risiko dabei.

    Hier sind wir dann wieder an der Stelle des BGH Urteils: wenn tatsächlich der Baustandard zur Zeit des Baus, d.h. Wärmebrücken, schlecht gedämmte Fenster usw. die Ursache sind, hat man als Mieter keinen Anspruch auf den heutigen Standard. Der Vermieter muss nicht dämmen oder neue Fenster verbauen. Er muss dann handeln, wenn der Zustand nicht dem Stand der Technik bei der Erstellung des Gebäudes (oder Kernsanierung, wenn es als solche angeboten und zugesichert wurde) entspricht, es also tatsächliche Mängel wie eindringendes Wasser von außen, kaputte Glasschieben, verzogene Holzfenster, die dadurch undicht werden usw. gibt Ansonsten bleibt nur ein Umzug. Vollkommen verständlich, ich würde auch nicht in einer schimmelnden Bude leben. Allerdings sehe ich gerade auf meinem eigenen Konto, was es kostet, einen Altbau mit seinen typischen Schwächen so aufzurüsten, dass mit Schimmel keine Chance hat, trotz neuer Fenster und Faulheit der Nutzer (wir selbst) beim Lüften und Heizen.

    Um dich zu entlasten, könntest du selbst einen Klimalogger aufstellen, der in regelmäßigen Abständen Temperatur und Luftfeuchtigkeit aufzeichnet. Wenn da dann alles im grünen Bereich ist, also ausreichend geheizt und gelüftet wurde, wird es für den Vermieter deutlich schwerer, dir den Schimmel anzulasten.

    Ein Bild alleine reicht nicht zur Beurteilung der Fassade. Man müsste wissen, wie die Wand aufgebaut ist, allerdings dürfte das als Mieter kaum herauszufinden sein, evtl weiß es nicht mal der Vermieter. Ist es ein einschaliges oder zweischaliges Mauerwerk, wenn zweischalig, ist es hinterlüftet, sind die Schichten verbunden... Wenn Risse in der Fassade sind, KANN eindringende Feuchtigkeit von außen ein Problem sein, muss aber nicht.

    3 Mal editiert, zuletzt von Schweinchenfan (4. Februar 2020 um 10:34)

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