Guten Tag allerseits,
auch mich ereilt nun der Genuss einer Mieterhöhung. Seit rund 10 Jahren wohne ich zur Kaltmiete von 234 € in einer 32m² Wohnung, also rund 7,30 €/m². Nun ist dem Vermieter eingefallen, dass er doch mal die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben möchte, was ja erst mal nichts Ungewöhnliches ist.
Forderung im Schreiben - neue Kaltmiete: 285€, also nun 8,91 €/m²
Wenn mir mein Taschenrechner nun keine Streiche spielt, dann ist doch hier die Kappungsgrenze von 20% schon mal um 4,2€ überschritten, richtig?
Das zum einen. Zum anderen bezieht sich das Schreiben wie gesagt auf den aktuellen Mietspiegel der Gemeinde. Dieser ist:
Das Gebäude ist sicherlich älter als 2005. Wenn ich mir die Tabelle so anschaue, dann wäre doch die höchstmögliche Miete 7,50€/m² falls das Gebäude zwischen 1991 - 2004 gebaut wurde ( und entsprechend niedriger, falls das Gebäude schon älter ist... kenne das Baujahr noch nicht). Da ist doch die Forderung von 8,91€/m² nicht mehr mit dem aktuellen Mietspiegel zu erklären.
Sehe ich das richtig oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler/Rechenfehler? ... Möchte mich hier versichern, dass ich nicht irgendwelche offensichtlichen Stolpersteine übersehe oder den Mietspiegel irgendwie falsch interpretiere.
Schöne Grüße und eine schöne Restwoche wünsche ich :D.