...Und wenn diese Dinge nicht im Schreiben stehen, dann bist du auch nicht verpflichtet, dich beim Vermieter danach zu erkundigen. Der Vermieter will was von dir, nicht umgekehrt.
Guter Hinweis, ich könnte das also auch einfach aussitzen weil das Mieterhöhungsschreiben unvollständig ist. Jedoch stehe ich mit meinen Vermietern grundsätzlich in einem freundschaftlichem Verhältnis, daher will ich die jetzt auch nicht gegen die Wand laufen lassen, auch wenn es hier um viel Geld geht und ihr mich da jetzt vielleicht für naiv haltet. Wenn die Forderung gerechtfertig ist, dann komme ich ihr auch nach. Ich will nix geschenkt haben aber will natürlich auch nix verschenken. Will das einfach geklärt haben.
Kleines Update, habe jetzt schon zwei mal mit den Vermietern geredet. Das Überschreiten der Kappungsgrenze haben sie jetzt korrigiert und ich habe jetzt auch den Eindruck, dass sie sich mit dem Thema nicht wirklich auseinandergesetzt haben sondern einfach so ausm Bauchgefühl heraus handeln mit Vorlagen aus dem Internet. Die Eingruppierung der Wohnung sind sie mir noch schuldig. Habe jetzt im zweiten Gespräch das nochmal gefordert. Werde solange keine Zustimmung geben, bis dieser Punkt geklärt ist. Das Baujahr des Hauses kenne ich nun auch: 1919. Also im Mietspiegel bei durchschnittlich 6,20 €/m², maximal 7,00 €/m².... ich bezahle aktuell wie gesagt 7,30€/m² (voll möbliert) und die Forderung ist nun 8,91€/m² :/.
Also mit Mietspiegel sehe ich hier keine Möglichkeit zur Begründung einer derart saftigen bzw. überhaupt einer Mieterhöhung... und der Möblierungszuschlag dürfte ja auch nicht steigen sondern nach einem Gerichtsurteil des berliner Landgerichts ja eher noch sinken... naja ich bleibe dran und danke sehr für eure Hilfe. Melde mich sicherlich wieder.