Nebenkostenabrechnung nach Todesfall

  • Liebe Community,

    ich habe ein Problem und hoffe hier auf ein paar Einfälle, die mir noch nicht gekommen sind.

    Ich habe das Erbe meiner verstorbenen Mutter angenommen. Diese hatte vor Ihrem Tod ein Ladengeschäft angemietet. Nun kam per Post eine Forderung eines Energieversorgers, für einen Zeitraum, in welchem das Ladengeschäft nicht mehr durch meine Mutter gemietet wurde, sondern vermutlich schon durch den neuen Mieter. Leider liegen mir zu dem Mietvertrag weder Kündigung noch Übergabeprotokoll vor. Von der Stadt habe ich mir eine Bescheinigung der Gewerbeabmeldung aushändigen lassen, diese deckt jedoch leider nur einen kleinen Teil der Forderung ab.

    Das einzige, was mir außerdem vorliegt, ist eine Handschriftliche Kautionsabrechnung seitens der Vermieterin. In dieser ist das Auszugsdatum leider nicht benannt.

    Nun zwei Fragen:

    Macht es Sinn, den aktuellen Mieter anzusprechen? (Vermutlich nicht, da er sonst die Nebenkosten, die er vermutlich produziert hat, zahlen müsste)

    Und

    Habe ich ein Recht auf die Auskunft seitens der Vermieterin, mir ein bestehendes Protokoll/Kündigung meiner Mutter etc. auszuhändigen? (Ältere Dame 19390/40er Jahrgang, aber in Ihrer Funktion als Vermieterin relativ unmotiviert mir zu helfen; habe kurz mit Ihr telefoniert, Sie hatte jedoch wenig Zeit und meinte nur dass meine Mutter "von jetzt auf gleich verschwunden sei" und Sie keine Unterlagen hätte; das bezweifel ich jetzt mal stark)

    Da der Energieversorger sich inzwischen per Inkasso an mich wendet, ist jeder Rat teuer.

    Ich danke im voraus für jeden Tipp.

  • Wichtige Frage: wurde der Mietvertrag überhaupt gekündigt? Von deiner Mutter? Vom Vermieter? Von dir? Mit dem Tod endet das Mietververhältnis nicht automatisch.

    Ansonsten würde ich schon den Weg zum Nachmieter suchen.

  • Hallo! Der Vertrag wurde ziemlich sicher fristgerecht gekündigt, nur leider liegt mir die schriftliche Kündigung nicht vor.

    Nun liegt die Vermutung nahe, dass der Nachmieter des Ladengeschäfts Nebenkosten verursacht hat, die ich tragen soll (per Schreiben Energieversorger). Daher muss ich mir relativ gut überlegen, wie und ob ich an den Nachmieter herantrete.


    Vielen Dank für den Denkanstoß, vermutlich werde ich nicht drum herum kommen den Nachmieter anzusprechen, vielleicht handelt es sich um ein Missverständnis. Gruß

  • Habe ich ein Recht auf die Auskunft seitens der Vermieterin, mir ein bestehendes Protokoll/Kündigung meiner Mutter etc. auszuhändigen?

    Es kann durchaus ein Auskunftrecht bestehen. Dies bedarf aber einiger Voraussetzungen, die hier problematisch sein dürften. So müsste die angefragte Information außerhalb des Wissensbereich des Auskunftssteller liegen, er darf die Information also unverschuldet nicht haben. Aber hier wirkt es vielmehr das die Geschäftsunterlagen nicht ordentlich geführt worden ist.

    Mal als Vergleich. Ein Mieter hat behauptet die Miete gezahlt zu haben per Überweisung, jedoch hatte der Mieter seine Kontoauszüge nicht mehr und wollte per Auskunftsanspruch an die Kontoanzüge des Vermieters. Das Gericht hat den Anspruch aber abgelehnt.

  • Gut, vielen Dank für die Informationen. Ich vermute mal, dass die information seitens eines Eigentümers einer immobilien, ob und an wen diese vermietet ist, leichter zu überschauen sein sollte, als eine Überweisung (hoffe ich zumindest).

    Bei der Forderung geht em etwas über 1.100€, würden Sie bei dieser Summe überlegen einen Anwalt einzuschalten? Der Energieversorger hat das Ganze dummerweise scchon an ein Inkasso Unternehmen abgegeben. Vielen Dank für die Tipps.

    Einmal editiert, zuletzt von darkshadow (29. Januar 2020 um 20:11) aus folgendem Grund: Vollzitat gelöscht

  • Bei der Forderung geht em etwas über 1.100€, würden Sie bei dieser Summe überlegen einen Anwalt einzuschalten?

    Sowas ist immer schwer einzuschätzen, da es meistens um die Beweislage geht. Hier steht man aber mit leeren Händen da, die die Situation noch schwieriger gestaltet.

    Eine Erstberatung kann sich sicherlich lohnen (kann aber bis 200€ kosten), aber das Ergebnis kann auch durchaus ernüchternd ausfallen.

    Gruß

  • Ich würde zuerst noch einmal die Unterlagen systemtisch durch schauen, ob sich nicht doch noch Anhaltspunkte finden lassen, wann das Mietverhältnis beendet wurde. Beispielsweise können das die Kontoauszüge sein. Ab dem Zeitpunkt, wo keine Miete mehr gezahlt wurde, war vermutlich das Mietverhältnis beendet.

    Die Forderung des Energieversorgers wird vermutlich erst mal bezahlt werden müssen. Denn diese hängt nicht vom Mietvertrag ab. Wenn man sich beim Versorger nicht abmeldet, läuft der Vertrag unabhängig vom Mietvertrag weiter. Daher sollte das bezahlt werden, um weitere Kosten des Mahnverfahrens zu vermeiden.

    Man müsste das Geld dann vom Nachmieter als Schadenersatz verlangen, da dieser sich nicht beim Versorger angemeldet hat und sich so unrechtmäßig einen Vermögensvorteil verschafft hat.

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