Abrechnung - Geschätzte Wasserverbräuche höher als Zählerstand

  • Liebes Forum,

    ich habe mich erst neu registriert hoffe aber trotzdem auf ein paar Beiträge wie man sich hier am Besten verhält.

    Diese Woche wurde die NK Abrechnung für das Jahr 2018 zugestellt welche zwar in einem Guthaben endet jedoch dennoch "seltsame" Berechnungen beinhaltet. Ein paar Rahmendaten:

    - Neubau Baujahr 2014

    - Erstbezug / Erstmieter

    - Abrechnung Verbrauchsabhängig (30/70) mit separaten Zählern

    - Ablesung seit Beginn digital ohne Zugang zur Wohnung / keine Ablesetermine

    In der Abrechnung wurde nun der Verbrauch für Kalt-und Warmwasser geschätzt, für die Heizung jedoch mit abgelesenen Werten gearbeitet. Nun wird es aber bei den Zahlen besonders interessant, da der (angebliche) Verbrauch im Jahr 2018 sogar die Zählerstände übersteigt (zumindest für Warmwasser):

    Warmwasser Zählerstand 31.12.2017 (laut Nebenkostenabrechnung 2017) : 8,739m³

    Warmwasser Zählerstand 19.12.2019: 13,635m³

    Verbrauch laut NK in 2018: 16,440m³

    Kaltwasser Zählerstand 31.12.2017 (laut Nebenkostenabrechnung 2017): 26,747m³

    Kaltwasser Zählerstand 19.12.2019: 58,634m³

    Verbrauch laut NK in 2018: 45,030m³

    Jetzt habe ich zwar das Gesetzt zur Schätzung von Heizkosten gefunden aber steige da nicht direkt durch ob das überhaupt Anwendung finden kann. Zum einen wurden ja scheinbar die Zähler (teilweise) abgelesen da die Heizkosten nach Zähler abgerechnet wurden. Es fanden aufgrund der digitalen Ablesung keine Termine zur Zählerablesung statt die man hätte verpassen können und die Uhren funktionieren ebenso ohne Ausfall. Alle vergangenen Abrechnungen wurde mit exakten Zählerständen durchgeführt. Die Berechnung der Schätzung ist zwar in der NKA vorhanden aber anfangen kann ich damit nicht. Beispiel für Warmwasser von der Abrechnung: "706,950m³ : 43 x 365 Tage : 365 Tage" Was diese 43 sein soll kann ich mir nicht herleiten. Beim Kaltwasser wird durch 80 geteilt.

    Jetzt sind das viele Details aber kann mir jemand ggf ein paar Hinweise geben ob der Vermieter hier einfach Wild schätzen darf und dazu noch komplett die Vorjahresverbräuche ignorieren? Diese Hausverwaltung treibt mich noch in den Wahnsinn :(

    Danke und Grüße!

  • Ich habe mittlerweile auch rausgefunden was die 43 in der Schätzung ist. Es ist die Anzahl der Wasseruhren im Gebäude. Es sind 40 Wohneinheiten an einer Heizung, wobei drei Wohnungen zwei Zähler verbaut haben. Bei der Verteilung wurden also die Wasserverbräuche zu gleichen Teilen auf alle Mieter verteilt, ohne Beachtung von Flächen oder Anzahl der Mieter. Die Mieter der Einheiten mit zwei Zählern zahlen sogar das Doppelte, obwohl es (mit) die kleinsten Wohnungen sind. Wer denkt sich denn so einen Schmarrn aus?

  • Hallo,

    es wäre gut, die Abrechnung zu sehen, sodass es besser vorstellbar ist. Vielleicht magst du sie anonymisiert hochladen.

    Außerem wäre interessant zu wissen, warum eine Schätzung vorgenommen wurde und keine Ablesung. Eventuell magst du den Vermieter das fragen. Die Info kann hilfreich sein.

  • Sehr gerne doch! Im Anhang die komplette Verbrauchsabrechnung. Die letzte Seite enthält nur allgemeine Hinweise und habe ich deswegen nicht mit angehangen. Zudem habe ich nicht die Abrechnung des Vermieters zu sonstigen Nebenkosten angefügt (Müll, Regenwasser,...)

    Interessant ist hier wie gesagt die geschätzte Abrechnung der Verbräuche sowie auch der Posten "Kanalkosten" beim Kaltwasser der in den letzten 5 Jahren nicht berechnet wurde und die Kosten des Wassers von 2€ (2017) auf 3€(2018) ansteigen lässt. Ich habe bereits widerspruch bei der Verwaltung eingelegt. Nach einigen einlesen in die Verordnung ist mir klar geworden, dass eine Schätzung nur unter sehr bestimmten Umständen stattfinden darf. Diese sehe ich aber nicht erfüllt da die Zähler funktional und betriebsbereit sind und durch Funkauslese auch keine Ablesetermine verpasst werden können.

  • Hallo


    laut Abrechnung habt ihr ein BHKW.


    Ich kann zu den Wasserständen nichts beifügen! Leider ! Ich schau mir das mal später an ....vielleicht werde ich dann schlauer und kann dann dazu was sagen!


    Aber was ich kann ist folgendes:


    Ihr habt ein Blockheizkraftwerk (BHKW)

    Welches ggf. Strom produziert auf euere Kosten! und dieses BHKW Gas benötiget um Wärme zu produzieren, jedoch auch Gas benötigt, welches euch ggf. Berechnet wird für die Stromproduktion , also der Erlös geht ggf. an den Vermieter und rechnet die Kosten für die stromproduktion nicht raus.


    An deiner Stelle besorge dir die Abrechnung der Stadtwerke für die stromproduktion und die Abrechnung für den Gasverbrach und auch alle Abrechnung bzw. Die Zählerstände aller Mietparteien! Und dann kannst du sehen wie viel Wasser tatsächlich verbracht wird und wie viel Wasser tatsächlich in Rechnung gestellt wird....


    Du musst auf jeden Fall Widerspruch einlegen und Belege anfordern und solange der Vermieter keine Belege zukommen lässt oder du keinen Termin bekommst zur Einsicht, solange musst du nichts bezahlen bzw. du hast ja eine Gutschrift!


    das sind die Schritte die ich dir empfehlen kann. Ganz wichtig zuerst einen Widerspruch!

  • Die nächste Frage zu dem BHKW ist folgende und diese Frage würde ich auch dem Vermieter im Widerspruchs treiben mit reinschreiben, ob den der Produzierte Strom für das Haus verwendet wird!


    Was steht denn im Mietvertrag?

    Hast du eine eigene Stromrechnung von der Stadtwerke? Dann bekommt ihr nämlich kein günstigeren Strom vom BHKW, weil es komplett in das Versogungsnetz eingespeist wird, wonach der Vermieter Gewinne erwirtschaftet, die bei eurer Betriebskostenabrechnung für die stromproduktion und auch der Gasverbrauch rausgerechnet werden müsste!.....


    lg

  • Ganz wichtig zuerst einen Widerspruch!

    Das stimmt so nicht ganz. Einen Widerspruch kann man nicht pauschal machen, sondern der muss begründet werden, in welchen Punkten man widerspricht bzw. welche Position in der Abrechnung falsch sein soll. Aus diesem Grund muss man zuerst die Belege einsehen, sofern sich der zu monierende Fehler nicht schon aus der Abrechnung ergibt, und erst dann weiß man, welche Punkte man in den Widerspruch als Begründung schreiben kann. Es sind nicht grundlos 12 Monate Zeit ab Erhalt der Abrechnung, in denen man Einwendungen geltend machen kann, so hat man genug Zeit zur Prüfung.

  • hallo


    schick mir mal die Einzelaufstellung mit dabei wo der Hausmeisterposten Winterdienst Straßenreinigung etc. Fahrstuhl usw. mit drauf ist....


    lg.....


    hallo


    Hier einmal unser Widerspruch also Vorlage nur zum Verständnis!


    Hallo,


    nach meinem Kenntnisstand darf Wasser nicht geschätzt werden wenn es Zähleruhren gibt.!!!

    Somit ist da schon mal ein Fehler, falls deine Aussage stimmt!


    lg


    Beiträge zusammen geführt.

    Bitte die Bearbeiten Funktion nutzen, wenn man wenige Minuten nach der Erstellung eines Beitrags noch etwas ergänzen möchte. Es wird sonst unübersichtlich.

    Widerspruchs Text gelöscht.

    Texte für Anschreiben dürfen hier nicht zur Verfügung gestellt werden, da dies in die Rechtsberatung gehen würde. Jeder Fall ist anders und Vieles kann man nicht verallgemeinern.

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (28. Dezember 2019 um 20:20) aus folgendem Grund: Beiträge zusammen geführt und Briefvorlage gelöscht.

  • Vielen Dank, Almarozero für deine Mühe, dem User helfen zu wollen.

    Aber es kann sein, dass er vielleicht gar nicht mehr rein schaut. Daher warte doch lieber erst mal ab.

  • Hallo Fruggel,

    ich habe ihm doch nur meinem Widerspruch zur Verfügung gestellt als Beispiel!


    Ich verstehe nicht ganz so wirklich wie man sonst genau helfen kann bzw. wie soll ich es anders genau erklären, als mit meinem Widerspruchsschreiben welches ich für mich aufgesetzt habe!


    Wenn ich jemanden erklären möchte wie ich es gemacht habe, geht es nur in Form meines Widerspruchssschreibens und das hat meiner Ansicht nach, tatsächlich nichts damit zu tun, das hier eine Rechtsberatung erfolgt! Die Rechtsberatung ist hier sowieso nicht gegeben! Somit kann keine Rechtsberatung erfolgen und anhand meines Widerspruch, welches nicht auf seinen Fall zugeschnitten ist, kann er sich jedoch einen Eindruck holen und hat wichtige Aspekte kennengelernt worum es eigentlich geht! Was machst du denn mit den Informationen die du löscht? Sie liegen dir weiterhin zur Verfügung!!!! Ich finde dann sollte es doch für alle zur Verfügung stehen!

    vielleicht verstehe ich auch dieses Forum nicht so richtig, aber hier wird doch anderen geholfen oder nicht?!

    Die Schweinereien die ein Vermieter macht wird dem, dem ich helfen wollte somit entzogen, ob das richtig ist, ist an dieser Stelle für mich fragwürdig, weil es keine Rechtsberatung war.


    Wie würdest du denn meinen Widerspruch dem Hilfesuchenden erklären, ohne ihm das zu Schreiben, was er schreiben könnte?


    lg

    Einmal editiert, zuletzt von Almarozero (28. Dezember 2019 um 23:17)

  • Hallo Fruggel,

    wenn du mir erklärst, wie ich den Hilfesuchenden das erklären soll ohne den Inhalt meines Schreiben zu zeigen, dann bitte ich dich diese Aufgabe zu übernehmen!

    Ansonsten bitte ich meinen Beitrag stehen zu lassen! Ich mach mir die Arbeit ja nichts dreimal um sonst. Lg


    Hier nochmal mein Schreiben als Beispiel welches keine Rechtsberatung darstellt!

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (29. Dezember 2019 um 13:51) aus folgendem Grund: Briefvorlage entfernt.

  • Hallo Almarozero,

    ich bitte dich, es zu respektieren, wenn ich schreibe, dass Briefvorlagen nicht erlaubt sind. Das hat Gültigkeit, wenn ich das schreibe. Und das tue ich mit Sicherheit nicht deswegen, um dich zu ärgern oder dich damit zu behindern anderen zu helfen. Sondern es hat seinen Sinn, denn was für deine Angelegenheit Voraussetzung war, muss nicht für einen anderen Fall so gelten. Wenn jemand Vorlagen einfach so übernehmen würde, ohne dass er weiß was er tut, kann er Nachteile bekommen.

    Es gibt vielfältige Möglichkeiten, wie man anderweitig jemandem helfen kann.

    Ich bitte dich um Verständnis. Und damit ist die Diskussion darüber beendet. Eine weitere Mißachtung führt zu Sanktionen.

  • Hallo,

    wir können nicht kontrollieren, was sich die User hier privat hin und her schicken. Jedoch ist auch eine Rechtsberatung per PN untersagt.

    Ob eine Rechtsberatung hier vorliegt, soweit ein Widerspruch lediglich wortwörtlich wiederholt wird, ist nicht klar. Sehr wohl kann sowas als Rechtsberatung interpretiert werden, soweit sich der Widerspruch am Einzelfall orientiert, was wird nicht ausschließen können. Zudem kann es zu Problemen kommen, wenn ein Widerspruch im Einzelfall übernommen werden.

    Nur mal als Beispiel, wenn deine Vermietung 600 km weit weg wohnt, hast du Anspruch darauf das die Belege übersendet werden, wenn diese nur 50 km weit weg wohnt, so kannst du nur vor Ort Belegeinsicht nehmen. Wird daraufhin die Nebenkostenabrechnung nicht gezahlt, kann unter Umständen gekündigt werden. Sowas ist schon alles passiert. Daher der Hinweis von Fruggel dass sowas auch Nachteile haben kann.

    Gerne kannst du allgemeine Tipps zum Inhalt gegeben oder auf andere Mustervorlagen aus dem Internet verweisen.

    Gruß

  • Vielen Dank für die weiteren Beiträge

    @Almarozero

    Die Kosten für das BHKW bzw. der Stromerzeugung werden direkt auf Seite 1 in der ersten Tabelle bei Aufführung der Gesamtkosten für Gas herausgerechnet. Ich gehe erstmal davon aus, dass das soweit passt und hier keine Kosten umgelegt wurden. Mir ging es hauptsächlich um die Tatsache, dass hier Werte geschätzt wurden die einfach viel zu Hoch sind. Ich habe mittlerweile einiges gelesen und habe folgende Rückschlüsse gezogen, berichtigt mich da gerne:

    1. Eine Schätzung der Verbräuche ist ausschließlich im Ausnahmefall möglich wie z.B. defekte Zähler oder verpasste/verweigerte Ablesetermine

    2. Schätzung kann entweder auf Basis der Vorjahresdaten oder auf Basis der Fläche vorgenommen werden

    3. Im Folgejahr muss zwingend wieder mit Messdaten abgerechnet werden, dadurch müssen zuvor ggf. zu hoch geschätze Verbräuche verrechnet werden.

    Zu 1.:

    Da Zähler vorhanden , selbige funktionstüchtig und mit Funk ausgestattet sind sind die im Gesetzt genannten Fälle eigentlich alle hinfällig. Die Erläuterung warum die Wasserverbräuche geschätzt, die Heizung aber mit abgelesenen Daten verrechnet wurde ist ausstehend.

    Zu 2.:

    Auch wenn die Schätzung an sich (mMn) hätte gar nicht durchgeführt werden dürfen ist ein simples aufteilen der Verbräuche auf Anzahl Wasseruhren unabhängig von m² oder Personen im Haushalt ebenfalls grenzwertig bzw. rechtlich nicht erlaubt. Oder wie seht ihr das?

    Zu 3.:

    In meinen konkreten Fall (ja ist recht extrem) würde das bedeuten, dass ich mit dieser Abrechnung für die nächsten 4-6 Jahre das Wasser bereits vorgezahlt hätte und mit jeder NKA die Schätzung verrechnet werden müsste oder kann das theoretisch in einer NKA passieren? Da die geschätzten Verbräuche teils höher als aktuelle Zählerstände sind, ist das alles ein wenig komisch.

    Einmal editiert, zuletzt von Sayer (1. Januar 2020 um 23:36)

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