Beiträge von Almarozero

    Hallo Fruggel,

    ich habe ihm doch nur meinem Widerspruch zur Verfügung gestellt als Beispiel!


    Ich verstehe nicht ganz so wirklich wie man sonst genau helfen kann bzw. wie soll ich es anders genau erklären, als mit meinem Widerspruchsschreiben welches ich für mich aufgesetzt habe!


    Wenn ich jemanden erklären möchte wie ich es gemacht habe, geht es nur in Form meines Widerspruchssschreibens und das hat meiner Ansicht nach, tatsächlich nichts damit zu tun, das hier eine Rechtsberatung erfolgt! Die Rechtsberatung ist hier sowieso nicht gegeben! Somit kann keine Rechtsberatung erfolgen und anhand meines Widerspruch, welches nicht auf seinen Fall zugeschnitten ist, kann er sich jedoch einen Eindruck holen und hat wichtige Aspekte kennengelernt worum es eigentlich geht! Was machst du denn mit den Informationen die du löscht? Sie liegen dir weiterhin zur Verfügung!!!! Ich finde dann sollte es doch für alle zur Verfügung stehen!

    vielleicht verstehe ich auch dieses Forum nicht so richtig, aber hier wird doch anderen geholfen oder nicht?!

    Die Schweinereien die ein Vermieter macht wird dem, dem ich helfen wollte somit entzogen, ob das richtig ist, ist an dieser Stelle für mich fragwürdig, weil es keine Rechtsberatung war.


    Wie würdest du denn meinen Widerspruch dem Hilfesuchenden erklären, ohne ihm das zu Schreiben, was er schreiben könnte?


    lg

    hallo


    schick mir mal die Einzelaufstellung mit dabei wo der Hausmeisterposten Winterdienst Straßenreinigung etc. Fahrstuhl usw. mit drauf ist....


    lg.....


    hallo


    Hier einmal unser Widerspruch also Vorlage nur zum Verständnis!


    Hallo,


    nach meinem Kenntnisstand darf Wasser nicht geschätzt werden wenn es Zähleruhren gibt.!!!

    Somit ist da schon mal ein Fehler, falls deine Aussage stimmt!


    lg


    Beiträge zusammen geführt.

    Bitte die Bearbeiten Funktion nutzen, wenn man wenige Minuten nach der Erstellung eines Beitrags noch etwas ergänzen möchte. Es wird sonst unübersichtlich.

    Widerspruchs Text gelöscht.

    Texte für Anschreiben dürfen hier nicht zur Verfügung gestellt werden, da dies in die Rechtsberatung gehen würde. Jeder Fall ist anders und Vieles kann man nicht verallgemeinern.

    Die nächste Frage zu dem BHKW ist folgende und diese Frage würde ich auch dem Vermieter im Widerspruchs treiben mit reinschreiben, ob den der Produzierte Strom für das Haus verwendet wird!


    Was steht denn im Mietvertrag?

    Hast du eine eigene Stromrechnung von der Stadtwerke? Dann bekommt ihr nämlich kein günstigeren Strom vom BHKW, weil es komplett in das Versogungsnetz eingespeist wird, wonach der Vermieter Gewinne erwirtschaftet, die bei eurer Betriebskostenabrechnung für die stromproduktion und auch der Gasverbrauch rausgerechnet werden müsste!.....


    lg

    Hallo


    laut Abrechnung habt ihr ein BHKW.


    Ich kann zu den Wasserständen nichts beifügen! Leider ! Ich schau mir das mal später an ....vielleicht werde ich dann schlauer und kann dann dazu was sagen!


    Aber was ich kann ist folgendes:


    Ihr habt ein Blockheizkraftwerk (BHKW)

    Welches ggf. Strom produziert auf euere Kosten! und dieses BHKW Gas benötiget um Wärme zu produzieren, jedoch auch Gas benötigt, welches euch ggf. Berechnet wird für die Stromproduktion , also der Erlös geht ggf. an den Vermieter und rechnet die Kosten für die stromproduktion nicht raus.


    An deiner Stelle besorge dir die Abrechnung der Stadtwerke für die stromproduktion und die Abrechnung für den Gasverbrach und auch alle Abrechnung bzw. Die Zählerstände aller Mietparteien! Und dann kannst du sehen wie viel Wasser tatsächlich verbracht wird und wie viel Wasser tatsächlich in Rechnung gestellt wird....


    Du musst auf jeden Fall Widerspruch einlegen und Belege anfordern und solange der Vermieter keine Belege zukommen lässt oder du keinen Termin bekommst zur Einsicht, solange musst du nichts bezahlen bzw. du hast ja eine Gutschrift!


    das sind die Schritte die ich dir empfehlen kann. Ganz wichtig zuerst einen Widerspruch!

    Also die Betriebskostenabrechnung ist geprüft worden und der Hausmeisterposten ist schon herausgefallen, weil die tatsächlich angefallen Hausmeisterkosten von insgesamt 14280,00€ nicht angefallen sind. Somit änderte sich Schlussfolgernd auch die Höhe des Betriebskostenausfallwagnis, Richtig!

    Die Preisbindung bestand Anfangs bei insgesamt 20 Jahre! Jetzt sind es noch 16 Jahre.


    Du hast darauf verwiesen, dass:

    Auch das Umlageausfallwagnis ggf. nicht mehr mit berechnet werden kann. War das nur ein Hinweis nebenbei, oder gehst du davon aus, dass diese mit berechnet worden sind in der o.g. Pdf. Anlage/ Anhang Auszug der Betriebskostenabrechnung?!.

    Ich sehe es nämlich nicht!


    Habe ich dass richtig verstanden, das sobald die Preisbindung nicht mehr gegeben ist, erst dann das Umlageausfallwagnis mit einberechnet werden kann?


    Also konkret ist das Betriebkostenausfallwagnis eingerechnet worden, jedoch kein Umlageausfallwagnis, deswegen meine Frage!

    Zudem habe ich hier gelesen:

    mineko.de/umlageausfallwagnis/

    Das es im Mietvertrag unter sonstige Betriebskosten festgehalten werden muss, damit es mit einfließen darf.!

    Zitierten Text gelöscht.

    Bitte nicht Texte von anderen Webseiten vollständig zitieren, sondern nur bestimmte Sätze, zu denen man etwas schreiben möchte!

    Vollständige Zitate sind nicht hilfreich für die Diskussion, da man den Link auch anklicken kann um dort nachzulesen, es wird eher unübersichtlich. Außerdem kann man leicht mit einer Copyright Verletzung konfrontiert sein.

    Hallo Fruggel,

    Danke für deine Antwort.

    Richtig, es ist eine staatlich öffentlich geförderte Wohnung.

    Das es im Gesetz verankert ist, dass weiß ich bereits, aber es gibt bestimmte Voraussetzungen, diese Kosten zu berechnen!


    Hier nachzulesen:

    https://www.mineko.de/umlageausfallwagnis/

    Bei dem oben stehenden Link steht klar und deutlich, das es mit unter anderem mit der Kaution zu tun hat!

    Zudem meine ich das Betriebskostenausfallwagnis, welcher aus der PDF Datei von dem Beitrag vom 01.04.2019 zu entnehmen ist. Ich hoffe du meinst das selbe?!

    Aus der Mitteilung von Leipziger82 ist nur folgender Inhalt zu entnehmen:


    § 25a Umlageausfallwagnis

    Das Umlageausfallwagnis ist das Wagnis einer Einnahmenminderung, die durch uneinbringliche Rückstände von Betriebskosten oder nicht umlegbarer Betriebskosten infolge Leerstehens von Raum, der zur Vermietung bestimmt ist, einschließlich der uneinbringlichen Kosten einer Rechtsverfolgung auf Zahlung entsteht. Das Umlageausfallwagnis darf 2 vom Hundert der im Abrechnungszeitraum auf den Wohnraum entfallenden Betriebskosten nicht übersteigen. Soweit die Deckung von Ausfällen anders, namentlich durch einen Anspruch gegenüber einem Dritten gesichert ist, darf die Umlage nicht erhöht werden.


    Hier steht es anders bitte auf den Link klicken. Aus diesem Grund bin ich schon sehr irritiert.

    Es gibt zudem Richtlinien

    Richtlinien für die Bemessung

    Diese Zumessung unterliegt natürlich auch gewissen Bestimmungen: Sollte eine Barkaution oder eine Bürgschaft einem Umlageausfall vorgebeugt haben, darf kein Umlageausfallwagnis veranschlagt werden. Konkret können maximal 2 Prozent der Nebenkosten bemessen werden. Nicht zuletzt liegen die gesamten Betriebskosten des entsprechenden Wohnraums zugrunde und mitnichten nur die Nebenkostenvorauszahlung des Mieters.

    Hier ein kleiner Ausschnitt davon....



    Wie seht ihr das ganze?....So einfach ist die Angelegenheit nämlich nicht!

    Bitte um Eure Mithilfe!

    Hallo, es geht einmal um die Position aus der Anlage.

    Wie sieht es aus bei der Position mit der Sicherheitsleitung der Kaution?

    Darf dieses Ausfallwagnis berechnet werden wenn überhaupt kein Leerstand gegeben ist?

    Es geht um das Beriebskostenausfallwagnis!

    LG

    Bitte Dokumente als PDF über Dateianhänge

    des Forum hochaden. Gelöscht!

    Grace

    In meiner Abrechnung werden jedes Jahr 2% Umlage-Betriebskostenausfallwagnis abgezogen.

    Als wir damals die Wohnung bezogen haben brauchten wir einen WBS Schein

    Wir haben aber , als wir den Mietvertrag unterschrieben haben auch eine Mietkaution hinterlegen müssen.

    Im Netz habe ich gefunden, dass wenn ein Betriebskostenausfallwagnis berechnet wird, dass dies schon in meiner monatlichen Mietzahlungen enthalten sein sollte und diese nicht in der Betriebskostenabrechnung extra noch nicht mit einfließen darf.

    Darf es berechnet werden?

    Bitte nicht in alte Themen neues Thema und

    Dokumente als PDF über Dateianhänge des

    Forum hochladen. Gelöscht

    Grace

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