Hallo. Ich schreibe das mal so wie ich es von früher kenne, also indirekt. Könnte ja sein, dass ein Anwalt mitliest und antworten will. Es begäbe sich also zu einer temporären Zeit, in der ein Vermieter V und ein Mieter M existieren mögen ...
Vor Jahren beschloss V "im Einverständnis" mit M mündlich, dass es fortan keine Nebenkostenabrechnung mehr geben würde, sondern ein Pauschalbetrag für die Nebenkosten zu entrichten sei, der jedoch fix sei und sich nicht erhöhen würde. Die Kosten für das Ablesenlassen der Heizung seien V einfach zu hoch.
Tatsächlich fand die Einigung unter psychologischem Druck seitens "V & Söhne" stand. Früher, als M noch eine ordentliche Nebenkostenabrechung erhielt, musste V ihm in aller Regelmäßigkeit Geld zurückerstatten, weil M nur mäßig heizte (während in der zweiten Mietwohnung anscheinend "Vogeleier bebrütet" wurden).
Einmal eingenommenes Geld zum Teil zurückzuerstatten passte V überhaupt nicht, und jedes Jahr aufs Neue wurde M von V mehr oder weniger indirekt vorgeworfen, die Heizung zu manipulieren, Heizöl aus dem Tank zu stehlen usw. Schlicht, V: "Das kann nicht sein!" Mindestens zweimal musste der Ablesedienst ein weiteres Mal kommen, weil diesem von V wiederum vorgeworfen worden war, einen Ablesefehler gemacht zu haben. Die Ablesungen entpuppten sich jedoch stets als korrekt, und M vermutet sogar, dass der Ablesedienstleister dann irgendwann sogar entnervt die "Zusammenarbeit" mit V. gekündigt hatte.
Fortan kam ein anderer Ablesedienst, allerdings immer nur dann und einmalig, wenn aus der zweiten Mietwohnung ein neuer Mieter ausgezogen war. Anscheinend konnte man sich mit Neumietern auch dergestalt einigen, dass statt der rechtlich zugesicherten Nebenkostenabrechnung einfach ein Pauschalbetrag zu entrichten sei.
Entgegen - mündlicher - Zusicherung forderte V von M jedoch schon bald statt der vereinbarten monatlichen Summe für die Nebenkosten fortan zwanzig Euro mehr für Nebenkosten zu bezahlen. Da zwischenzeitlich die Einkaufspreis für Heizöl (nach Erinnerung von M) lt. Presseberichten tatsächlich deutlich angestiegen war und M sich weiteren Ärger wegen Nebenkostenzahlungen ersparen wollte, willigte M zähneknirschend ein. Seither wurden monatlich zwanzig Euro mehr als die mündlich vereinbarte Summe überwiesen. Trotz des anschließenden drastischen Ölpreisverfalls blieb die erhöhte Forderung jedoch bestehen und M zahlt bis zum heutigen Tag. Natürlich ist der Ölpreis seit dem zwischenzeitlichen Tief auch wieder deutlich angestiegen.
M (stetig, bislang erfolglos, auf Wohnungssuche) sagte sich immer, in Ordnung, solange die Wohnungsmiete stabil bleibt, lässt er sich "den Pauschalbetrag NK" gefallen, um des lieben Friedens willen, der hier weit mehr wert sein mag als anderswo. Die Miete wurde tatsächlich war tatsächlich seit einigen Jahren nicht erhöht worden. M vereinbarte jedoch mit sich selbst, dass er dagegen vorgehen würde, sobald V die Miete erhöhen würde.
Jetzt aber bekam M von V ein fristgerechtes Mieterhöhungsschreiben (von M quittiert). 10 % mehr soll er nun Miete für die Wohnung bezahlen. Leider liegt ein örtlicher Mietspiegel nicht vor, da sich die Wohnung in einem Dorf auf dem Land befindet.
M vermutet, dass er mit der Mieterhöhung die hohen Heizkosten der Mieter "subventionieren" soll, die mit Sicherheit einen sehr viel höheren Heizölverbrauch haben, aber vermutlich auch nur einen Pauschalbetrag für die Nebenkosten bezahlen.
M beabsichtigt also, der Mieterhöhung in dieser Form zu widersprechen, mit der seit Jahren fehlenden Nebenkostenabrechnung als Begründung.
Jetzt ist die Frage: Ab wann kann oder sollte eine ordentliche Nebenkostenabrechnung eingefordert werden. Beispielsweise ab Januar 2020? Es ist klar, dass V die fehlenden Nenbenkostenabrechnungen rückwirkend nicht mehr nachliefern können wird (und auch nicht will), da diese zwar aus verschiedenen Posten besteht, aber zumindest die Heizung in den letzten Jahren bis auf genannte Ausnahmen schlicht nicht abgelesen wurde.
Für Meinungen zu dieser Geschichte, abseits von "Zieh da aus!", wäre ich dankbar.