Ein Paar zieht gemeinsam in eine Wohnung.
Beide stehen als Mieter im Vertrag.
A gibt b die Hälfte der Miete im Glauben, dass dieser die Miete an den Vermieter überweist.
Dieser zahlt sie jedoch mehrere Monate nicht.
Nach ein paar Monaten trennt sich das paar und a bleibt in der Wohnung und steht ab da alleine im Vertrag.
B schuldet dem Vermieter noch über 2000 Euro für die ersten Mieten die er nicht überwiesen hat. Laut BGB sind ja beide Mieter in diesem Fall Gesamtschuldner und der Vermieter fordert jetzt von A das ausstehende Geld (obwohl dieser ja seine Hälfte damals schon an B bezahlt hat was aber wohl nichts zählt).
Wenn jetzt A die Summe zählt geht ja der Forderungsanspruch vom Vermieter auf ihn über gem 426 BGB.
Kann a jetzt von b die gesamte Summe fordern oder nur die Hälfte? Eigentlich müsste sie ja die gesamte Summe bekommen weil sie b ihre Hälfte damals schon gezahlt hat. B hat ja quasi das Geld das er von A bekommen hat veruntreut und weder das noch seine eigene Hâlfte an den Vermieter gezahlt.
Muss um diese Forderung zu stellen ein Anwalt hinzugezogen werden oder geht es auch ohne? Da b wohl schon öfter Schulden hatte und evtl auch hat wäre es ja evtl nur mit weiteren Kosten für a verbunden wenn man einen Anwalt konsultiert die man nie mehr wieder kriegt. Rechtsschutz ist nicht vorhanden.