Also als erstes anmahnen per Einschreiben mit genauer Summe und eine Frist setzen. 2Wochen.
Sollte daraufhin keine Zahlung eingehen Mahnbescheid online oder bei Gericht stellen mit dem nötigen Formular.
Haben Sie den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gestellt, kümmert sich das Amtsgericht um die Zustellung.
Der Empfänger des Mahnbescheids hat dann drei Möglichkeiten zu reagieren:
- Er zahlt Ihnen das Geld – dann ist die Sache erledigt.
- Er tut gar nichts – dann sollten Sie einen Vollstreckungsbescheid (siehe Schritt 4) beantragen. Mit einem Vollstreckungsbescheid können Sie Ihren Anspruch zwangsweise durch den Gerichtsvollzieher durchsetzen lassen.
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Er legt Widerspruch ein – dann kommt es zu einem "gewöhnlichen Prozess" vor dem zuständigen Gericht, wenn sie dies beantragt haben. Das zuständige Gericht ist in der Regel das Gericht am Wohnsitz oder Firmensitz des Zahlungspflichtigen.
Das Gericht fordert Sie auf, Ihren Anspruch schriftlich zu begründen. Dies können Sie häufig selbst tun: Bei kleineren Klagesummen, für die die Amtsgerichte zuständig sind, besteht kein Anwaltszwang. Bei einfachen Sachverhalten, die Sie auch leicht beweisen können, können Sie theoretisch auf die Einschaltung eines Anwalts verzichten. Im Gerichtsverfahren sind allerdings vielerlei Fristen und Formalitäten zu beachten. Sie sollten also über eine gewisse Erfahrung verfügen, wenn Sie nicht das Risiko eingehen wollen, den Prozess allein durch formelle Fehler zu verlieren. - Haben Sie keine Durchführung eines streitigen Verfahrens beantragt, passiert bei Widerspruch der Gegenseite – gar nichts. Außer, dass Sie auf den Kosten für das Mahnverfahren sitzen bleiben.
Muss man schon beim erstellen des Mahnbescheid entscheiden bzw auswählen ob man ein Verfahren will falls b Widerspruch einlegt.
Ich kenne sogar zwei Gerichtsvollzieher privat die ich zur Not evtl Mal Fragen könnte fällt mir gerade ein