Ich habe seit 2017 von einem Freund die Wohnung übernommen.
Beim Nachmessen der Quatratmeter habe ich festgestellt, dass es anstatt wie im Mietvertrag angegeben nicht 56 qm sind, sondern 45qm.
Da ich mittlerweile eine Eigenbedarfskündigung erhalten habe, klage ich die falsch berechneten Qm und damit verbundendene falsche Betriebskostenabrechnung nun per Gericht ein.
Die Frage ist nun, ob mein Bekannter, der vor mir die Wohnung bewohnt hat, die falsch berechneten Qm und dadurch viel zu viel bezahlte Miete RÜCKWIRKEND auch einklagen kann und gibt es da Fristen? Sein Auszug war im August 2017. Er hat ca 10 Jahrein der Wohnung gewohnt.
Zur korrekten Nachmessen wird vom Gericht nun ein Gutachter bestellt, da die Vermieterin die Falschberechnung abstreitet und auch die Nebenkostenabrechnungen nicht berichtigen möchte.
Kann also mein Vormieter die Falschberecnungen auch noch einklagen?
Vielen Dank schon mal!