Beiträge von Blondeswesen

    Bei einem Vergleich um eine Summe von 3000€ willst du nicht vor Gericht. Ich gehe davon aus, dass da kein Cent bei dir ankommt, eher in Gegenteil. Außer, du hast eine Rechtschutzversicherung.

    Das ganze ist schon vor Gericht.

    Ich war ja wegen der Eigenbedarfskündigung bereits vor Gericht und mein Anwalt hat eine Klageerweiterung gemacht, weil auch die Qm der Wohnung nicht stimmen, die NK Abrechnungen falsch sind und eben der Keller nass ist.

    Ich hab ne Versicherung diesbezüglich :)

    Hallo zusammen

    Als ich bemerkt habe, dass die Gegenstände anfangen zu verschimmeln, habe ich die wertvollen Sachen natürlich versucht, wo anderns zu lagern. Allerdings waren auch die anderen Räume in dem Haus mit Schimmel befallen.

    Wirklich wertvolle Gegenstände hatte ich nicht.

    Ich bin von einem großen Haus in eine kleine Wohnung gezogen und habe dadurch natürlich viel an Haushaltsgegenstände lagern müssen.

    Nach einem anderen Lagerplatz im Ort habe ich gesucht, allerdings habe ich in der Zeit eine Eigenbedarfskündigung erhalten (nach 11 Monaten Mietzeit) und bis zum Finden einen neuen Wohnung die Sachen natürlich nicht mehr woanderns zwischengelagert.

    Beim Umzug wurde das ganze Ausmaß dann richtig sichtbar.

    Also bei dem Schaden mitgewirkt habe ich nicht, ich habe die Vermieterin zweimal angeschrieben, habe versucht das wichtigste in Sicherheit zu bringen und nach einem trockenen Lagerplatz gesucht.

    Hallo

    Laut Mietvertrag ist eine "Mitbenutzung der Kellerräume" angegeben.

    Nun ist es so, dass ich nach einiger Zeit feststellen musste, dass der Keller nass ist und meine dort gelagerten Waren am kaputtgehen waren.

    Ich hab die Vermieterin diesbezüglich 2x angeschrieben und um eine trockene Lagerfläche gebeten. Auf die Nachfragen hat diese nie reagiert.

    Nach meinem Auszug aus der Wohnung musste ich die gesamten Waren von einer Entrümpelungfirma entsorgen lassen.

    Die Firma bestätigte mir schriftlich, dass die Waren durch die Feuchtigkeit kaputt gingen und alles entsorgt werden musste. Die Kosten hierführ betrugen 3200 Euro und der Schaden der Waren liegt bei ca 2500 Euro.

    Jetzt habe ich meine Vermieterin die Rechnungen gesendet mit der bitte um eine Einigung bzgl Schadenersatz.

    Diese meinte jedoch, dass sie damit nichts zu tun hat und ich für meinen Schaden selber aufkommen soll. Außerdem wäre der Keller nur ein "Kartoffelkeller" und das wäre mir auch zu Beginn des Mietverhältnisses auch so mitgeteilt worden. Was natürlich nicht stimmt....es steht diesbezüglich (Kartoffelkeller) auch nichts im Mietvertrag.

    Wie sieht das ganze nun rechtlich aus?

    Habe ich Anspruch auf Schadenersatz?

    Der Keller war bei Beginn der Einlagerung nicht sichtlich nass, so dass mir der schlechte Zustand als Laie nicht aufgefallen ist.

    Das Haus ist ca 60 Jahre alt.

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar

    Hallo Fruggel

    Danke erst mal für die zügige Antwort.

    Die Abweichung beträgt mehr als 10%, deshalb auch die Klage.

    Bei der Nebenkostenabrechnung habe ich gleich nach Erhalt Einspruch eingelegt.

    In der Klage geht es um beides. Miete und NK.

    Hierzu habe ich am 18.12.19 Gerichtstermin.

    Im Prinzip ging es mir nur darum, ob der Vormieter, als der Mieter VOR mir eben auch Ansprüche geltend machen kann.

    Aber dies scheint ja der Fall zu sein, wenn ich es richtig verstanden hab.

    Ich habe seit 2017 von einem Freund die Wohnung übernommen.

    Beim Nachmessen der Quatratmeter habe ich festgestellt, dass es anstatt wie im Mietvertrag angegeben nicht 56 qm sind, sondern 45qm.

    Da ich mittlerweile eine Eigenbedarfskündigung erhalten habe, klage ich die falsch berechneten Qm und damit verbundendene falsche Betriebskostenabrechnung nun per Gericht ein.

    Die Frage ist nun, ob mein Bekannter, der vor mir die Wohnung bewohnt hat, die falsch berechneten Qm und dadurch viel zu viel bezahlte Miete RÜCKWIRKEND auch einklagen kann und gibt es da Fristen? Sein Auszug war im August 2017. Er hat ca 10 Jahrein der Wohnung gewohnt.

    Zur korrekten Nachmessen wird vom Gericht nun ein Gutachter bestellt, da die Vermieterin die Falschberechnung abstreitet und auch die Nebenkostenabrechnungen nicht berichtigen möchte.

    Kann also mein Vormieter die Falschberecnungen auch noch einklagen?

    Vielen Dank schon mal!

    Hallo nochmal

    Wir sind 3 Parteien hier.

    Als Hausbesorgungen wurden insgesamt 300 Euro angesetzt für den Hausmeister, der jedoch monatlich 50 Euro von der Vermieterin als Entschädigung bekommt.

    Es wurde berechnet, wie Sie beschrieben haben. Die Kosten wurden wie auch der Müll usw auf die Quatratmeter umgerechnet. Allerdings auf die 56, die ja nicht stimmen.

    Leider habe ich letztes Jahr im Juli eine Eigenbedarfskündigung bekommen und die Vermieterin ist auch sehr sehr unfreundlich, so dass ein gemeinsamer Nenner nicht möglich ist....leider....

    Hallo

    Ich habe in meiner Nebenkostenabrechnung den Punkt Hausbesorgungen 300€ und die umgelegten Heizkosten auf die Quatratmeter stimmen nicht. In Mietvertrag stehen 56 Qm, tatsächlich habe ich nur 46qm. Es wurden wohl die Schrägen nicht berücksichtigt, die sich durch die ganze Wohnung ziehen. Wir haben 3 mal nachgemessen. So stimmen die Hiezkosten nicht...

    Als ich dagegen einen Widerspruch mitteilte und um Rechnungen bzgl der Hausbesorgungen bat, sendete mit die Vermieterin einen Vertrag, diesen Sie mit einem Bewohner im Haus geschlossen hat. Darin bezahlt die Vermieterin dem Hausbewohner eine "Entschädigung" von 50 Euro monatlich für Gartenarbeiten. Hierfür kann sie aber keine Rechnungen vorlegen, sondern lediglich diesen Vertrag mit dem Mieter.

    Die Frage ist nun, reicht dieser Vertrag, um die "Entschädigungen" an den anderen Mieter auf uns umzulegen?

    Und was kann man bzgl der falschen QMBerechnung und somit der falschen Heizkostenabrechnung machen? Ich habe die Vermeiterin gebeten, einen Wohnungsplan vorzulegen, darauf ging diese nich ein.

    Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar!

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