Renovierung bei Übergabe

  • Wir sind vor zweidreiviertel Jahren in eine frisch renovierte Wohnung mit einer neuen Einbauküche (EBK) eingezogen. Da wir bald ausziehen werden, renovieren wir gerade.

    Leider hat das Cerankochfeld einen größeren Kratzer (der die Benutzbarkeit nicht einschränkt). Außerdem gibt es im Backofen eine eingebrannte Stelle, die auch nach vielfachem Reinigen mit speziellem Reinigungsmittel nicht zu entfernen ist.

    Zudem hat ein Türblatt eine kleine Macke (ca. 0,6 cm lang). Ein anderes Türblatt hatte vor einer Weile begonnen, am Boden zu schleifen. Wir haben zusätzliche Unterlegscheiben in die Türangel eingelegt, doch das Türblatt hat am unteren Ende zwei kleine Schrammen.

    Kann der Vermieter für diese Sachen etwas von der Mietkaution einbehalten? Uns interessiert speziell, wie es sich mit der EBK verhält. Was gilt als übliche Abnutzung und hat keinen Einbehalt der Mietkaution zur Folge?

  • Hallo,

    die Frage lässt sich nicht allgmein beantworten. Man muss immer im konkreten Fall schauen, wie der Schaden entstanden ist. Und nur danach kann man dann entscheiden, ob das übliche Nutzung war oder nicht.

    Ein Ceranfeld kann bei üblicher Nutzung schon mal einen kleineren Kratzer bekommen beim hin- und herschieben von Töpfen. Aber wie dabei ein größerer Kratzer entstehen soll, fehlt mir die Vorstellung. Aber vielleicht ist deine Erklärung ja plausibel.

    Dass im Backofen mal etwas überlaufen kann ist völlig normal. Beseitigt man das unmittelbar nach dem Backvorgang, bleibt in der Regel nur eine kleine Stelle. Es kommt darauf an, wie stark der Fleck ist und ob er vermeidbar gewesen wäre. Eine Küche ist genaus wie die Wohnung eine Gebrauchssache. Ein neuer Mieter kann nicht erwarten, eine nagelneue Einrichtung zu bekommen.

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