Wir sind vor zweidreiviertel Jahren in eine frisch renovierte Wohnung mit einer neuen Einbauküche (EBK) eingezogen. Da wir bald ausziehen werden, renovieren wir gerade.
Leider hat das Cerankochfeld einen größeren Kratzer (der die Benutzbarkeit nicht einschränkt). Außerdem gibt es im Backofen eine eingebrannte Stelle, die auch nach vielfachem Reinigen mit speziellem Reinigungsmittel nicht zu entfernen ist.
Zudem hat ein Türblatt eine kleine Macke (ca. 0,6 cm lang). Ein anderes Türblatt hatte vor einer Weile begonnen, am Boden zu schleifen. Wir haben zusätzliche Unterlegscheiben in die Türangel eingelegt, doch das Türblatt hat am unteren Ende zwei kleine Schrammen.
Kann der Vermieter für diese Sachen etwas von der Mietkaution einbehalten? Uns interessiert speziell, wie es sich mit der EBK verhält. Was gilt als übliche Abnutzung und hat keinen Einbehalt der Mietkaution zur Folge?