Mieter verweigert Übernahme der Mietwohnung zwecks wesentlichen Mängel

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe folgendes Anliegen und bitte das Forum um eine rechtliche Einordnung des Sachverhaltes.

    Mieter A will eine neue Mietwohnung beziehen. Beim ersten Besichtigungstermin sind noch Möbel vom Vormieter in der Wohnung, wodurch eine genaue Besichtigung von Wänden etc. nicht möglich ist.

    Mieter A bekommt die Wohnung und unterschreibt seinen Mietvertrag.

    Nun beginnt die im Mietvertrag niedergeschriebene Mietzeit zum 1. des Monats X.

    Miete und Kaution wurde noch keine überwiesen und darf bis Mitte des Monats erst bezahlt werden.

    Bei der Übergabe der Wohnung ist nicht der Vermieter sondern ein dazwischen geschalteter Makler vor Ort. Bei der Übergabe fallen Mieter A "wesentliche Mängel" auf, wie bspw. Setzrisse in zwei Räumen (Riss gesamt ca. 6,0m waagerecht, über drei Wände; Rissbreite ca. mind. 1,0mm, Senkrechte Risse gesamt ca. 4,0m.) Des Weiteren Rollladen ohne Funktion, Fliesenfugenriss im Bad über 30cm, wodurch sich die Fliesen oberhalb lösen, Duschkabinentür ohne Funktion, lässt sich nicht öffnen.

    Da Mieter A keinen Zeitdruck zwecks Bezug der neuen Wohnung hat, verweigert er die Übergabe und nimmt keine Schlüssel an. Er verweist auf eine vertragsgemäße Wohnung und fordert eine Renovierung vor Einzug.

    Ist dies Rechtens? Kann Mieter A ggf. vom Mietvertrag zurücktreten? Ist eine Mietminderung möglich, wenn ja, in welcher Höhe?

    Wie lange hat der Vermieter zur Nahcbesserung/Renovierung Zeit?

    Vielen Dank vorab euch Fleißigen.

  • ich habe folgendes Anliegen und bitte das Forum um eine rechtliche Einordnung des Sachverhaltes.

    Das darf leider nur ein Anwalt und kein Forum.

    Wir können nur Hinweise geben:

    Wenn in der Mietsache eine Duschkabine und ein Rollladen vorhanden ist, kann der Mieter davon ausgehen, dass diese auch funktionieren. Da ist der Vermieter in der Pflicht. Selbiges gilt für die abfallende Fliese.

    Weiterhin muss immer geprüft werden, was im Mietvertrag zum Thema Zustand der Mietsache geschrieben steht. Wird dort von einer renovierten Wohnung gesprochen, hat der Mieter auch einen Anspruch darauf.

    Die Setzrisse waren trotz Möblierung nicht zu erkennen?

    Ist eine Mietminderung möglich, wenn ja, in welcher Höhe?

    Hierzu sollte ein Anwalt befragt werden. Das kommt immer auf den Einzelfall an.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger82,

    vielen Dank.

    Im Mietvertrag steht dass der Vermieter keine Arbeiten an der Mietwohnung vor Einzug ausführt.

    Jedoch stand in diesem Raum ein Schrank und ein Bett, wodurch der Raum (13m²) nur oberflächlich beim ersten Besichtigungstermin begutachtet werden konnte.

    Des Weiteren wurden auch keine Fliesenfugen angeschaut, Rollladen und Duschkabinentüren ausprobiert,da es beim ersten Termin nur um eine reine Besichtigung ging.

    Muss vom Mieter noch irgendetwas schriftlich gemacht werden oder reicht es erstmal dass er die Übergabe der Schlüssel verweigert und auf eine Beseitigung der Mängel vor Einzug pocht.

  • Im Mietvertrag steht dass der Vermieter keine Arbeiten an der Mietwohnung vor Einzug ausführt.

    Dann wäre das - bei optischen Beeinträchtigungen - vermutlich auch bindend. Oder hat der Mieter dies bemängelt?

    Dusche und Rollladen sind hier aber - wie bereits geschrieben - außen vor.

    Jedoch stand in diesem Raum ein Schrank und ein Bett, wodurch der Raum (13m²) nur oberflächlich beim ersten Besichtigungstermin begutachtet werden konnte

    Du schriebst aber, dass der Riss 6 Meter über 3 Wände läuft. Die Wand ist doch sicher nicht auf dieser Länge komplett zugebaut worden?

    Des Weiteren wurden auch keine Fliesenfugen angeschaut, Rollladen und Duschkabinentüren ausprobiert,da es beim ersten Termin nur um eine reine Besichtigung ging.

    Naja, dazu ist eine Besichtigung ja da. Man schaut sich die Mietsache an und prüft hierbei auch bestehende Mängel. Das Versäumnis des Mieters (Das gilt auch für die Setzrisse) kann man dem Vermieter nicht vorwerfen.

    Zusammenfassend (wenn ich das richtig verstanden habe):

    Der Mieter besichtigt die Mietsache nur halbherzig, vereinbart mit dem Vermieter im Mietvertrag, dass keine Arbeiten vor Einzug erledigt werden, d.h. die Wohnung unrenoviert übergeben wird, und verweigert dann die Übergabe der Schlüssel, weil Mängel bestehen.

    Das ist doch absolut unlogisch, zumal diese Verweigerung nicht von einer Zahlungsverpflichtung (Miete + Kaution) entbindet.

    Muss vom Mieter noch irgendetwas schriftlich gemacht werden oder reicht es erstmal dass er die Übergabe der Schlüssel verweigert und auf eine Beseitigung der Mängel vor Einzug pocht.

    Schlüssel annehmen und Rollladen und Duschkabine vom Vermieter reparieren lassen. Die Risse bleiben, wie sie sind.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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