Guten Tag zusammen,
ich habe folgendes Anliegen und bitte das Forum um eine rechtliche Einordnung des Sachverhaltes.
Mieter A will eine neue Mietwohnung beziehen. Beim ersten Besichtigungstermin sind noch Möbel vom Vormieter in der Wohnung, wodurch eine genaue Besichtigung von Wänden etc. nicht möglich ist.
Mieter A bekommt die Wohnung und unterschreibt seinen Mietvertrag.
Nun beginnt die im Mietvertrag niedergeschriebene Mietzeit zum 1. des Monats X.
Miete und Kaution wurde noch keine überwiesen und darf bis Mitte des Monats erst bezahlt werden.
Bei der Übergabe der Wohnung ist nicht der Vermieter sondern ein dazwischen geschalteter Makler vor Ort. Bei der Übergabe fallen Mieter A "wesentliche Mängel" auf, wie bspw. Setzrisse in zwei Räumen (Riss gesamt ca. 6,0m waagerecht, über drei Wände; Rissbreite ca. mind. 1,0mm, Senkrechte Risse gesamt ca. 4,0m.) Des Weiteren Rollladen ohne Funktion, Fliesenfugenriss im Bad über 30cm, wodurch sich die Fliesen oberhalb lösen, Duschkabinentür ohne Funktion, lässt sich nicht öffnen.
Da Mieter A keinen Zeitdruck zwecks Bezug der neuen Wohnung hat, verweigert er die Übergabe und nimmt keine Schlüssel an. Er verweist auf eine vertragsgemäße Wohnung und fordert eine Renovierung vor Einzug.
Ist dies Rechtens? Kann Mieter A ggf. vom Mietvertrag zurücktreten? Ist eine Mietminderung möglich, wenn ja, in welcher Höhe?
Wie lange hat der Vermieter zur Nahcbesserung/Renovierung Zeit?
Vielen Dank vorab euch Fleißigen.