Neuvermietung: Arbeiten des Vermieters auf den neuen Mieter abgewälzt

  • Hallöchen,

    meine Freundin und ich werden am 1 Oktober zusammen ziehen (beginn Miete) und nach der Besichtigung (möblierte Wohnung) und Mietvertragsunterzeichnung sind folgende Probleme auf uns zu gekommen/konnte man in Ruhe entdecken. Frage unten.

    Bau ist 26 Jahre alt, 76m²/3 Zimmer, Vormieter zahlten 750€ wir 1050€ warm (Berlin Pankow Franz. Buchholz), ich würde sagen: renovierungstechnisch wurde seit 26 Jahren nichts gemacht.

    Wir haben mit dem Vormieter abgeklärt, dass wir die Schönheitsreparaturen übernehmen (dieser hat die Wohnung wie der Vormieter sie hinterlassen hat übernommen-nichts gemacht)

    -Tapete lässt sich nicht überstreichen, da viel zu viele alte Farbschichten und Tapetenschichten auf die Wand aufgetragen wurden-löste sich (mittlerweile von uns zu 80% alles entfernt trotz, soweit ich mich informiert habe, das Aufgabe des Vermieters sei)

    -Fließen lösen sich von der umfließten Badewanne

    -Schimmel Stellen im Bereich der Badewanne/Fließen

    -Zementfugen im Wannenbereich wurden unsachgemäß überstrichen

    -Bodenfugen wurden mit irgendetwas überstrichen, auf dem Bild habe ich eine Verfugung mühselig mit einer Rasierklinge ausgekratzt

    -Fußboden (PVC) sieht optisch herunter gekommen aus (wahrscheinlich seit 26 jahren drin) und ist im Flur beschädigt (Dübel im Boden)

    -Silikonfugen an Fensterbänken lösen sich

    In wie weit muss ich die Markel im Bad beseitigen? Nächste Woche Dienstag fällt die erste Mietzahlung inklusive Kaution an, muss ich diese zahlen wenn sich das Bad in einem unzumutbaren Zustand befindet.

    Habe ich Anspruch auf irgendetwas, weil ich die Aufgabe des Vermieters übernommen habe, die alten Tapetenschichten zu entfernen,( wieder zu tapezieren und zu malern-noch nicht getan)?

    Ist der Vermieter nach 26 Jahren dazu verpflichtet den Bodenbelag zu erneuern?

    Folgendes wurde heute vom Vermieter/Maler gemacht: Schimmelbeseitigung inklusive Gutachter

    Der Zustand des Bades mag euch vielleicht nicht stören bzw als so schäbig empfunden werden oder manch einer sagt mach ich selber fix am Samstag aber jeder hat eine andere Wahrnehmung, Ansprüche und Einstellung.


    MfG David

  • Hallo David,

    bevor ich dir antworte auf deine Fragen zunächst der Hinweis, dass dir hier im Forum niemand genau im Detail sagen darf, was du genau auf deinen Fall bezogen tun kannst hinsichtlich Forderungen gegen den Vermieter oder Mietminderung, denn das wäre unerlaubte Rechtsberatung. Wir können hier nur allgemeine Informationen über einige Grundsätze geben, sodass du dann vielleicht selber eine Entscheidung treffen kannst, was zu tun ist.

    Die Liste der Dinge, die du zu beanstanden hast, muss man in zwei Kategorien aufteilen. Die erste Kategorie sind die rein optischen Sachen, die eben einfach nur nicht schön aussehen, dabei aber alles funktioniert. Diese Dinge kann man nicht beanstanden, denn diese gehören zum Zustand der Wohnung dazu, so wie diese besichtigt wurde. Will man hier den Vermieter zu etwas zwingen, hätten man das im Mietvertrag vereinbaren müssen.

    Und die zweite Kategorie sind die Dinge, welche die Funktion und Nutzung der Wohnung in irgend einer Weise einschränken. Dies ist dann ein Mangel, den man gemäß §535 BGB beim Vermieter beanstanden kann.

    Es gibt keine allgemeine Zeit, nach der ein Vermieter einen Bodenbelag austauschen muss. Das richtet sich nach dem tatsächlichen Zustand. Und dabei zählt nicht das subjektive Empfinden, ob es noch schön aussieht oder nicht, sondern es gilt, ob man den Bodenbelag objektiv als abgewohnt bezeichnen kann.

    Bei den Schönheitsreparaturen ist es so, dass es im Vertrag vereinbart sein muss, wenn hierzu der Mieter verpflichtet sein soll. Andernfalls ist es Vermietersache. Ist es vereinbart, dann hat es nur Wirkung, wenn man die Wohnung renoviert bekommt, oder wenn man vom Vermieter einen Ausgleich für die unrenovierte Wohnung bekommen hat.

    Was du mit dem Vormieter ausgemacht hast zu diesem Punkt, ist völlg ohne Bedeutung. Es zählt nur das, was ich eben erkärt habe.

    Sollte es beim Entfernen von Tapeten Probleme geben, z.b. indem der Putz auch gleich mit runter kommt, ist das eine Instandsetzung und somit wieder Vermietersache.

  • Bei den Schönheitsreparaturen ist es so, dass es im Vertrag vereinbart sein muss, wenn hierzu der Mieter verpflichtet sein soll. Andernfalls ist es Vermietersache.

    Der Vermieter kann sich auch vertraglich von den Schönheitsreparaturen entbinden ohne den Mieter zu verpflichten. Daher sollte zunächst geschaut werden, was im Mietvertrag geregelt worden ist.

    Trotzdem gilt natürlich der Grundsatz, das ein Mangel beseitigt werden muss vom Vermieter.

  • Hallo,

    verzeiht mir, dass ich mich erst jetzt melde dachte eigentlich ich kriege per mail eine Antwortsbeatätigung (kenne ich so aus anderen Foren).

    Danke erstmal für die Antworten.

    Also denkst du am Boden (rot eingezeichnet) lässt sich der Vermieter nicht mir sich reden, weil Zustand der Wohnung? Bei den Fugen die unsachgemäß bemalt wurden das gleiche?

    Jedoch die fehlenden Fugen bis hin zu losen Fließen sind ja kein optischer Markel mehr und da stellt sich für mich die Frage: Wieso sollte ich Geld zahlen für eine Wohnung, wo das Bad nur beschränkt benutzbar ist? Vorallem bei Neubezug?

    Zudem frage ich mich ob es fair oder überhaupt rechtens ist, dass man den Vormietern/in unserem Fall uns so wenig Zeit gibt die Wohnung bezugsfertig herzurichten (das Übergabeprotokoll mit Inhalt wer ist für was zuständig war am 19.09).

    Ich habe irgendwo was von gelesen dass PVC Boden einen Nutzungswert nach Qualität hat und bei mittlere 8 Jahren-glaube ich.

    Und desweiteren habe ich gelesen, dass wenn man die Tapeten aller Vormieter mit abziehen muss, es den aktuellen Mieter zu sehr in der Renovierung benachteiligen würde (wie in unserem Fall).

    Ich werde nachher mal genauer in den Mietvertrag rein gucken und nach Klauseln suchen.

    Gruß

  • Wieso sollte ich Geld zahlen für eine Wohnung, wo das Bad nur beschränkt benutzbar ist?

    Die Frage habe ich oben eigentlich schon beantwortet, dachte ich. Bei Dingen, wo die Funktion der Wohnung oder die Nutzbarkeit eingeschränkt ist, liegt ein Mangel im Sinne des Gesetzes vor und daraus hat man dann entsprechende Rechte.

    Sicherlich ist es eine Einschränkung in der Nutzbarkeit, wenn im Bereich der Dusche oder Badewanne Fugen fehlen und dadurch Wasser dort eindringen kann. Aber wir können das nicht für deine Wohnung im Konkrten bewerten, weil das in die unerlaubte Rechtsberatung gehen würde. Mit der gegebenen Information kannst du das aber vermutlich nun selbst unterscheiden.

    Davon abgesehen kann man beim Vermieter natürlich auch optische Mängel monieren. Oftmals ist er interessiert, dass alles in Ordnung ist und kümmert sich darum. Möglicherweise hat der Vermieter ja noch Gewährleistungsansprüche gegen Denjenigen, der da gepfuscht hat. Daher ruhig alle Punkte mit dem Vermieter kommunizieren.

    Ja, es gibt Tabellen mit der üblichen Nutzungsdauer für verschiedene Bodenbeläge. Aber diese Angaben sind nicht relevant dafür, ob ein Vermieter den Bodenbelag austauschen muss, sondern es geht nach dem tatsächlichen objektiven Zustand.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!