Heizkörperfaktoren nach Jahren korrigiert

  • 2015 wurden neue Heizkostenmessgeräte an den Heizkörpern montiert. 2015, 2016 und 2017 erfolgte die Abrechnung mit neuen Faktoren.

    2018 würde in der Nebenkostenabrechnung auf einmal der Faktor von 2 Heizkörpern mit 4,45 statt mit bisher 1.0 abgerechnet, was bei mir eine erhebliche Nachforderung folgert.

    Auf Nachfrage hieß es nur, das Abrechnungsunternehmen habe festgestellt, dass die Faktoren falsch eingepflegt wurden, dies wurde in der aktuellen Abrechnung korrigiert.

    Geht das so einfach, ohne mich vorher über den Fehler zu informieren? Ich habe immerhin 3 Jahre in dem Glauben gelebt, dass die Faktoren stimmen und mein Heizverhalten entsprechend angepasst.

    Geänderte Umrechnungsfaktoren muss man doch auch vorher ankündigen. Muss man dies hinnehmen, dass der Fehler einfach so beiläufig untergeschoben wird? X/

    Danke für alle Hinweise

    Sandra :)

  • Hallo Sandra,

    der Vermieter muss eine solche Änderung nicht mitteilen. Denn es hat sich ja nichts verändert, es wurde nur korrigiert, was bisher falsch war. Du solltest es nun nicht so betrachten, dass du jetzt für 2018 benachteiligt bist, sondern eher so, dass du bisher eben Glück hattest, dass es falsch war und so weniger zahlen musstest.

    Weiterhin muss man sagen, dass der Faktor von 4,45 nicht so gering ist. Es muss sich von dem Wert ausgehend um einen ziemlich großen Heizkörper handeln, dass der Wert plausibel ist. Wenn dir der Heizkörper als nicht so groß vorkommt im Vergleich zu den anderen, eher durchschnittlich, dann könntest du den Wert überprüfen. Hierzu würdest du beim Vermieter einen Termin zur Belegeinsicht machen, und dir dort dann die Protokolle der Heizkörperbewertung zeigen lassen. Das Unternehmen, das die Messgeräte einbaut, muss die Daten eines jeden Heizkörpers aufnehmen und danach dann den Faktor bestimmen. Diese Bewertung muss man dir zeigen können, ein Gericht würde sich das im Streitfall auch anschauen.

    Dann könntest du nach nachfragen oder dir zeigen lassen, ob der Faktor nicht vielleicht schon im Messgerät gespeichert ist. Man kann den Faktor in den elektronischen Heizkostenverteilers einprogrammieren, dann ist er dort schon berücksichtigt. Wenn er einprogrammiert wurde, und dann nochmal auf der Abrechnung steht, wäre es doppelt. Auch das kannst du bei der Belegeinsicht hinterfragen, dass man dir einen Beleg zeigt, aus dem hervor geht, dass der Faktor nicht doch schon im Gerät eingespeichert ist.

  • Vielen Dank für die informative Antwort.

    Fand das nur ungerecht, beim Mietgespräch die Heizkosten einsehen zu lassen und jetzt festzustellen, dass das nicht stimmt.

    Aber ich hab mir schon so etwas gedacht.

    Wie sieht es dann damit aus, dass Vorjahre auch korrigiert werden müssen? Immerhin haben dann andere Mieter ja mehr bezahlt.

    Habe ich Anspruch darauf, dass die Abrechung auch für die Vorjahre 2016/2017 korrigiert wird?

    Ich selbst muss offensichtlich eine Nachzahlung, die sich darauf dann ergibt, nicht mehr leisten, aber meine Mitmieter würden dann wenigstens etwas zurückbekommen.

  • Fand das nur ungerecht, beim Mietgespräch die Heizkosten einsehen zu lassen und jetzt festzustellen, dass das nicht stimmt.

    Das kann die Situation durchaus ändern. Zwar nicht an den Nebenkostenabrechnungen, aber es gibt Einzelfälle, wo man einen Schadensersatzanspruch hat, wenn man bewusst über die Höhe der Nebenkosten getäuscht worden ist.

    Ob bei dir die Voraussetzungen dafür vorliegt und ob man es beweisen kann werden wir hier nicht beurteilen können. Aber wenn man im Mietverein ist oder ne Rechtsschutzversicherung hat, dann kann man ja mal schauen.

    Habe ich Anspruch darauf, dass die Abrechung auch für die Vorjahre 2016/2017 korrigiert wird?

    Nebenkostenabrechnungen unterliegen kürzere Fristen. Man hat 12 Monate Zeit für den Widerspruch ab den Erhalt der Nebenkostenabrechnung.

  • beim Mietgespräch die Heizkosten einsehen zu lassen und jetzt festzustellen, dass das nicht stimmt.

    Ich gehe auf Basis deiner Beschreibung davon aus, dass der Vermieter den Fehler zum Zeitpunkt es Mietgesprächs selbst noch nicht kannte und dieser jetzt erst in Vorbereitung für die Abrechnung 2018 aufgetaucht ist. Insofern kannst du dem Vermieter keinen Vorwurf machen. Du kannst dich nur davon überzeugen ob die Zahlen jetzt so korrekt sind wie ich oben beschrieben habe. Rückwirkend kann nichts mehr geändert werden.

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