Beiträge von Sandra007

    Vielen Dank für die informative Antwort.

    Fand das nur ungerecht, beim Mietgespräch die Heizkosten einsehen zu lassen und jetzt festzustellen, dass das nicht stimmt.

    Aber ich hab mir schon so etwas gedacht.

    Wie sieht es dann damit aus, dass Vorjahre auch korrigiert werden müssen? Immerhin haben dann andere Mieter ja mehr bezahlt.

    Habe ich Anspruch darauf, dass die Abrechung auch für die Vorjahre 2016/2017 korrigiert wird?

    Ich selbst muss offensichtlich eine Nachzahlung, die sich darauf dann ergibt, nicht mehr leisten, aber meine Mitmieter würden dann wenigstens etwas zurückbekommen.

    2015 wurden neue Heizkostenmessgeräte an den Heizkörpern montiert. 2015, 2016 und 2017 erfolgte die Abrechnung mit neuen Faktoren.

    2018 würde in der Nebenkostenabrechnung auf einmal der Faktor von 2 Heizkörpern mit 4,45 statt mit bisher 1.0 abgerechnet, was bei mir eine erhebliche Nachforderung folgert.

    Auf Nachfrage hieß es nur, das Abrechnungsunternehmen habe festgestellt, dass die Faktoren falsch eingepflegt wurden, dies wurde in der aktuellen Abrechnung korrigiert.

    Geht das so einfach, ohne mich vorher über den Fehler zu informieren? Ich habe immerhin 3 Jahre in dem Glauben gelebt, dass die Faktoren stimmen und mein Heizverhalten entsprechend angepasst.

    Geänderte Umrechnungsfaktoren muss man doch auch vorher ankündigen. Muss man dies hinnehmen, dass der Fehler einfach so beiläufig untergeschoben wird? X/

    Danke für alle Hinweise

    Sandra :)

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