Vielen Dank für die informative Antwort.
Fand das nur ungerecht, beim Mietgespräch die Heizkosten einsehen zu lassen und jetzt festzustellen, dass das nicht stimmt.
Aber ich hab mir schon so etwas gedacht.
Wie sieht es dann damit aus, dass Vorjahre auch korrigiert werden müssen? Immerhin haben dann andere Mieter ja mehr bezahlt.
Habe ich Anspruch darauf, dass die Abrechung auch für die Vorjahre 2016/2017 korrigiert wird?
Ich selbst muss offensichtlich eine Nachzahlung, die sich darauf dann ergibt, nicht mehr leisten, aber meine Mitmieter würden dann wenigstens etwas zurückbekommen.