2015 wurden neue Heizkostenmessgeräte an den Heizkörpern montiert. 2015, 2016 und 2017 erfolgte die Abrechnung mit neuen Faktoren.
2018 würde in der Nebenkostenabrechnung auf einmal der Faktor von 2 Heizkörpern mit 4,45 statt mit bisher 1.0 abgerechnet, was bei mir eine erhebliche Nachforderung folgert.
Auf Nachfrage hieß es nur, das Abrechnungsunternehmen habe festgestellt, dass die Faktoren falsch eingepflegt wurden, dies wurde in der aktuellen Abrechnung korrigiert.
Geht das so einfach, ohne mich vorher über den Fehler zu informieren? Ich habe immerhin 3 Jahre in dem Glauben gelebt, dass die Faktoren stimmen und mein Heizverhalten entsprechend angepasst.
Geänderte Umrechnungsfaktoren muss man doch auch vorher ankündigen. Muss man dies hinnehmen, dass der Fehler einfach so beiläufig untergeschoben wird? ![]()
Danke für alle Hinweise
Sandra ![]()